wie Fahrtkosten berechnen?
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dette |
Geschrieben am 07.06.2015 10:22:30
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Hallo,
bisher habe ich das meist vernachlässigt oder in den vergangenen Jahren falsch gemacht.
Für meine workshops fahre ich teils mit dem Fahrrad, teils mit dem Moped oder der S-Bahn ca. 4 km eine Strecke. O.K. S-Bahn ist klar mit Fahrschein belegen.
Muss ich ein Fahrtenbuch für solche Fahrten führen oder reicht es, wenn ich anhand der workshoptermine glaubhaft machen kann, dass ich dort hingekommen sein muss. Da das Moped und Fahrrad ein Privatfahrzeug ist, ich also keine Kosten wie Versicherung, Reparatur und Sprit absetzen kann, wird die Kilometerpauschale ja sicher eine andere sein, als wenn es ein Betriebsfahrzeug wäre.
Wieviel ct. kann ich pro Km absetzen und wie muss so ein Fahrtenbuch aussehen? Reicht es, wenn ich eine Datei dafür anlege oder muss es tatsächlich eine Buch sein?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Freundliche Grüße
Dette |
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Thomas R |
Geschrieben am 07.06.2015 17:52:31
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Die Frage habe wir dir im März schon einmal beantwortet. Gib einfach mal Fahrrad in die Suche ein.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dette |
Geschrieben am 08.06.2015 08:21:03
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Hallo Thomas,
ja und entschuldigung. Das hatte ich ganz vergessen, dass du mir das schon beantwortet hattest. Ich hatte aber im Hinterkopf, dass ich die Fahrtkosten mal eintragen wollte. Dann war deine Ausführung von März der Auslöser dafür.
Ich habe gerade gegoogelt und möchte als Info loswerden. Seit 1.1.2014 kann kein Fahrrad mehr abgesetzt werden. Aber Moped mit 20 ct pro Kilometer. http://www.reisekostenabrechnung.com/kilometerpauschale/
Ja, dann werde ich auch mit einer Exceltabelle die Gründe km-anzahl für meine Fahrten aufschreiben.
Vielen Dank und einen schönen Tag
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Thomas R |
Geschrieben am 08.06.2015 20:32:08
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Da hast du natürlich recht. Der Gesetzgeber spricht jetzt übrigens nur noch von einer "verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale", egal ob zu Fuß oder mit dem Auto.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dette |
Geschrieben am 08.06.2015 22:49:38
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das verstehe ich nicht und habe ich auch nicht gelesen. Verkehrsmittelunabhängig hieße ja, dass es keine Rolle spielt mit was man sich bewegt und für alles die gleiche Kilometerpauschale wäre.
Ich las jedoch, dass Moped z.B. 20 ct und PKW 30 ct - Fußgänger und Fahrradfahrer nichts.
Habe ich dich falsch verstanden? |
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Thomas R |
Geschrieben am 08.06.2015 23:11:50
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Du hast mich auf die richtige Spur gebracht. Seit 01.01.2014 spielt die Fortbewegung keine Rolle mehr, man kann immer 30 Cent ansetzen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dette |
Geschrieben am 09.06.2015 08:37:52
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meinst du das ernst? Ich habe davon nichts gelesen. Hast du einen Link dazu? Ich habe gerade nochmal gesucht, aber nichts dazu finden können.
wenn es ein Witz war, dann Asche auf mein Haupt, dass ich gerade auf dem Schlauch stehe.
Schönen Tag
Dette |
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Thomas R |
Geschrieben am 09.06.2015 12:18:00
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Gib einfach mal "verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale" in Google ein, Dort gibt es dann genügend Quellen. Gut beschrieben auch in der Wikipedia unter Entfernungspauschale.
Es hilft einfach nichts. Als Selbständiger muss man sich auch mit den Steuerthemen beschäftigten, trotz eines eventuell vorhandenen Steuerberater. Und gerade mit dieser Software muss man sich mit dem EÜR Formular beschäftigten, damit man weiß, wie man was wohin buchen muss.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dette |
Geschrieben am 09.06.2015 17:10:20
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so ganz verstehe ich das immer noch nicht.
Ich habe nun gefunden, dass die Entfernungspauschale verkehrmittelunabhängig ist.
Das hört sich ja erst mal gut an. Aber ich lese immer wieder, dass die Beträge dann unter Werbungskosten fallen und die Werbekosten sowieso jedem mit 1000 € angerechnet werden.
Wenn dem so ist und ich nicht über die 1000 € komme, dann lohnt sich die Arbeit nicht, die Strecken detailliert aufzuschreiben.
Außerdem ist es ja wirtschaftlicher, wenn man Reisekosten separat abrechnet und die Werbekosten mit 1000 € pauschal in Anspruch nimmt.
Ich schreibe das nur, weil ich es gerne verstehen möchte.
Liebe Grüße
Dette |
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Thomas R |
Geschrieben am 09.06.2015 17:24:59
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Werbungskosten sind ein Begriff, der für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer eine Rolle spielt, nicht für uns Selbständige. Einige Regelungen, wie die Abrechnung von Reisekosten, dürfen aber auch wir Selbständige in Anspruch nehmen, allerdings ohne irgendwelche Grenzen.
So also auch die Anwendung der Pauschale (also wenn man z.B. das Fahrrad oder das Auto in Privatbesitz behält und nicht ins Firmenvermögen überführt) der Entfernungspauschale.
Vielleicht solltest du überlegen, einen Buchungskurs bei der IHK für Selbständige zu besuchen, da werden dir i.d.R. sehr verständlich die Grundlagen vermittelt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dette |
Geschrieben am 09.06.2015 18:32:10
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vielen Dank für deine Ausführungen
da habe ich wirklich Nachholbedarf - ich habe ohne Ahnung das ganze angefangen und weil es bisher lief, dachte ich nicht darüber nach, was ich alles falsch machen könnte.
Ich werde wohl einen IHK-Kurs besuchen müssen.
Vielen Dank für deine geduldige Hilfe.
Liebe Grüße
Dette |
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Thomas R |
Geschrieben am 09.06.2015 18:39:58
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Werbungskosten sind ein Begriff, der für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer eine Rolle spielt, nicht für uns Selbständige. Einige Regelungen, wie die Abrechnung von Reisekosten, dürfen aber auch wir Selbständige in Anspruch nehmen, allerdings ohne irgendwelche Grenzen.
So also auch die Anwendung der Pauschale (also wenn man z.B. das Fahrrad oder das Auto in Privatbesitz behält und nicht ins Firmenvermögen überführt) der Entfernungspauschale.
Vielleicht solltest du überlegen, einen Buchungskurs bei der IHK für Selbständige zu besuchen, da werden dir i.d.R. sehr verständlich die Grundlagen vermittelt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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