Ein Locher kostet sicherlich weniger als 40 € und von daher in Büroartikel/Übrige Betriebsausgaben.
Für den Bürostuhl, soweit er zwischen 150 und 410 Netto liegt hast du zwei Optionen
- Sofortabschreibung als GWG nach § 6 Abs. 2 EStG für die Zeile 33
- Pool-Abschreibung für alle GWG zwischen 150 und 1.000 Euro nach § 6 Abs. 2a EStG für die Zeile 34.
Mußt eben ggfs. die Konten entsprechend anlegen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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