Kameraobjektiv für 100 Euro netto
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beck |
Geschrieben am 26.06.2015 12:13:54
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Hallo, möchte mir ein neues weiteres Kameraobjektiv für ca. 100 Euro netto kaufen.
Ist ja nicht selbstständig nutzbar, daher kein GWG.
Muss ich das Ding jetzt wirklich über 7 Jahre via AFA abschreiben?
Eine Kamera wurde damals komplett (Kamera + Standartobjektiv) gekauft und befindet sich in einem GWG Pool (5 Jahre).
Danke! |
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Thomas R |
Geschrieben am 26.06.2015 21:38:18
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Ich würde es mit in den GWG-Pool zut Kamera packen, also auf die Restlaufzeit der Kamera aufaddieren - ist aber keine fachlich geprüfte Meinung.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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beck |
Geschrieben am 15.12.2015 20:08:47
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Klingt logisch aber darf ein gwg pool nachträglich geändert werden? |
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Thomas R |
Geschrieben am 15.12.2015 22:03:45
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Da das Objektiv nicht alleine genutzt werden kann, würde ich, so wäre auch der Regelfall, es im Anschaffungszeitpunkt des Objektivs auf die restliche AfA der Kamera aufaddieren und dann mit der Restlaufzeit der Kamera abschreiben.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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beck |
Geschrieben am 15.12.2015 22:19:20
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Die Kamera ist aber im gwg Pool, nicht afa. Daher ja meine Frage, wie mit dem neuen Objektiv zu verfahren ist. Danke für die Hilfe. |
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Thomas R |
Geschrieben am 15.12.2015 22:46:21
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Überlesen, sorry. Da nicht der Kamera zuordenbar, würde ich es auf Konto AfA und sofort, also in diesem Jahr abschreiben und in die GWG Liste eintragen. In den Pool könnte es ja nur ab 150 €.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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beck |
Geschrieben am 16.12.2015 10:03:20
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Hi nochmal, welches der beiden Konten?
AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter
oder
Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter |
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Thomas R |
Geschrieben am 16.12.2015 16:51:57
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Letzteres.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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