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Verpflegungsmehraufwand Künstler
McCoy
Folgende Situation: Ein Künstler fährt um 17.00 Uhr zu Hause los, spielt irgendwo um 20 Uhr einen Auftritt, übernachtet außerhalb, spielt am nächsten Abend wieder einen Auftritt und fährt danach nach Hause, kommt aber erst um 2 Uhr nachts heim.

Zu Möglichkeiten zu rechnen:

A.
1. Tag: 17 bis 24 Uhr = 7h. Also kein Verpflegungsmehraufwand.
2. Tag: 0 bis 24 Uhr = 24h. Also € 24,- Verpflegungsmehraufwand.
3. Tag: 0 bis 2 Uhr= 2h. Also kein Verpflegungsmehraufwand.

B.
1. Tag: 17 bis 17 Uhr = 24h. Also € 24,- Verpflegungsmehraufwand.
2. Tag: 17 bis 2 Uhr = 9h. Also € 12,- Verpflegungsmehraufwand.

Welche Rechnung ist richtg? Wird der Verpflegungsmehraufwand in Abhängigkeit vom Kalendertag oder nach Stunden insgesamt gerechnet?

Das steht hier so ein bißchen unklar, deshalb die Frage:
http://www.reisekostenabrechnung.com/verpflegungsmehraufwand-2014/

Zitat

Zitat von Reisekostenabrechnung.com

Beispiel: Auch im Jahr 2014 wollen wir beispielhaft zeigen, wie die Abrechnung des Tagegeldes im Rahmen der Reisekostenabrechnung aussehen kann: Ein Reisender fährt 3 Tage auf Dienstreise. Am
1. Tag geht es um 14 Uhr los, am 3. Tag kehrt der Reisende um 19 Uhr von seiner Dienstreise zurück. Als Entschädigung erhält er in Summe einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 48 Euro
von seinem Arbeitgeber erstattet. Unternehmer auf Dienstreisen können diesen Pauschalbetrag zum Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 48 Euro entsprechend steuerlich geltend machen. Der Gesamtbetrag setzt sich dabei aus folgenden Positionen zusammen:

Tag 1 geht von 14 bis 24 Uhr (also 10 Stunden) = 12 Euro.
Tag 2 geht von 0 bis 24 Uhr (also 24 Stunden) = 24 Euro.
Tag 3 geht von 0 bis 19 Uhr (also 19 Stunden) = 12 Euro.


Viele Grüße,
McCoy



Bearbeitet von McCoy am 16.08.2015 03:06:32
 
Thomas R
M.E. ist es A. Für ähnlich gelagerte Fälle würde ich mir aber die offiziellen Beispiele im BMF Schreiben aus dem letzten Herbst durcharbeiten: http://www.bundesfinanzministerium.de...onFile&v=1
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
McCoy
Dank für den Link. Der hilft! Nach kurzer Lektüre ergibt sich für mich sogar:

C:
1. Tag Anreisetag ohne Prüfung der Mindesabwesenheit: Pauschale € 12,-
2. Tag 24h Abwesenheit: Pauschale € 24,-
3. Tag Abreisetag ohne Prüfung der Mindesabwesenheit: Pauschale € 12,-


Zitat

bb )
Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland
47 Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (auswärtige berufliche Tätigkeit) und aus diesem Grund 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann weiterhin eine Pauschale von 24 Euro als Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden (Zwischentag).

48 Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung außerhalb der Wohnung kann ohne Prüfung einer Mindestabwesenheitszeit eine Pauschale von jeweils 12 Euro als Werbungskosten berücksichtigt bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.


Das zutreffende Beispiel wäre mE:

Zitat

Beispiel 34
Monteur M aus D ist von Montag bis Mittwoch in S auswärts tätig. Eine erste Tätigkeitsstätte besteht nicht. M verlässt am Montag um 10.30 Uhr seine Wohnung in D. M verlässt S am Mittwochabend und erreicht seine Wohnung in D am Donnerstag um 1.45 Uhr.

M steht für Montag (Anreisetag) eine Verpflegungspauschale von 12 Euro zu. Für Dienstag und Mittwoch kann M eine Pauschale von 24 Euro beanspruchen, da er an diesen Tagen 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist. Für Donnerstag steht ihm eine Pauschale von 12 Euro zu (Abreisetag).


Richtig oder falsch? :kopfkratz:

Viele Grüße,
McCoy
 
Thomas R
Auch wieder was gelernt. Daher ich jetzt "C" buchen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
McCoy
So hilft man sich gegenseitig ... Smile
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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