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Verpflegungsmehraufwand Künstler
McCoy
Folgende Situation: Ein Künstler fährt um 17.00 Uhr zu Hause los, spielt irgendwo um 20 Uhr einen Auftritt, übernachtet außerhalb, spielt am nächsten Abend wieder einen Auftritt und fährt danach nach Hause, kommt aber erst um 2 Uhr nachts heim.

Zu Möglichkeiten zu rechnen:

A.
1. Tag: 17 bis 24 Uhr = 7h. Also kein Verpflegungsmehraufwand.
2. Tag: 0 bis 24 Uhr = 24h. Also € 24,- Verpflegungsmehraufwand.
3. Tag: 0 bis 2 Uhr= 2h. Also kein Verpflegungsmehraufwand.

B.
1. Tag: 17 bis 17 Uhr = 24h. Also € 24,- Verpflegungsmehraufwand.
2. Tag: 17 bis 2 Uhr = 9h. Also € 12,- Verpflegungsmehraufwand.

Welche Rechnung ist richtg? Wird der Verpflegungsmehraufwand in Abhängigkeit vom Kalendertag oder nach Stunden insgesamt gerechnet?

Das steht hier so ein bißchen unklar, deshalb die Frage:
http://www.reisekostenabrechnung.com/verpflegungsmehraufwand-2014/

Zitat

Zitat von Reisekostenabrechnung.com

Beispiel: Auch im Jahr 2014 wollen wir beispielhaft zeigen, wie die Abrechnung des Tagegeldes im Rahmen der Reisekostenabrechnung aussehen kann: Ein Reisender fährt 3 Tage auf Dienstreise. Am
1. Tag geht es um 14 Uhr los, am 3. Tag kehrt der Reisende um 19 Uhr von seiner Dienstreise zurück. Als Entschädigung erhält er in Summe einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 48 Euro
von seinem Arbeitgeber erstattet. Unternehmer auf Dienstreisen können diesen Pauschalbetrag zum Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 48 Euro entsprechend steuerlich geltend machen. Der Gesamtbetrag setzt sich dabei aus folgenden Positionen zusammen:

Tag 1 geht von 14 bis 24 Uhr (also 10 Stunden) = 12 Euro.
Tag 2 geht von 0 bis 24 Uhr (also 24 Stunden) = 24 Euro.
Tag 3 geht von 0 bis 19 Uhr (also 19 Stunden) = 12 Euro.


Viele Grüße,
McCoy



Bearbeitet von McCoy am 16.08.2015 04:06:32
 
Thomas R
M.E. ist es A. Für ähnlich gelagerte Fälle würde ich mir aber die offiziellen Beispiele im BMF Schreiben aus dem letzten Herbst durcharbeiten: http://www.bundesfinanzministerium.de...onFile&v=1
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
McCoy
Dank für den Link. Der hilft! Nach kurzer Lektüre ergibt sich für mich sogar:

C:
1. Tag Anreisetag ohne Prüfung der Mindesabwesenheit: Pauschale € 12,-
2. Tag 24h Abwesenheit: Pauschale € 24,-
3. Tag Abreisetag ohne Prüfung der Mindesabwesenheit: Pauschale € 12,-


Zitat

bb )
Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland
47 Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (auswärtige berufliche Tätigkeit) und aus diesem Grund 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann weiterhin eine Pauschale von 24 Euro als Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden (Zwischentag).

48 Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung außerhalb der Wohnung kann ohne Prüfung einer Mindestabwesenheitszeit eine Pauschale von jeweils 12 Euro als Werbungskosten berücksichtigt bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.


Das zutreffende Beispiel wäre mE:

Zitat

Beispiel 34
Monteur M aus D ist von Montag bis Mittwoch in S auswärts tätig. Eine erste Tätigkeitsstätte besteht nicht. M verlässt am Montag um 10.30 Uhr seine Wohnung in D. M verlässt S am Mittwochabend und erreicht seine Wohnung in D am Donnerstag um 1.45 Uhr.

M steht für Montag (Anreisetag) eine Verpflegungspauschale von 12 Euro zu. Für Dienstag und Mittwoch kann M eine Pauschale von 24 Euro beanspruchen, da er an diesen Tagen 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist. Für Donnerstag steht ihm eine Pauschale von 12 Euro zu (Abreisetag).


Richtig oder falsch? :kopfkratz:

Viele Grüße,
McCoy
 
Thomas R
Auch wieder was gelernt. Daher ich jetzt "C" buchen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
McCoy
So hilft man sich gegenseitig ... Smile
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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