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Verpflegungsmehraufwand Künstler
McCoy
Folgende Situation: Ein Künstler fährt um 17.00 Uhr zu Hause los, spielt irgendwo um 20 Uhr einen Auftritt, übernachtet außerhalb, spielt am nächsten Abend wieder einen Auftritt und fährt danach nach Hause, kommt aber erst um 2 Uhr nachts heim.

Zu Möglichkeiten zu rechnen:

A.
1. Tag: 17 bis 24 Uhr = 7h. Also kein Verpflegungsmehraufwand.
2. Tag: 0 bis 24 Uhr = 24h. Also € 24,- Verpflegungsmehraufwand.
3. Tag: 0 bis 2 Uhr= 2h. Also kein Verpflegungsmehraufwand.

B.
1. Tag: 17 bis 17 Uhr = 24h. Also € 24,- Verpflegungsmehraufwand.
2. Tag: 17 bis 2 Uhr = 9h. Also € 12,- Verpflegungsmehraufwand.

Welche Rechnung ist richtg? Wird der Verpflegungsmehraufwand in Abhängigkeit vom Kalendertag oder nach Stunden insgesamt gerechnet?

Das steht hier so ein bißchen unklar, deshalb die Frage:
http://www.reisekostenabrechnung.com/verpflegungsmehraufwand-2014/

Zitat

Zitat von Reisekostenabrechnung.com

Beispiel: Auch im Jahr 2014 wollen wir beispielhaft zeigen, wie die Abrechnung des Tagegeldes im Rahmen der Reisekostenabrechnung aussehen kann: Ein Reisender fährt 3 Tage auf Dienstreise. Am
1. Tag geht es um 14 Uhr los, am 3. Tag kehrt der Reisende um 19 Uhr von seiner Dienstreise zurück. Als Entschädigung erhält er in Summe einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 48 Euro
von seinem Arbeitgeber erstattet. Unternehmer auf Dienstreisen können diesen Pauschalbetrag zum Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 48 Euro entsprechend steuerlich geltend machen. Der Gesamtbetrag setzt sich dabei aus folgenden Positionen zusammen:

Tag 1 geht von 14 bis 24 Uhr (also 10 Stunden) = 12 Euro.
Tag 2 geht von 0 bis 24 Uhr (also 24 Stunden) = 24 Euro.
Tag 3 geht von 0 bis 19 Uhr (also 19 Stunden) = 12 Euro.


Viele Grüße,
McCoy



Bearbeitet von McCoy am 16.08.2015 04:06:32
 
Thomas R
M.E. ist es A. Für ähnlich gelagerte Fälle würde ich mir aber die offiziellen Beispiele im BMF Schreiben aus dem letzten Herbst durcharbeiten: http://www.bundesfinanzministerium.de...onFile&v=1
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
McCoy
Dank für den Link. Der hilft! Nach kurzer Lektüre ergibt sich für mich sogar:

C:
1. Tag Anreisetag ohne Prüfung der Mindesabwesenheit: Pauschale € 12,-
2. Tag 24h Abwesenheit: Pauschale € 24,-
3. Tag Abreisetag ohne Prüfung der Mindesabwesenheit: Pauschale € 12,-


Zitat

bb )
Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland
47 Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (auswärtige berufliche Tätigkeit) und aus diesem Grund 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann weiterhin eine Pauschale von 24 Euro als Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden (Zwischentag).

48 Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung außerhalb der Wohnung kann ohne Prüfung einer Mindestabwesenheitszeit eine Pauschale von jeweils 12 Euro als Werbungskosten berücksichtigt bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.


Das zutreffende Beispiel wäre mE:

Zitat

Beispiel 34
Monteur M aus D ist von Montag bis Mittwoch in S auswärts tätig. Eine erste Tätigkeitsstätte besteht nicht. M verlässt am Montag um 10.30 Uhr seine Wohnung in D. M verlässt S am Mittwochabend und erreicht seine Wohnung in D am Donnerstag um 1.45 Uhr.

M steht für Montag (Anreisetag) eine Verpflegungspauschale von 12 Euro zu. Für Dienstag und Mittwoch kann M eine Pauschale von 24 Euro beanspruchen, da er an diesen Tagen 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist. Für Donnerstag steht ihm eine Pauschale von 12 Euro zu (Abreisetag).


Richtig oder falsch? :kopfkratz:

Viele Grüße,
McCoy
 
Thomas R
Auch wieder was gelernt. Daher ich jetzt "C" buchen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
McCoy
So hilft man sich gegenseitig ... Smile
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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