Privatsplit-Gegenbuchungen für Arbeitszimmer: Welche Zeile in USt.-Erklärung?
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kai becker |
Geschrieben am 23.09.2015 01:39:20
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Mein Arbeitszimmer macht 15% der gesamten Wohnfläche aus.
Ich habe also in den EasyCash-Einstellungen auf der Registerkarte Privat-Split ein Einnahmenkonto für Privatanteil mit 85% Netto und 0% USt erstellt (für die Miete) sowie ein Einnahmenkonto für Privatanteil mit 85% Netto und 100% USt (da buche ich Gas und Strom).
Bei jeder gebuchten Ausgabe erstellt EasyCash jetzt also in den Einnahmen eine entsprechende Gegenbuchung. Mit USt bei Strom und Gas, ohne bei der Miete.
Frage: In welche Zeile der Umsatzsteuererklärung trage ich diese Einnahmen ein?
(Oder verwende ich dafür besser den Formelrechner? Wie?)
Bearbeitet von kai becker am 23.09.2015 01:48:07
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Thomas R |
Geschrieben am 23.09.2015 13:11:29
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Bei der Anrechnung des Arbeitszimmers hat man nur Ausgaben. In deinem Fall die 15% der Wohnungskosten. Von daher hat man keine Einnahmen, die man ja versteuern müßte.
Da ja man auch die anteiligen jährlichen Versicherungskosten (z.B. Hausrat) mit ansetzen kann, buche ich die die drei Arbeitszimmerkosten (mit anteiliger 19%, 7% und 0%) nur am Jahresende.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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kai becker |
Geschrieben am 23.09.2015 15:18:22
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Aha, danke.
Da habe ich anscheinend die Formulierung "Ausgaben, die nicht zu 100% betrieblich abgesetzt werden können" in der Dokumentation missverstanden. Ich hatte mich schon gewundert, dass das so kompliziert ist, aber dann dachte ich wieder, bei Steuern darf es halt gar nicht unkompliziert sein... |
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Thomas R |
Geschrieben am 23.09.2015 15:53:31
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Nun, es gibt schon Konten bzw. ausgaben, bei den möchte das Finanzamt die Trennung zwischen betrieblich abzugsfähig und nicht abzugsfähig sehen. Letztere müssen deshalb ja nicht privat veranlasst sein.
Schau dir einfach mal im Formular EÜR die Zeilen 52 bis 57 an. Dort ist zwar auch eine Angabe "nicht abziehbar" vorhanden, das heißt aber ja nicht, das dort der Privatanteil einzutragen wäre.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mida |
Geschrieben am 13.01.2016 15:55:58
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Hallo zusammen,
ich weiss, es ist schon etwas älter, aber dennoch möchte ich hier noch wie folgt antworten:
Das Splitting ist meiner Meinung nach schon so machbar und eigentlich auch richtig. Wenn Stromkosten separat berechnet werden kann dieser Posten als Betriebsausgabe (Arbeitszimmer) gebucht, und die Vorsteuer geltend gemacht werden. Dem Gegenüber steht dann eine Einnahme von 85% des Betrages, mit der Umsatzsteuer (100%), welche wiederum an das FA abzuführen ist.
Das Feld in der EÜR ist 1108 (108) "sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen".
Das gleiche wird ja auch mit dem Privatanteil an Telefonkosten praktiziert.
Lg
Daniel
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hildefeuer |
Geschrieben am 08.02.2016 18:18:16
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Zitat Thomas R geschrieben:
Bei der Anrechnung des Arbeitszimmers hat man nur Ausgaben. In deinem Fall die 15% der Wohnungskosten. Von daher hat man keine Einnahmen, die man ja versteuern müßte.
Da ja man auch die anteiligen jährlichen Versicherungskosten (z.B. Hausrat) mit ansetzen kann, buche ich die die drei Arbeitszimmerkosten (mit anteiliger 19%, 7% und 0%) nur am Jahresende.
Stimmt nicht ganz, die Steuer 19% auf Versicherungen ist keine Umsatzsteuer sondern Versicherungssteuer und somit keine Vorsteuer. Also Brutto Rechnungsbeträge buchen mit Steuer 0. |
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Thomas R |
Geschrieben am 08.02.2016 18:38:13
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hildefeuer. Bitte den Punkt und das z.B. zwischen den beiden letzten Sätzen beachten. 
Aber man kann das mißverständlich verstehen. Versicherungsbeiträge muß man natürlich Brutto für Netto buchen. Aber Wasser, Abwasser, Strom, Müll, etc. enthalten ja, je nach dem 19, 7 oder 0 % USt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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