Ich würde das wie folgt machen.
Voraussetzung 1. Dein RA hat dir für die Akten per z.B. E-Mail geraten, auf eine Klage zu verzichten, damit ist die Forderung uneinbringlich.
Voraussetzung 2. Du hattest ja in 2012 für die EÜR und USt nur die Abzuführende Umsatzsteuer gebucht, da ja noch keine Einnahme vorlag. Du hattest ja damals die Rechnung Brutto eingebucht und dann den Nettobetrag wieder ausgebucht mit -/Minus als Einnahme und 0% Steuer, so dass nur die abzuführende Umsatzsteuer auf dem Zahlkonto blieb.
Jetzt ist der Vorgang umgekehrt. Du bucht deine Forderung Brutto als Ausgabe und dann wieder mit -/Minus und 0% USt. So holst du dir die damals abgeführte USt wieder zurück.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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