was ist Gewinnermittlung genau?
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dette |
Geschrieben am 22.11.2015 16:37:47
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Hallo,
ich stehe gerade auf dem Schlauch. Ich habe am 09.08.2015 an das Finanzamt über Elster meiner Meinung nach alles geschickt.
Gerwerbe-, Umsatz-, Einkommenssteuer und Einnahmeüberschuss abgeschickt. Nun erreichte mich ein Schreiben vom Finanzamt, dass ich die Gewinnermittlung übersenden soll.
Ist das denn nicht die Einnahmeüberschussrechnung? Wenn nicht, woher bekomme ich denn das Formular? Ich entsinne mich, dass ich deshalb schon letztes Jahr Probleme hatte, aber dieses Jahr dachte ich, dass ich mit der Einnahmeüberschussrg. an alles gedacht hätte. Ich habe vergessen, wie ich das mit der Gewinnermittlung gemacht habe.
Kann mir mir jemand einen heißen Tipp geben?
Bearbeitet von dette am 22.11.2015 16:39:24
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Thomas R |
Geschrieben am 22.11.2015 22:15:35
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Bei mir wollte das FA einige Jahre lang den vollständigen Ausdruck ganz bestimmter Konten aus der EÜR haben. Dafür gibt es zwar m.W. keine Rechtsgrundlage - also entweder Betriebsprüfung oder Akzeptanz der Unterlagen - aber was soll es.
Einfach bei der Sachbearbeitung unter der angegebenen Telefonnummer freundlich nachfragen. Die Sachbearbeitung arbeitet auch nur nach Anweisung und machen sich eigentlich nicht mehr Arbeit als unbedingt notwendig.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dette |
Geschrieben am 22.11.2015 22:53:24
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vielen Dank für deine Antwort, aber ich habe es schon richtig verstanden, dass die Einnahmeüberschussrechnung eigentlich die Gewinnermittlung ist, oder?
LG Dette |
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Thomas R |
Geschrieben am 23.11.2015 13:13:45
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M.W. der Vorgang der Differenzberechnung von betrieblichen Einnahmen zu betrieblichen Ausgaben.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 23.11.2015 13:40:54
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Seiten Administrator
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Differenzbesteuerung ist eine Bestimmte Rechnungsart der EÜR.
Die EÜR wie im Formular ist ja nur die Zusammenfassung auf Kontenebene. Vielleicht möchte das Finanzamt tatsächlich das Journal... |
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Thomas R |
Geschrieben am 23.11.2015 13:50:15
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Nein, ich meine nicht die Differenzbesteuerung als solche. Sondern den blanken rechnerischen Vorgang, dass sich der zu versteuernde betriebliche Gewinn´(ob + oder -) als Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahme- und Ausgabekonten ergibt.
Da der blanke Betrag den FA's manchmal zu wenig ist, wollen sie einfach mehr sehen. Ob das gesamte Journal oder nur einzelne Konten muß man eben erfragen. Obwohl ich in der AO dafür keine Grundlage sehe - das Mittel der FA's wäre einfach eine Betriebsprüfung - sollte man dem "Wunsch" des Finanzamtes einfach folgen. Man hat ja nicht zu verstecken.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dette |
Geschrieben am 23.11.2015 14:55:23
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ja vielen Dank für eure Antworten. Ich schätze mal, dass sie mehr wollen, als die vergangenen Jahre, wie ihr schon vermutet und was mich irritierte. Leider konnte ich heute niemanden mehr erreichen, weil schon kurz nach 12 niemand mehr da war, aber morgen werde ich das dann abklären.
LG Dette |
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dette |
Geschrieben am 24.11.2015 10:40:50
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um die Sache zum Abschluss zu bringen. Erst nocheinmal vielen Dank für eure Antworten.
Nun habe ich jemanden vom Finanzamt erreicht und es stellte sich raus, dass überhaupt noch nichts von mir ankam, weder Gewerbe-, Umsatz- etc. steuer. Es kam zwar an, aber die Mitarbeiterin hatte es nicht gesehen und nun scheint wohl alles klar zu sein.
Und ich habe ewig gebrübelt, bevor ich hier fragte, was die Gewinnermittlung sein könnte 
LG Dette |
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