Steuerprüfung Hilfe!!
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maglor |
Geschrieben am 16.12.2015 13:24:28
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Hallo Miteinander,
vor ein paar Wochen kam die Mitteilung vom Finazamt das ich eine Steuerprüfung bekomme.
Dazu brauchen die meine Finanzbuchhaltung digital.
Nun steht im Forum ja schon so ein paar Dinge drin.
Klar ist mir das ich per Export eine CSV datei bekomme. Allerding kann die nette Dame vom Finazamt damit nicht allzuviel anfangen.
Sie frägt mich nach einer XML Datei mit dem Herkunftsprokramm oder Format (hätte wohl gern so was wie DATEV?..)
Nun ist mir nicht klar wie ich ihrer Forderung entsprechen kann.
Gibt es da eine Funktion in ECT die mir noch verborgen ist?
Bitte um Hilfe bin da etwas aufgeschmiessen.
Wie habt Ihr das denn bisher gelöst mit ETC? Gerade seit 2010 ist da je ne verschärfte Regelung.
Danke schon mal im Vorraus. |
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Thomas R |
Geschrieben am 16.12.2015 16:58:25
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Sorry, ich würde das wie folgt handhaben:
- liebes Finanzamt, ich habe keine elektronische Buchführung
- liebes FA, ich hefte meine papierenen Belege in einem Ordner unter Einnahmen und Ausgaben mit dem Unterordner Bewirtung und der Liste GWG ab
- liebes Finanzamt, ich nutze für die papierene Ablage nur ein Hilssmittel namens EC&T, ist wie ein Taschenrechner, damit ich mich nicht verrechne.
- Lieber Prüfer: hier ist mein Jahresordner, für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur verfügung. Darf ich Ihnen eine Tasse Kaffee oder Wasser anbieten?
Meines Wissens gibt es keine Rechtspflicht die Buchhaltung elektronisch zu führen, solange ich alle Vorschriften und Nachweise einhalte.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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maglor |
Geschrieben am 16.12.2015 17:33:04
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Hmmm,
ist keine besonders gute Lösung, gibt es denn nicht ne Möglichkeit aus dem CSV Datei ne XML zu machen mit der das Finazamt umgehen kann?
Oder kann das FA nicht die ECA einlesen?
Weiß da jemand was?
danke.
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Thomas R |
Geschrieben am 16.12.2015 17:55:58
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csv in xml umwandeln gibt unter Goggle eine vielzahl von Treffer https://www.google.de/search?hl=&q=cs...gws_rd=ssl
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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maglor |
Geschrieben am 16.12.2015 23:21:47
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Danke, schau ich mir mal an... |
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mielket |
Geschrieben am 17.12.2015 17:57:14
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Seiten Administrator
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Nein, mit der XML-Datei ist eine spezielle Datei gemeint, die beschreibt wie die Datenstruktur aussieht. Rechtlich gesehen gibt es seitens des Finanzamts darauf keinen Anspruch, soweit ich weiß. Lediglich die CSV-Datei muss man liefern und dass es nachvollziehbar ist.
Die Reihenfolge der Felder der CSV-Dateien ist:
Datum;Belegnr.;Brutto-Betrag;MWSt.;Beschreibung;Konto;Betrieb;
Bestandskonto;AbschreibungNr;Abschreibungsdauer;Restwert;
Netto-Abschreibungssumme (im lfd. Jahr)
Die letzten vier Felder nur bei den Ausgaben.
Es gibt keine weiteren in einer Tabelle angeordneten Daten. Lediglich ein paar Einstellungen, worunter auch die drei Vorgaben der USt-Sätze fallen. Die tatsächlich gebuchten USt-Sätze sind aber als Klartext in den CSV-Dateien erichtlich.
Wenn jemand aber mal zu viel Zeit hat und herauskriegt, wie diese ominöse XML-Datei auszusehen hat, habe ich kein Problem damit, die beim CSV-Export optional mit auszuspucken.
Bearbeitet von mielket am 17.12.2015 17:58:11
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Thomas R |
Geschrieben am 17.12.2015 18:41:46
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Registriert am: 07.03.2005
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Ich habe mal etwas recherchiert und auf folgendes gestossen. Ergänzend zu den Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) gibt es eine amtliche FAQ mit dem Titel "Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung", zuletzt aktualisiert 22.01.2009. In diesen heißt es:
" Folgende Dateiformate werden von der aktuellen Version der Prüfsoftware IDEA problemlos gelesen und erfüllen damit die Voraussetzung der maschinellen Verwertbarkeit im Sinne der GDPdU - sofern die zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen gleichfalls in maschinell verwertbarer Form bereitgestellt werden und das Einlesen der Daten ohne Installation zusätzlicher Software über IDEA und Smart X hinaus möglich ist:
- ASCII feste Länge
- ...
- Excel (auch ältere Versionen
- ... "
Damit sollte eine csv Datei die Bedingungen erfüllen.
Quelle: http://elektronische-steuerpruefung.d...s-2009.pdf
Bearbeitet von Thomas R am 17.12.2015 18:42:24
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 17.12.2015 18:59:10
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Seiten Administrator
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Meine ich auch. Aber gegenüber durchweg allen EC&T-Nutzern, von deren Betriebsprüfung ich Kenntnis bekam, wurde so getan, als wäre die XML-Strukturbeschreibungsdatei der IDEA-Software verpflichtend. Ich bin ja durchaus für vernünftige Standardisierung. Aber dann soll man es gesetzlich regeln und nicht aus Bequemlichkeit derart mit hineinschummeln. |
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Thomas R |
Geschrieben am 17.12.2015 19:16:51
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Ich gehe mal davon aus, dass da in der Sachbearbeitung nicht einmal böser Wille vorliegt, sondern die das machen, was ihnen einfach vorgegeben wird. Und Datentechnischer Sachverstand ist ja keine Prüfer-Voraussetzung.
Und dann sollte man zu unserer Steuergesetzgebung noch folgendes Wissen.
1.EkSt und USt haben den größten Anteil am gesamten Steueraufkommen
2. Die Steuergesetzgebung ist so aufgebaut, dass wenn der Prüfer eine bestimmte Bestimmung nicht kennt und daher nicht anwendet - FA-Beamte müssen die Steuer neutral ermitteln und lernen dies auch so -, dies grundsätzlich zu Lasten des Steuerpflichtigen geht, nie zu Lasten des Staates.
3. In der für uns ja maßgeblichen EkSt-Veranlagungs-Stelle werden immer die Frischlinge eingesetzt. Warum wohl. 
Dies hat mir mal ein Lehrer an einem privaten Wirtschaftsinstitut erzählt, der vorher Lehrer an einer Steuerfachschule eines Bundeslandes war.
Also immer schön aktuell bleiben oder eben einen guten Steuerberater nutzen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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