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Steuerprüfung Hilfe!!
maglor
Hallo Miteinander,
vor ein paar Wochen kam die Mitteilung vom Finazamt das ich eine Steuerprüfung bekomme.

Dazu brauchen die meine Finanzbuchhaltung digital.
Nun steht im Forum ja schon so ein paar Dinge drin.

Klar ist mir das ich per Export eine CSV datei bekomme. Allerding kann die nette Dame vom Finazamt damit nicht allzuviel anfangen.
Sie frägt mich nach einer XML Datei mit dem Herkunftsprokramm oder Format (hätte wohl gern so was wie DATEV?..)

Nun ist mir nicht klar wie ich ihrer Forderung entsprechen kann.
Gibt es da eine Funktion in ECT die mir noch verborgen ist?
Bitte um Hilfe bin da etwas aufgeschmiessen.

Wie habt Ihr das denn bisher gelöst mit ETC? Gerade seit 2010 ist da je ne verschärfte Regelung.

Danke schon mal im Vorraus.
 
Thomas R
Sorry, ich würde das wie folgt handhaben:

- liebes Finanzamt, ich habe keine elektronische Buchführung
- liebes FA, ich hefte meine papierenen Belege in einem Ordner unter Einnahmen und Ausgaben mit dem Unterordner Bewirtung und der Liste GWG ab
- liebes Finanzamt, ich nutze für die papierene Ablage nur ein Hilssmittel namens EC&T, ist wie ein Taschenrechner, damit ich mich nicht verrechne.
- Lieber Prüfer: hier ist mein Jahresordner, für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur verfügung. Darf ich Ihnen eine Tasse Kaffee oder Wasser anbieten?

Meines Wissens gibt es keine Rechtspflicht die Buchhaltung elektronisch zu führen, solange ich alle Vorschriften und Nachweise einhalte.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
maglor
Hmmm,
ist keine besonders gute Lösung, gibt es denn nicht ne Möglichkeit aus dem CSV Datei ne XML zu machen mit der das Finazamt umgehen kann?
Oder kann das FA nicht die ECA einlesen?
Weiß da jemand was?
danke.
 
Thomas R
csv in xml umwandeln gibt unter Goggle eine vielzahl von Treffer https://www.google.de/search?hl=&q=cs...gws_rd=ssl
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
maglor
Danke, schau ich mir mal an...
 
mielket
Nein, mit der XML-Datei ist eine spezielle Datei gemeint, die beschreibt wie die Datenstruktur aussieht. Rechtlich gesehen gibt es seitens des Finanzamts darauf keinen Anspruch, soweit ich weiß. Lediglich die CSV-Datei muss man liefern und dass es nachvollziehbar ist.

Die Reihenfolge der Felder der CSV-Dateien ist:

Datum;Belegnr.;Brutto-Betrag;MWSt.;Beschreibung;Konto;Betrieb;
Bestandskonto;AbschreibungNr;Abschreibungsdauer;Restwert;
Netto-Abschreibungssumme (im lfd. Jahr)

Die letzten vier Felder nur bei den Ausgaben.

Es gibt keine weiteren in einer Tabelle angeordneten Daten. Lediglich ein paar Einstellungen, worunter auch die drei Vorgaben der USt-Sätze fallen. Die tatsächlich gebuchten USt-Sätze sind aber als Klartext in den CSV-Dateien erichtlich.

Wenn jemand aber mal zu viel Zeit hat und herauskriegt, wie diese ominöse XML-Datei auszusehen hat, habe ich kein Problem damit, die beim CSV-Export optional mit auszuspucken.
Bearbeitet von mielket am 17.12.2015 16:58:11
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Ich habe mal etwas recherchiert und auf folgendes gestossen. Ergänzend zu den Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) gibt es eine amtliche FAQ mit dem Titel "Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung", zuletzt aktualisiert 22.01.2009. In diesen heißt es:

" Folgende Dateiformate werden von der aktuellen Version der Prüfsoftware IDEA problemlos gelesen und erfüllen damit die Voraussetzung der maschinellen Verwertbarkeit im Sinne der GDPdU - sofern die zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen gleichfalls in maschinell verwertbarer Form bereitgestellt werden und das Einlesen der Daten ohne Installation zusätzlicher Software über IDEA und Smart X hinaus möglich ist:

- ASCII feste Länge
- ...
- Excel (auch ältere Versionen
- ... "

Damit sollte eine csv Datei die Bedingungen erfüllen.

Quelle: http://elektronische-steuerpruefung.d...s-2009.pdf

Bearbeitet von Thomas R am 17.12.2015 17:42:24
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
mielket
Meine ich auch. Aber gegenüber durchweg allen EC&T-Nutzern, von deren Betriebsprüfung ich Kenntnis bekam, wurde so getan, als wäre die XML-Strukturbeschreibungsdatei der IDEA-Software verpflichtend. Ich bin ja durchaus für vernünftige Standardisierung. Aber dann soll man es gesetzlich regeln und nicht aus Bequemlichkeit derart mit hineinschummeln.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Ich gehe mal davon aus, dass da in der Sachbearbeitung nicht einmal böser Wille vorliegt, sondern die das machen, was ihnen einfach vorgegeben wird. Und Datentechnischer Sachverstand ist ja keine Prüfer-Voraussetzung.

Und dann sollte man zu unserer Steuergesetzgebung noch folgendes Wissen.
1.EkSt und USt haben den größten Anteil am gesamten Steueraufkommen
2. Die Steuergesetzgebung ist so aufgebaut, dass wenn der Prüfer eine bestimmte Bestimmung nicht kennt und daher nicht anwendet - FA-Beamte müssen die Steuer neutral ermitteln und lernen dies auch so -, dies grundsätzlich zu Lasten des Steuerpflichtigen geht, nie zu Lasten des Staates.
3. In der für uns ja maßgeblichen EkSt-Veranlagungs-Stelle werden immer die Frischlinge eingesetzt. Warum wohl. Cool

Dies hat mir mal ein Lehrer an einem privaten Wirtschaftsinstitut erzählt, der vorher Lehrer an einer Steuerfachschule eines Bundeslandes war.

Also immer schön aktuell bleiben oder eben einen guten Steuerberater nutzen. Wink
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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