Umsatzsteuer Zwei Betriebe?
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einprozentler |
Geschrieben am 25.12.2015 17:37:49
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Mitglied
Beiträge: 14
Registriert am: 16.12.2010
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Seit April 2015 habe ich ein zweites Gewerbe, Umsatzsteuerpflichtig.
Nun mache ich Vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung.
Die von mir zu entrichtende Umsatzsteuer muss ich im Programm als Ausgabe buchen,
allerdings kann ich nur Betrieb 1 oder Betrieb 2 auswählen.
Ich müsste also die Umsatzsteuer auseinanderrechnen, und dann Betrieb 1 und Betrieb 2 zuordnen.
Kann das Programm dies tun? Oder muss ich es mannuel errechnen?
Auf welches Konto kommen die Buchungen korrekt?
Vielen dank im Vorraus
Peter
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Thomas R |
Geschrieben am 25.12.2015 20:15:22
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Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Wenn du dem FA einen zweiten Betrieb gemeldest hast, dann gibst du m.E. auch zwei Vosteuer- und USt-Erklärungen ab. Dann hast du auch zwei EC&T-Dateien und kannst ja die jeweilige USt getrennt ermitteln. Oder wo liegt dein Problem?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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hildefeuer |
Geschrieben am 08.02.2016 18:31:13
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Beiträge: 34
Registriert am: 03.09.2009
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Nein das ist völlig falsch. Die Umsatzsteuerpflicht hängt an der natürlichen Person den Unternehmers, wenn keine Gesellschaft gegründet wurde. Der Unternehmer gibt nur eine Erklärung bzw. Voranmeldung ab. Ich praktiziere das seit Jahren mit meinem Gewerbe und meiner Photovoltahikanlage als 2. Betrieb mit separater Betriebsnr. Wird in der Est separat angegeben.
Ich zähle dann beide Umsatzsteuererklärungen von ECT händisch zusammen und melde diese online via Webside mit Zertifikat. |
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Thomas R |
Geschrieben am 08.02.2016 18:44:30
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Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Danke für den Hinweis. einprozentler hat aber nicht mitgeteilt, welcher Art seine betriebe sind und in welcher Rechtsform er sie betreibt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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nirbhay |
Geschrieben am 16.08.2018 18:27:06
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Beiträge: 40
Registriert am: 06.04.2009
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Ich kann die Angaben von hildefeuer bestätigen.
Das wurde mir gestern beim Finanzamt auch so erklärt, als ich die neue PV Anlage als Betrieb angemeldet habe.
Umsatzsteuer soll ich weiterhin mit meiner Freiberufler-Steuernummer für beide Betriebe anmelden und erklären. Die neue Steuernummer gilt dann nur für die Einkommensteuer aus dem PV-Anlagen-Ertrag.
Schade, dass dies von ECT noch nicht abgebildet wird. Könnte man mal als Wunsch-Feature beim Chef anmelden... |
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mielket |
Geschrieben am 18.08.2018 15:17:33
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