Buchung Zahlung Inkassobüro?
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MatthiasS |
Geschrieben am 05.01.2016 17:47:48
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Hallo zusammen und ein frohes und erfolgreiches neues Jahr.
Ich habe im vergangenen Monat erstmals einen Kunden an ein Inkassobüro übergeben, woraufhin er auch prompt gezahlt hat und das Inkassobüro mir die mir den Nettobetrag meiner Rechnung überwiesen hat. Ich bin Ist-Versteuerer und vorsteuerabzugsberechtigt.
In welche Zeile der Umsatzsteuer Voranmeldung trage ich nun diesen Zahlungseingang ein? Bin leider momentan etwas ratlos.
Danke euch, Matthias |
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Thomas R |
Geschrieben am 05.01.2016 18:34:16
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Da läuft m.E. etwas verkehrt, denn Umsatzsteuerpflichtige Einnahme ist eine Umsatzsteuerpflichtige Einnahme. Wer dir aus welchem Grund etwas überweist, ist egal. Du wirst doch beim Inkassobüro den Bruttobetrag der forderung geltend gemacht haben.
Dann wird dir das Inkassobüro gesagt haben, was sie beitreiben können, das ist inkl. der Umsatzsteuer, und was sie dafür verlangen, auch inkl. USt
Denn Inkassobüros erbringen eine umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Daher erhält man eigentlich über die vereinbarten Inkassokosten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Also hast du zwei Buchungen, jeweils mit 19% USt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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MatthiasS |
Geschrieben am 05.01.2016 21:00:56
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Der Schuldner hat auch inklusive Umsatzsteuer an das Inkassobüro bezahlt, aufgrund meiner Vorsteuerabzugsberechtigung hat das Inkassobüro mir aber nur dem Nettobetrag überwiesen. Ich kenne das aber auch nicht anders, habe das gesehen wie eine Zahlung einer Versicherung für einen Schadensfall.
Oder buche ich in dem Fall die Zahlung so als hätte ich sie brutto erhalten? Dann müsste ja noch eine Gegenbuchung erfolgen, in der ich die nicht erhaltene Umsatzsteuer wieder "glattziehe", oder?
Sorry, Ich stehe gerade wirklich auf dem Schlauch, was dieses Thema betrifft. |
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Thomas R |
Geschrieben am 05.01.2016 21:11:09
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Das Problem habe ich Gott sei dank nicht. Aber, wenn der Schuldner etwas an das Inkassobüro zahlt, dann ist das deren beider Problem.
Du hast durch die Abtretung nur einen Vertrag mit dem Inkassobüro. dieses überweist dir Brutto das, was es beim Schuldner erzielen konnte und stellt für seine Dienstleistung zusätzlich eine Rechnung.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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MatthiasS |
Geschrieben am 05.01.2016 21:19:31
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In meinem Fall ist es aber wieder beschrieben so, das ich den Betrag netto überwiesen bekommen habe. Nun habe ich hier einen Zahlungseingang netto ohne Umsatzsteuer und weiß nicht, wo ich diesen in meiner Umsatzsteuer Voranmeldung erfasse.
Wo würde ich denn die Zahlung einer Versicherung (die ja bei Vorsteuerabzugsberechtigung auch netto erfolgt) eintragen?
Eventuell kennt jemand anders ja diese Konstellation und kann etwas dazu sagen, wie ich diese Zahlung nun eingeben muss. |
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Thomas R |
Geschrieben am 05.01.2016 21:43:58
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Dann würde ich mir den Vertrag mit dem Inkassobüro nochmals genau durchlesen. Denn der gewerbliche Schuldner zahlt immer mit USt. Diesen Betrag hat das Inkassobüro an dich weiterzuleiten, auch mit USt. Das buchst du dann als Vst-pflichtige Einnahme. Andernfalls würde ja das Inkassobüro USt-Betrug begehen, was ich mir nicht vorstellen kann.
Ich vermute eher, der Schuldner hat nicht vollständig gezahlt, weil bei ihm nicht mehr zu holen ist. Zusätzlich wird dir das Büro natürlich eine Ust-pflichtige Rechnungstellen. Ist Betriebsausgabe.
Mit Versicherungen kannst du den Vorgang nicht vergleichen. Vers.-Prämien sind immer Brutto = Netto zu buchen, da die Vers.-Steuer nicht mit der USt gleichzusetzen ist und nicht als VSt geltend gemacht werden kann.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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MatthiasS |
Geschrieben am 05.01.2016 22:04:39
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Das wäre jetzt der einzige Grund, der mir noch einfallen könnte - der Schuldner hat nicht komplett gezahlt und die Zahlung deckt sich zufällig mit dem Nettobetrag.
Normalerweise sollte das Inkassobüro mir meine Bruttorechnung abzüglich der Umsatzsteuer auf die eigene (Inkasso-)Leistung überweisen. Weißt du wie dies korrekterweise in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst werden muss? Erhöhe ich dann einfach die abziehbaren Vorsteuerbeträge um die abgezogenen/einbehaltenen 19% (siehe beispielhaft die 19Euro in folgender Grafik: http://blog.pno-inkasso.de/wp-content/uploads/2014/02/2014_02_20_Abrechnung_bei_Vorsteuerabzugsberechtigung.png?
Mit Zahlung der Versicherung waren nicht die Beiträge sondern eine Schadensregulierung gemeint, das habe ich etwas missverständlich ausgedrückt. |
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Thomas R |
Geschrieben am 05.01.2016 22:10:51
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Ich würde die Zahlung des Inkassobüros ganz einfach als Einnahme buchen. denn wer zahlt, ist ja egal. Bei einem normalen Konto wird dann auch ganz normal der USt als abzuführende USt ausgewiesen.
Die Rechnung des Inkassobüros ist Betriebsausgabe, die gezahlte USt für dich VSt.
Hättest du nur diese Einnahme und dies Ausgabe, dann berechnet das Programm automatisch den Differenzbetrag und nur den zahlst du dann. Oder habe ich dich missverstanden.
Bei einer Schadenregulierung müßte ich die Fachliteratur bemühen. Denn hier macht es ja einen Unterschied ob man Privatperson oder Gewerblicher ist.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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MatthiasS |
Geschrieben am 05.01.2016 22:53:12
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Bei der Zahlung des Inkassobüros sehe ich es genau so, die verbuche ich als normale Einnahme womit sie in der Umsatzsteuervoranmeldung ja wie alle anderen Einnahmen behandelt wird.
Vom Prinzip her sehe ich die Rechnung des Inkassobüros auch als Betriebsausgabe, allerdings berechnet das Büro die Kosten netto an den Schuldner, die Umsatzsteuer darauf wurde von der Zahlung an mich abgezogen (wie in der verlinkten Grafik). Nun kann ich die Kosten ja nicht berechnen, da sie schon an den Schuldner berechnet und durch ihn beglichen wurden, lediglich die Umsatzsteuer müsste ich irgendwo in meine Vorsteuerbeträge rein bekommen. Würde ich diese dann einfach als "VSt. Beträge separat" erfassen und damit meine abziehbare Vorsteuer erhöhen?
Ich glaube den Vergleich mit der Versicherung können wir vergessen, hier war ich auf dem Holzweg da die Zahlung des Schuldners wohl doch brutto erfolgte, dafür aber um einen reduzierten Betrag der zufällig dem Nettobetrag entspricht. |
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Thomas R |
Geschrieben am 06.01.2016 17:05:56
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Sorry, aber was das Inkassobüro mit deinem ehemaligen Schuldner macht, muß dir egal sein. Du hast ja die Forderung abgetreten. Massgeblich ist nur noch die Rechnung des Inkassobüros an dich, und die sollte USt enthalten.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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