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Umsatzsteuerrückforderung für uneinbringliche Forderungen
payday
Hallo,

ich habe von meinem Zahlungsdienstleister (Billpay) eine Umsatzsteuerrückforderung für uneinbringliche Forderungen erhalten.

In welches Feld in der Umsatzsteuer-Voranmeldung trage ich die zurückgeforderten Umsatzsteuerbeträge ein?

In Feld 69? In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG) sowie Steuerbeträge, die nach § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2, § 6a Abs. 4 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 6 oder § 25b Abs. 2 UStG oder von einem Auslagerer oder Lagerhalter nach §13a Abs 1 Nr. 6 UStG geschuldet werden
 
Thomas R
Das mußt Du erklären, denn du hast ja wohl eine Forderung an einen Dienstleister abgetreten, dabei fließt aber ja noch kein Geld und daher keine USt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
payday
Ich gebe Forderungen die bei mir auf Rechnung bestellt werden an einen externen Zahlungsdienstleister (Billpay) ab. Die Forderungen erhalte ich von Billpay ausgezahlt, egal ob der Kunde die Rechnung an Billpay bezahlt hat oder nicht. Nun hat mir Billpay für die vergangenen Jahre eine Umsatzsteuerrückforderung für uneinbringliche Forderungen gesendet. Ich musste also die bereits erhaltene Umsatzsteuer für die uneinbringlichen Forderungen an Billpay zurückzahlen.

Es handelt sich dabei meiner Meinung nach um § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Kommen diese Beträge in das im ersten Post angegebene Feld 69 in der Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Bearbeitet von payday am 10.01.2016 15:50:24
 
Thomas R
Da frage ich noch einmal nach. Denn nach meinem Verständnis tritts du deine Forderung ab, der Dienstleister bezahlt dir < 100% und zwar inklusive USt. Was dann der Dienstleister macht, kann dir doch egal sein.

Wie kommt er jetzt dazu, von dir eine Rückforderung über was - und nur eine UST - zu verlangen? Was ist das für ein Vertrag?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
payday
Der Dienstleister zahlt mir 100% der Forderung (inkl. UST) aus. Berechnt mir dafür aber natürlich eine Gebühr. Umsatzsteuerrückforderungen für uneinbringliche Forderungen werden nach deren AGB in Abzug gebracht. Das heißt den Nettobetrag der Forderung behalte ich, die Umsatzsteuer muss ich an den Dienstleister zurück zahlen.

Da ich die Umsatzsteuer aber schon an das Finanzamt gezahlt habe, will ich mir diese natürlich wieder holen.

siehe hier letzte Seite:
www.billpay.de/wp-content/uploads/FAQ...chnung.pdf

oder

www.google.de/search?q=forderungsausf...satzsteuer

Bearbeitet von payday am 10.01.2016 19:01:07
 
Thomas R
Ich würde es auch in 69 buchen, allerdings bin ich diesem Punkt eindeutig nicht erfahren.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey
Bei den Umsatzsteuerkorrekturen handelt es sich um negative Erlöse, die zu negativer Umsatzsteuer führen. Sie sind in den entsprechenden Feldern so einzutragen, bei Erlösen die mit 19 % besteuert werden z.B. in Feld 81, Kz.: 26. Ihr könnt sie mit umgekehrten Vorzeichen verbuchen, damit sie das Programm in dem Feld unterbringt. Saldierungen mit positiven Erlösen und positiver Umsatzsteuer aus dem Voranmeldungszeitraum stellen kein Problem dar.

Das Feld 69 ist nicht für solche Fälle vorgesehen, aber man sollte vielleicht mal die Paragrafen nachlesen, die da stehen, ist für euch vielleicht ganz lehrreich.
 
payday
Wie ich normale Umsatzsteuerkorrekturen bzw negative Erlöse buche ist mir soweit klar. Ich habe allerdings gehofft, ich kann mir das komplette ausbuchen (inkl. 19% UST) und neue einbuchen (ohne USt.) aller betroffenen Rechnungen irgendwie sparen, da ich nur die Umsatzsteuer und nicht den Nettobetrag korrigieren will (von 19% auf 0%).

Meine Idee war nur die Umsatzsteuerrückforderung, die ich von meinem Zahlungsdienstleister erhalten habe zu buchen.
Bearbeitet von payday am 14.01.2016 16:08:44
 
joey

Zitat

payday geschrieben:
Wie ich normale Umsatzsteuerkorrekturen bzw negative Erlöse buche ist mir soweit klar. Ich habe allerdings gehofft, ich kann mir das komplette ausbuchen (inkl. 19% UST) und neue einbuchen (ohne USt.) aller betroffenen Rechnungen irgendwie sparen, da ich nur die Umsatzsteuer und nicht den Nettobetrag korrigieren will (von 19% auf 0%).

Meine Idee war nur die Umsatzsteuerrückforderung, die ich von meinem Zahlungsdienstleister erhalten habe zu buchen.


War halt eher ne schwache Idee.Cool Vielen Dank, dass ich dir helfen durfte. Manchmal kann man echt nur mit dem Kopf schütteln.
 
mielket
Ich würde einfach mal ausprobieren was passiert, wenn man einen negativen Betrag auf Feld 69 bucht. Das schlimmste was passieren kann, ist dass die Elster-Übermittlung fehlschlägt.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
payday
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe mittlerweile auch noch mal direkt beim Finanzamt nachgefragt. Die waren mit der Frage allerdings auch etwas überfordert, aber waren auch der Meinung, dass das Feld 69 eher nicht dafür geeignet ist und das es zumindest Nachfragen geben wird, wenn dort ein negativer Betrag drin steht.

Ich werde also den etwas umständlichen Weg gehen und zu allen Rechnungen eine Rechnungskorrektur erstellen und eine neue Rechnung mit 0% USt. Dann kommen die Rechnungskorrekturen als negativer Betrag in das Feld 81 und die neuen Rechnungen ohne USt. in das Feld 48 wenn mich nicht alles täuscht. Dann sollte hoffentlich alles passen.
 
Thomas R
Was bei der Umsatzsteuervoranmeldung wohin zu buchen ist, kann man der folgenden Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung entnehmen, da wird es dann eigentlich klar.
http://www.finanzamt.bayern.de/Inform...E-2016.pdf
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
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