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Umsatzsteuerrückforderung für uneinbringliche Forderungen
payday
Hallo,

ich habe von meinem Zahlungsdienstleister (Billpay) eine Umsatzsteuerrückforderung für uneinbringliche Forderungen erhalten.

In welches Feld in der Umsatzsteuer-Voranmeldung trage ich die zurückgeforderten Umsatzsteuerbeträge ein?

In Feld 69? In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG) sowie Steuerbeträge, die nach § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2, § 6a Abs. 4 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 6 oder § 25b Abs. 2 UStG oder von einem Auslagerer oder Lagerhalter nach §13a Abs 1 Nr. 6 UStG geschuldet werden
 
Thomas R
Das mußt Du erklären, denn du hast ja wohl eine Forderung an einen Dienstleister abgetreten, dabei fließt aber ja noch kein Geld und daher keine USt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
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payday
Ich gebe Forderungen die bei mir auf Rechnung bestellt werden an einen externen Zahlungsdienstleister (Billpay) ab. Die Forderungen erhalte ich von Billpay ausgezahlt, egal ob der Kunde die Rechnung an Billpay bezahlt hat oder nicht. Nun hat mir Billpay für die vergangenen Jahre eine Umsatzsteuerrückforderung für uneinbringliche Forderungen gesendet. Ich musste also die bereits erhaltene Umsatzsteuer für die uneinbringlichen Forderungen an Billpay zurückzahlen.

Es handelt sich dabei meiner Meinung nach um § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Kommen diese Beträge in das im ersten Post angegebene Feld 69 in der Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Bearbeitet von payday am 10.01.2016 15:50:24
 
Thomas R
Da frage ich noch einmal nach. Denn nach meinem Verständnis tritts du deine Forderung ab, der Dienstleister bezahlt dir < 100% und zwar inklusive USt. Was dann der Dienstleister macht, kann dir doch egal sein.

Wie kommt er jetzt dazu, von dir eine Rückforderung über was - und nur eine UST - zu verlangen? Was ist das für ein Vertrag?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
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payday
Der Dienstleister zahlt mir 100% der Forderung (inkl. UST) aus. Berechnt mir dafür aber natürlich eine Gebühr. Umsatzsteuerrückforderungen für uneinbringliche Forderungen werden nach deren AGB in Abzug gebracht. Das heißt den Nettobetrag der Forderung behalte ich, die Umsatzsteuer muss ich an den Dienstleister zurück zahlen.

Da ich die Umsatzsteuer aber schon an das Finanzamt gezahlt habe, will ich mir diese natürlich wieder holen.

siehe hier letzte Seite:
www.billpay.de/wp-content/uploads/FAQ...chnung.pdf

oder

www.google.de/search?q=forderungsausf...satzsteuer

Bearbeitet von payday am 10.01.2016 19:01:07
 
Thomas R
Ich würde es auch in 69 buchen, allerdings bin ich diesem Punkt eindeutig nicht erfahren.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
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joey
Bei den Umsatzsteuerkorrekturen handelt es sich um negative Erlöse, die zu negativer Umsatzsteuer führen. Sie sind in den entsprechenden Feldern so einzutragen, bei Erlösen die mit 19 % besteuert werden z.B. in Feld 81, Kz.: 26. Ihr könnt sie mit umgekehrten Vorzeichen verbuchen, damit sie das Programm in dem Feld unterbringt. Saldierungen mit positiven Erlösen und positiver Umsatzsteuer aus dem Voranmeldungszeitraum stellen kein Problem dar.

Das Feld 69 ist nicht für solche Fälle vorgesehen, aber man sollte vielleicht mal die Paragrafen nachlesen, die da stehen, ist für euch vielleicht ganz lehrreich.
 
payday
Wie ich normale Umsatzsteuerkorrekturen bzw negative Erlöse buche ist mir soweit klar. Ich habe allerdings gehofft, ich kann mir das komplette ausbuchen (inkl. 19% UST) und neue einbuchen (ohne USt.) aller betroffenen Rechnungen irgendwie sparen, da ich nur die Umsatzsteuer und nicht den Nettobetrag korrigieren will (von 19% auf 0%).

Meine Idee war nur die Umsatzsteuerrückforderung, die ich von meinem Zahlungsdienstleister erhalten habe zu buchen.
Bearbeitet von payday am 14.01.2016 16:08:44
 
joey

Zitat

payday geschrieben:
Wie ich normale Umsatzsteuerkorrekturen bzw negative Erlöse buche ist mir soweit klar. Ich habe allerdings gehofft, ich kann mir das komplette ausbuchen (inkl. 19% UST) und neue einbuchen (ohne USt.) aller betroffenen Rechnungen irgendwie sparen, da ich nur die Umsatzsteuer und nicht den Nettobetrag korrigieren will (von 19% auf 0%).

Meine Idee war nur die Umsatzsteuerrückforderung, die ich von meinem Zahlungsdienstleister erhalten habe zu buchen.


War halt eher ne schwache Idee.Cool Vielen Dank, dass ich dir helfen durfte. Manchmal kann man echt nur mit dem Kopf schütteln.
 
mielket
Ich würde einfach mal ausprobieren was passiert, wenn man einen negativen Betrag auf Feld 69 bucht. Das schlimmste was passieren kann, ist dass die Elster-Übermittlung fehlschlägt.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
payday
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe mittlerweile auch noch mal direkt beim Finanzamt nachgefragt. Die waren mit der Frage allerdings auch etwas überfordert, aber waren auch der Meinung, dass das Feld 69 eher nicht dafür geeignet ist und das es zumindest Nachfragen geben wird, wenn dort ein negativer Betrag drin steht.

Ich werde also den etwas umständlichen Weg gehen und zu allen Rechnungen eine Rechnungskorrektur erstellen und eine neue Rechnung mit 0% USt. Dann kommen die Rechnungskorrekturen als negativer Betrag in das Feld 81 und die neuen Rechnungen ohne USt. in das Feld 48 wenn mich nicht alles täuscht. Dann sollte hoffentlich alles passen.
 
Thomas R
Was bei der Umsatzsteuervoranmeldung wohin zu buchen ist, kann man der folgenden Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung entnehmen, da wird es dann eigentlich klar.
http://www.finanzamt.bayern.de/Inform...E-2016.pdf
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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