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Umsatzsteuerrückforderung für uneinbringliche Forderungen
payday
Hallo,

ich habe von meinem Zahlungsdienstleister (Billpay) eine Umsatzsteuerrückforderung für uneinbringliche Forderungen erhalten.

In welches Feld in der Umsatzsteuer-Voranmeldung trage ich die zurückgeforderten Umsatzsteuerbeträge ein?

In Feld 69? In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG) sowie Steuerbeträge, die nach § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2, § 6a Abs. 4 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 6 oder § 25b Abs. 2 UStG oder von einem Auslagerer oder Lagerhalter nach §13a Abs 1 Nr. 6 UStG geschuldet werden
 
Thomas R
Das mußt Du erklären, denn du hast ja wohl eine Forderung an einen Dienstleister abgetreten, dabei fließt aber ja noch kein Geld und daher keine USt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
payday
Ich gebe Forderungen die bei mir auf Rechnung bestellt werden an einen externen Zahlungsdienstleister (Billpay) ab. Die Forderungen erhalte ich von Billpay ausgezahlt, egal ob der Kunde die Rechnung an Billpay bezahlt hat oder nicht. Nun hat mir Billpay für die vergangenen Jahre eine Umsatzsteuerrückforderung für uneinbringliche Forderungen gesendet. Ich musste also die bereits erhaltene Umsatzsteuer für die uneinbringlichen Forderungen an Billpay zurückzahlen.

Es handelt sich dabei meiner Meinung nach um § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Kommen diese Beträge in das im ersten Post angegebene Feld 69 in der Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Bearbeitet von payday am 10.01.2016 14:50:24
 
Thomas R
Da frage ich noch einmal nach. Denn nach meinem Verständnis tritts du deine Forderung ab, der Dienstleister bezahlt dir < 100% und zwar inklusive USt. Was dann der Dienstleister macht, kann dir doch egal sein.

Wie kommt er jetzt dazu, von dir eine Rückforderung über was - und nur eine UST - zu verlangen? Was ist das für ein Vertrag?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
payday
Der Dienstleister zahlt mir 100% der Forderung (inkl. UST) aus. Berechnt mir dafür aber natürlich eine Gebühr. Umsatzsteuerrückforderungen für uneinbringliche Forderungen werden nach deren AGB in Abzug gebracht. Das heißt den Nettobetrag der Forderung behalte ich, die Umsatzsteuer muss ich an den Dienstleister zurück zahlen.

Da ich die Umsatzsteuer aber schon an das Finanzamt gezahlt habe, will ich mir diese natürlich wieder holen.

siehe hier letzte Seite:
www.billpay.de/wp-content/uploads/FAQ...chnung.pdf

oder

www.google.de/search?q=forderungsausf...satzsteuer

Bearbeitet von payday am 10.01.2016 18:01:07
 
Thomas R
Ich würde es auch in 69 buchen, allerdings bin ich diesem Punkt eindeutig nicht erfahren.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey
Bei den Umsatzsteuerkorrekturen handelt es sich um negative Erlöse, die zu negativer Umsatzsteuer führen. Sie sind in den entsprechenden Feldern so einzutragen, bei Erlösen die mit 19 % besteuert werden z.B. in Feld 81, Kz.: 26. Ihr könnt sie mit umgekehrten Vorzeichen verbuchen, damit sie das Programm in dem Feld unterbringt. Saldierungen mit positiven Erlösen und positiver Umsatzsteuer aus dem Voranmeldungszeitraum stellen kein Problem dar.

Das Feld 69 ist nicht für solche Fälle vorgesehen, aber man sollte vielleicht mal die Paragrafen nachlesen, die da stehen, ist für euch vielleicht ganz lehrreich.
 
payday
Wie ich normale Umsatzsteuerkorrekturen bzw negative Erlöse buche ist mir soweit klar. Ich habe allerdings gehofft, ich kann mir das komplette ausbuchen (inkl. 19% UST) und neue einbuchen (ohne USt.) aller betroffenen Rechnungen irgendwie sparen, da ich nur die Umsatzsteuer und nicht den Nettobetrag korrigieren will (von 19% auf 0%).

Meine Idee war nur die Umsatzsteuerrückforderung, die ich von meinem Zahlungsdienstleister erhalten habe zu buchen.
Bearbeitet von payday am 14.01.2016 15:08:44
 
joey

Zitat

payday geschrieben:
Wie ich normale Umsatzsteuerkorrekturen bzw negative Erlöse buche ist mir soweit klar. Ich habe allerdings gehofft, ich kann mir das komplette ausbuchen (inkl. 19% UST) und neue einbuchen (ohne USt.) aller betroffenen Rechnungen irgendwie sparen, da ich nur die Umsatzsteuer und nicht den Nettobetrag korrigieren will (von 19% auf 0%).

Meine Idee war nur die Umsatzsteuerrückforderung, die ich von meinem Zahlungsdienstleister erhalten habe zu buchen.


War halt eher ne schwache Idee.Cool Vielen Dank, dass ich dir helfen durfte. Manchmal kann man echt nur mit dem Kopf schütteln.
 
mielket
Ich würde einfach mal ausprobieren was passiert, wenn man einen negativen Betrag auf Feld 69 bucht. Das schlimmste was passieren kann, ist dass die Elster-Übermittlung fehlschlägt.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
payday
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe mittlerweile auch noch mal direkt beim Finanzamt nachgefragt. Die waren mit der Frage allerdings auch etwas überfordert, aber waren auch der Meinung, dass das Feld 69 eher nicht dafür geeignet ist und das es zumindest Nachfragen geben wird, wenn dort ein negativer Betrag drin steht.

Ich werde also den etwas umständlichen Weg gehen und zu allen Rechnungen eine Rechnungskorrektur erstellen und eine neue Rechnung mit 0% USt. Dann kommen die Rechnungskorrekturen als negativer Betrag in das Feld 81 und die neuen Rechnungen ohne USt. in das Feld 48 wenn mich nicht alles täuscht. Dann sollte hoffentlich alles passen.
 
Thomas R
Was bei der Umsatzsteuervoranmeldung wohin zu buchen ist, kann man der folgenden Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung entnehmen, da wird es dann eigentlich klar.
http://www.finanzamt.bayern.de/Inform...E-2016.pdf
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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