Das Hauptkriterium ist das "selbständig nutzbar.
Datenträger(Disketten, USB-Sticks, etc.) gelten als selbständig nutzbar, da sie als Datenspeicher auch ohne anderes Gerät fungieren können, also GWG (wenn < 60 ?, dann sogar Büromaterial etc.)
Das Zubehörs zum PDA ist nicht selbständig nutzbar sondern nur zusammen mit dem PAD einzusetzen. Damit hast du den PDA und das Zubehör zu einer Einheit gemacht. Und da der Nettobetrag > 410 ? mußt du ihn auf 3 Jahre abschreiben.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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