Ich habe ein Problem. Ich - Rechtsanwalt - erhalte regelmäßig Geld von Leuten, die nicht meine Mandanten sind. Z.B. wenn die Gegenseite ihre Schulden zahlt. Ein separates Ander- oder Fremdgeldkonto klappt nicht. Das ist denen nicht beizubringen.
Wie kann ich denn dieses Geld und den Abgang dann zu meinem jeweiligen Auftraggeber verbuchen ? Belege gibt es dazu logischerweise nicht, lediglich Eingänge auf dem Konto, wenn ich zur Zahlung von Fremdgeldern auffordere.
Kann mir jemand helfen ? Es wäre wichtig, dass das nicht als Gewinn/Einnahme erscheint, da es ja gar nicht mein Geld ist.
[1] Jetzt mal ganz unabhängig von evtl. standesrechtlichen Pflichten oder Gepflogenheiten. Wenn ich als Nicht-RA versuche, mich in die beschriebene Situation hineinzuversetzen, würde ich auf alle Fälle trotzdem mit zwei versch. Bankkonten arbeiten. Und wenn die zahlende Gegenseite nun das reguläre Konto benutzt, würde ich es von da weiter überweisen. Um für mich klar zu haben: Die Töpfe sind getrennt. Und die dabei entstehenden zusätzlichen Bankgebühren sind halt Allgemeinkosten, die durch die Struktur Deiner Arbeit, Deines Berufes entstehen.
btw: Da Du ja explizit zur Zahlung aufforderst, wie Du schreibst, wieso gibt es da ein Problem mit einem Zielkonto?
[2] Belege: gibt es immer, muß es immer geben. In Deinem Fall halt "Fremdgeld aus X ./. Y" (oder was auch immer) als Eigenbeleg.
[3] Bei ECuT: Wenn diese Gelder nicht als Gewinn/Einnahmen dem FA gegenüber auftauschen sollen, würde ich ein Konto "Fremdgeld" einrichten, dort Eingänge normal und Ausgänge mit vorgestelltem Minus (geht bei ECuT) buchen. Das sorgt erstmal dafür, daß Du den Geldfluß belegen kannst. Und bei der (ja nötigen) Zuordnung der Konten zu den Konten des EUeR-Formulars dieses Fremdgeldkonto einfach nicht berücksichtigen. Dem FA gegenüber taucht es also erstmal gar nicht auf.
[4] Ob das eine steuerlich korrekte Behandlung solcher Gelder ist, weiß ich natürlich nicht.
[5] Aus reiner Neugier: Gibt es bei der RA-Kammer nicht irgendeine Infostelle für solche Fremdgeld-Probleme? Ich hätte zwar nicht gedacht, daß daraus Probleme entstehen können, aber wenn, dann wirst Du doch sicherlich nicht der einzige sein, der sich damit rumschlagen muß.
Bearbeitet von robert wiegner am 18.05.2006 11:50:29
Dringend anzuraten ist dir ein neues Privatkonto, wenn sich deine Mandanten schon nicht umgewöhnen wollen.
In Ergänzung zu Robert würde ich jedoch mit EasyCash & Tax eine zweite Datenbank einrichten, die dann eben nur zur Verwaltung dieser Fremdgelder dient. Diese könnte man sogar in den Kontenbezeichnungen Mandantenbezogen führen.
Quasi als Kassenbuch. Was mich auf die Idee bringt, das hier vielleicht das PlugIn "Kassenbuch2" deine Probleme auch lösen könnte.
Bearbeitet von Thomas R am 18.05.2006 15:10:42
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.