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Buchung AirBnB Servicegebühr, USt § 13b usw.
missdaisy
Hallo zusammen,
ich schlage mich nun schon zum zweiten Mal mit dem §13b herum und komme nicht weiter. Beim Finanzamt ist niemand erreichbar und ich fürchte, ich muss schleunigst etwas nachmelden in der USt-VA ...

Also: Ich bin Freiberuflerin, habe eine Unterkunft für eine Geschäftsreise auf AirBnB gebucht und bei der Buchung meine USt-ID angegeben, wodurch auf die Servicegebühr von AirBnB keine USt berechnet wurde. Klarer Fall von Reverse Charge, sonstige Leistung mit 19%, so viel ist klar (AirBnB rechnet von Irland aus ab ).

Aus bestimmten Gründen möchte ich die USt in Deutschland zahlen, keinen Vorsteuerabzug geltend machen, aber melden muss ich es ja schon, nicht zuletzt in der zusammenfassenden Meldung, denn ich schulde ja die USt. Wie nur buche ich das?

Es müsste in etwa Folgendes in der Buchhaltung/Steuererklärung auftauchen:

Angenommen, die Servicegebühr beträgt 10 Euro, muss ich 1,90 Euro USt zahlen (19%) und darf sie nicht als Ausgabe/Vorsteuerabzug in der USt-VA geltend machen. Welche Felder müssen für die USt-VA ausgefüllt werden und welche in der EÜR? Kennt sich jemand aus?

Vielen Dank und beste Grüße
Christiane
 
Thomas R
Nur ein Hinweis. Ist es nicht so, dass eine ZM nur bei gemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen erstellt wird, nicht aber beim "Einkauf".
Bearbeitet von Thomas R am 14.04.2016 18:48:39
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
missdaisy

Zitat

Thomas R geschrieben:
Nur ein Hinweis. Ist es nicht so, dass eine ZM nur bei gemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen erstellt wird, nicht aber beim "Einkauf".


Das ist eine interessante Frage ... Als ich damals wegen der richtigen Zeilennummern usw. für einen Einkauf von Visistenkarten aus den Niederlanden beim FA anrief, sagte man mir auch nichts von "zusammenfassende Meldung", wohl aber im Hinweis im Elster-Formular, als ich für die USt-VA alles eingegeben habe. Bei AirBnB ist es offensichtlich eine "sonstige Leistung", da kein Einkauf und keine Warenlieferung. Ich habe mir die Einträge in ECT jetzt so hingemogelt, dass die Zahlen in den (von mir als richtig angenommenen) Feldern auftauchen, aber ob das so stimmt für die Übernahme in die USt-Erklärung und die EÜR kann ich überhaupt nicht einschätzen ... Ich habs jetzt so gemacht:

Einnahmen:
1,90 Euro als zu zahlende USt (19% auf 10 Euro)
- für USt auf Feld 47 "Im Inland sonstige steuerpflichtige Leistungen ..." mit 0% USt gebucht
- für EÜR Feld 8 USt §13b

Ausgaben:
11,90 Euro mit 0% USt
- für USt auf Feld 46 "Im Inland steuerpfl. sonstige Leistung ..."
- für EÜR auf Feld 1110 "Bezogene Leistung"

So passen die Zahlen halt im Formular, rein rechnerisch habe ich dadurch den Betrag inkl. USt aber dann doch in ECT als Ausgabe gebucht, was ich nicht wollte. Dann müsste ich also quasi 11,90 Euro noch einmal gegenbuchen als Einnahme mit 0% USt, oder? Ich finde diese innergemeinschaftlichen Steuerkram einfach furchtbar Sad
 
missdaisy
Nun bin ich endlich im FA durchgedrungen und habe eine etwas verwirrende Antwort erhalten, denn es scheint keine klare Regelung zu geben. Wer zukünftig ebenfalls über AirBnB brütet, dem kann das Folgende vielleicht auch weiterhelfen:

Zusammenfassende Meldung: Muss AirBnB machen, da Leistungserbringer, der Leistungsempfänger muss keine ZM abgeben.

Da es sich um eine Zimmermiete handelt, ist es eine "sonstige Leistung" (es wurden keine Gegenstände bewegt, keine Möbel nach Deutschland verkauft oder so). Es gibt nun zwei Möglichkeiten, das Ganze in der USt-VA anzumelden:
a) KZ 93 (steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7%) Nettobetrag 10,00 Euro, Steuer 0,70 Euro
KZ 61 0,70 Euro "Vorsteuerbeträge aus dem innergem. Erwerb ..."
b ) KZ 52 + 53 "Leistungsempfänger als Steuerschuldner/Andere Leistung eines im Ausland ansässigen ..." Nettobetrag 10,00 Euro, Steuer 0,70 Euro
KZ 67 "Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne ... §13b" 0,70 Euro

Der Mann im FA riet mir zu Variante b ), da ja eben keine Lieferung erfolgte. Interessant bleibt, wie AirBnB den Umsatz in der ZM meldet. Wenn sie einen Erwerb nach Variante a) eintragen, wird das BZSt bei mir nachhaken und sagen, ich hätte den Umsatz nicht gemeldet, woraufhin das FA auch nachhakt usw. So etwas kann bis zu 2 Jahre dauern, man sollte das nur im Hinterkopf behalten.
In ECT habe ich es mir alles so eingerichtet, das es passt und zwar:
Einnahmen: 0,70 Euro mit 0% USt auf KZ 53
Ausgaben: 10,00 Euro mit 0% auf KZ 52
Ausgaben: 0,70 Euro mit 0% auf KZ 67

Achtung! Wer bei der Buchung keine UStID angibt, darf den Vorsteuerabzug aus der ausländischen Rechnung nicht geltend machen, sagte der FA-Mann noch dazu. Im Nachhinein erscheint mir das merkwürdig, aber ich habe nicht nachgefragt, bin nur froh, dass jetzt alles korrekt eingetragen ist ...
 
Thomas R
Nur eine Anmerkung. Ausländische USt kann über eine Buchung i.d.R. so wie so nicht geltend gemacht werden (wenn sie nicht als dt. USt ausgewiesen ist).

Ausländische Vorgänge buche ich i.d.R. Brutto für Netto, wobei Nebenleistungen "das Schicksal" der Hauptleistung teilen. Die Airnb Übernachtung hätte ich also mit einer Buchung Brutto=Netto über Reisekosten gebucht und gut wäre es. Alles andere ist für untragbarer Aufwand - aber das kann man anders sehen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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