Diskrepanz zwischen Daten in EÜR-Form & EÜR-Journaldruck
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Caligula |
Geschrieben am 20.06.2016 17:30:38
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Hallo Thomas,
zunächst erst einmal meinen Dank für die sehr hilfreichen Mühen, die Du Dir für uns alle Nutzer mit dem ECT Prog. gibst !!!
Ich habe die aktuellste Version von ECT installiert und meine Buchungen etc. für die Steuererklärungen 2015 komplettiert. Dabei bin ich auf folgendes Problem gestossen und hoffe, Du kannst mir helfen bzw. evtl. einen Denkfehler korrigieren:
Ich habe festgestellt, dass es beim Druck des EÜR 2015-Formulars und des korrespondierenden EÜR-Journal Ausdrucks (Zusammenfassung) eine Diskrepanz bzgl. des ausgewiesenen Gewinnes gibt bzw. schon vorhergehend, bei der Summierung der Betriebsausgaben.
Da beide ja auf den gleichen Buchungen basieren, dürfte es dies doch nicht geben, oder?
Die Differenz entspricht exakt der Position "Nicht abziehbare Aufwendungen für Bewirtung", wobei die Beträge sowohl im EÜR-Formular als auch EÜR-Journaldruck betragsmäßig exakt identisch sind und wohl auch grds. richtig berechnet und im EÜR Formular korrekt plaziert (Feld 165)
Bei meinen Buchungen von Bewirtungsbelegen gehe ich exakt nach dem Schema vor, wie es Thomas Mielke selbst in den FAQ beschrieben hast...
Beispielhaft wie folgt:
Die Gesamtrechnung beläuft sich inkl. der MwSt auf € 240,50 und ich habe entsprechend gebucht:
A001 Abziehbare Aufwendungen f. Bewirtung (mit 19% MwSt) € 240,50 (= Netto € 202,10 + USt € 38,40)
A002 Nicht abziehbare Aufwendungen für Bewirtungen € 60,60 (= 30% von Netto 202,10 mit 0% MwSt)
A003 Abziehbare Aufwendungen f. Bewirtung mit minus € 60,60 ( und 0% MwSt)
also eigentlich genau so, wie von Thomas beschrieben, oder?
(auf der Einnahmenseite ändert sich entsprechend nichts)
Hat jemand evtl. eine Erklärung, wie es bei den beiden genannten Reports/Ausdrucken dann zu dieser Diskrepanz kommen kann? Sind ähnliche Fälle bekannt?
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank vorab ! 
MfG
Caligula (Michael) |
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Caligula |
Geschrieben am 21.06.2016 15:20:31
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Gruetzi miteinander 
Zu meinem im gestrigen post beschriebenen Problem:
Wie kann es sein, dass in dem Journalausdruck EÜR das Konto "nicht abziehbare Aufwendungen der Bewirtung" (also der 30%-ige Selbstbehalt ohne MwSt) unter Punkt 2. Betriebskosten gelistet ist und dort auch in der Summe der Ausgaben mitaddiert wurde? (es sind doch gerade "nicht abziehbare Aufwendungen"
Und im EÜR Formulardruck sind sie ja auch korrekt im Feld 165 separiert und werden dort nicht zu den Ausgaben addiert bzw. im Gewinn berücksichtigt?
Ist da irgendetwas in meinen Kontoeinstellungen falsch? Und kann ich es ggf. durch Anpassungen im Nachhinein heilen, OHNE alle betreffenden schon vorgenommenen Buchungen zu verlieren?
Eure Hilfe bzw Kommentierung wäre ein kleiner Segen, zumal ich bzgl des Abgabetermins sowieso schon unter Zeitdruck stehe.
Mille gracie !
Michael
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Thomas R |
Geschrieben am 21.06.2016 20:32:39
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Ich bin zwar der andere Thomas ... .Ohne dass ich das, zwischen zwei EM-Spielen , mal eben durchgeprüft hätte ist der 30% Eigenanteil eigentlich als Einnahme auf das entsprechende Konto "Bewirtung Eigenanteil/ Konto bzw. Feld (1)103 Umsatzsteuerfreie, ncht steuerbare Betriebseinnahme zu buchen, vielleicht löst dass das Problem.
Bearbeitet von Thomas R am 21.06.2016 20:33:42
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Caligula |
Geschrieben am 22.06.2016 10:27:15
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Hi Thomas,
Danke für deinen Kommentar (noch dazu zwischen zwei EM Spielen ).
Ja, diese Variante habe ich schon in einem deiner Feedbacks im Forum gelesen....Aber sie geht das wohl etwas anders an als Thomas Mielke in seinen FAQs.
Welche Variante ist denn die sinnvoll richtige/korrekte?.
Und sollte dann nicht einer von euch beiden seinen Buchungsvorschlag entfernen (entweder tm aus den FAQs oder Du hier im Forum)?
Gemäß deines Ansatzes ist der 30 %-ige Eigenanteil an der Bewirtungsrechnung quasi eine Einnahme (im Sinne einer "geldwerten Leistung" ). Macht das (wertmäßig) Sinn? Und wie erscheint nach deinem Ansatz dieser 30%-ige Selbstbehalt dann in der EÜR Formularvorlage im dafür vorgesehenen Feld 165 ""Nicht abziehbare Aufwendungen für Bewirtung", wenn Du es im ECT E/Ü-Kontenplan nicht mit diesem (mit einem minus Vorzeichen versehenen) Feld verknüpft hast ?
Und löst es das von mir beschriebene Problem der abweichenden Einträge in der EÜR-Formatvorlage für das Finanzamt und des auf gleichen Buchungssätzen basierenden komprimierten EÜR Ausdrucks in ECT?
Bin jetzt nicht wirklich klüger, Sorry!
LG Caligula
Mit freundlichen Grüßen
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mielket |
Geschrieben am 22.06.2016 12:11:45
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Seiten Administrator
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Standardmäßig ist dem Feld ein Konto zugewiesen, das am Anfang des
Namens ein '/' trägt. Das bedeutet, es wird in der EÜR nicht mitgezählt. Ist das bei Dir nicht der Fall?
D.h., doppelklicke auf die Buchung mit dem Selbstbehalt und sage mir, ob Du am Anfang des Kontos einen Schrägstrich siehst.
Ich gehe davon aus, dass Du mit der aktuellsten Version arbeitest?
Die Freestyle-EÜR ist aus historischen und internationalen Gründen im Programm enthalten. Du musst Dich schon entscheiden oder aber beide Logiken berücksichtigen, wenn Du wirklich beides brauchst. Mit Logik meine ich z.B., dass Du auch allen Konten ein EÜR-Feld zugewiesen hast. Wenn das nicht der Fall ist, wird es wahrscheinlich Abweichungen geben.
Die von Thomas angeregte Art des Selbstbehalts macht man i.d.R. bei Privatnutzung von Geschäftsvermögen, was aber bei Bewirtung nicht zutrifft. |
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Thomas R |
Geschrieben am 22.06.2016 13:09:21
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... da muß ich Mielket recht geben, dass habe ich die letzten Jahre falsch gemacht und jetzt ein eigenes Ausgabenkonto für die 30% Eigenanteil, welches jetzt auch in der EÜRT auftaucht angelegt.
Für mich ist das für die Vergangenheit allerdings weniger ein Problem, da ich wenige Bewirtungskosten habe und meinen Gewinn ja leider nur um diese Klerinigkeit bisher erhöht habe. Sollte ich jemals geprüft werden, bekomme ich wohl ein paar Cent zurück. 
Eine Lösung für dein Problem habe ich aber nicht.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Caligula |
Geschrieben am 22.06.2016 13:38:50
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Hallo Thomas & Mielket,
Danke für den Hinweis, dass die Mielket-Methode wohl die richtige ist....das räumt schon mal einen möglichen Problemansatz aus dem Weg 
Ich versuche, dies Problem gerade im Hintergrund mit Mielket direkt zu klären und habe ihm einige screenshots meiner Einstellungen und Buchung geschickt, um der Sache auf die Spur zu kommen. Er ist wie immer sehr hilfsbereit !!! Danke dafür an Euch beide !
Vielleicht mache ich ja nur einen logischen Denkfehler, vieleicht aber auch nicht 
Wir werden berichten, wenn und wie wir die Sache auflösen konnten !
LG
Caligula
Michael |
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thomas_stahl |
Geschrieben am 07.07.2016 09:23:25
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Registriert am: 05.02.2012
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Hallo,
ist das denn nun so das folgendermassen bei Bewirtungsaufwendungen gebucht werden soll:
Die Gesamtrechnung beläuft sich inkl. der MwSt auf € 240,50 und ich habe entsprechend gebucht:
A001 Abziehbare Aufwendungen f. Bewirtung (mit 19% MwSt) € 240,50 (= Netto € 202,10 + USt € 38,40)
A002 Nicht abziehbare Aufwendungen für Bewirtungen € 60,60 (= 30% von Netto 202,10 mit 0% MwSt)
A003 Abziehbare Aufwendungen f. Bewirtung mit minus € 60,60 ( und 0% MwSt)
Ich hatte mal folgendermassen gebucht:
Konto: \Nicht Abziehbare Aufwendungen für Bewirtung -->60,63 mit 0% MwSt
Konto: Abziehbare Aufwendungen für Bewirtung -->141,47 mit 0% Mwst
Konto: Bezahlte Vorsteuerbeträge -->38,40 mit Buchungstext "Bewirtung"
Was ist denn nun richtig?
Danke für eine Antwort bis zum 9. Juli
Grüsse Thomas |
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Thomas R |
Geschrieben am 07.07.2016 11:45:44
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Registriert am: 07.03.2005
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Siehe Antworten in https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ad_id=2704
Doppelpost sind unglücklich
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Caligula |
Geschrieben am 07.07.2016 16:13:30
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Sorry, hatte nicht wie versprochen berichtet:
Dank Mielkets Hilfe konnte ich das Problem nun lösen...und Thomas R (auch Dir Dank) hat seine Buchungsempfehlung für Bewirtungen entsprechend an Mielkets Vorschlag in den ECT FAQs korrigiert und angepasst.
Mielket schrieb mir zuletzt zu diesem Thema:
"Die Freestyle-EÜR schert sich nicht um Formularfelder (daher freestyle).
Aber sie berücksichtigt Schrägstriche vor Kontennamen.
Ich nehme an, Du hast den Schrägstrich irgendwann einmal aus
ästhetischen Gründen entfernt. Ändere in den Einstellungen den
Kontennamen entsprechend dem Feldnamen und aktualisiere die zugehörigen
Buchungen. Dann wird auch die Freestyle-EÜR dieses Konto nicht mehr
aufführen....".
...und genau so war/ist es ) Alle Buchungen/Druckausgaben jetzt korrekt !
Tausend Dank noch einmal & lieben Gruß
Caligula
Michael |
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