Buchung von Sachbezug / Geschenk an Angestellte
|
payday |
Geschrieben am 15.11.2016 17:44:27
|

Mitglied
Beiträge: 39
Registriert am: 02.12.2013
|
Hallo,
ich möchte meiner Angestellten einen steuerfreien Sachbezug von max. 44 EUR zukommen lassen. Wie buche ich das? Reicht da eine Ausgabe-Buchung (mit 0% USt.) auf das Konto "Ausgaben für eigenes Personal" aus?
Oder muss ich da mehrere Buchungen evtl. mit USt. machen, da in der Quittung für das Geschenk auch die USt. ausgewiesen ist und ich mir die VSt. erstatten lassen kann?
Viele Grüße
payday
Bearbeitet von payday am 16.11.2016 12:08:03
|
|
|
|
Thomas R |
Geschrieben am 16.11.2016 19:48:49
|

Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
|
Ich würde diesen Sachbezug in Höhe von die Netto 44 € monatlich über ein eigenes Ausgabenkonto, welches mit dem Feld 1120 Ausgaben für eigenes Personal verknüpft ist verbuchen. Dort kannst Du das dann besser für USt buchen. Die Einzelbuchung sollte dann m.E. die Beschreibung und den Namen der Person enthalten.
Gedanklich muß man das ja trennen. Du kaufst einen Sachbezug ein und kannst dann die USt als VSt ziehen.
Dann gibst du diesen Sachbezug bis 44 € Netto an den Mitarbeiter. Dies weißt du im Lohnkonto Sachbezug = neues Konto nach.
Bearbeitet von Thomas R am 16.11.2016 19:51:17
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|
|
|
|
payday |
Geschrieben am 16.11.2016 20:50:57
|

Mitglied
Beiträge: 39
Registriert am: 02.12.2013
|
Hallo Thomas,
danke für deine Antwort.
Zitat Thomas R geschrieben:
Ich würde diesen Sachbezug in Höhe von die Netto 44 € monatlich über ein eigenes Ausgabenkonto, welches mit dem Feld 1120 Ausgaben für eigenes Personal verknüpft ist verbuchen. Dort kannst Du das dann besser für USt buchen. Die Einzelbuchung sollte dann m.E. die Beschreibung und den Namen der Person enthalten.
Genauso hatte ich mir das auch gedacht. Allerdings bin ich mir unsicher wie ich das mit der USt. und VSt. mache. Denn wenn ich mir die VSt. von dem Sachbezug ziehe, muss ich meines Wissens nach bei der Abgabe des Sachbzugs an den Mitarbeiter auch die USt. wieder abführen (§ 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG).
Leider weiß ich nicht so recht weiß wie ich das mit der abzuführenden USt. in ec&t buche. Irgendjemand eine Idee? Deshalb würde ich gern einfachheitshalber nur eine Ausgabe-Buchung ohne Steuer machen. Allerdings bin ich mehr sehr unsicher, ob dass so in Ordnung geht.
Ich habe auch noch Abschnitt 15.15. Absatz 1 UStAE gefunden. Trifft dies in meinem Fall zu? Dann wäre ich nämlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und das mit der einen Ausgabe-Buchung ohne Steuer wäre meiner Ansicht nach in Ordnung.
Bearbeitet von payday am 16.11.2016 21:05:19
|
|
|
|
Thomas R |
Geschrieben am 16.11.2016 21:26:44
|

Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
|
Denkfehler? Du buchst die 44 € ja nur einmal. Die Dokumentation für das Lohnkonto ergibt sich ja eben aus diesem zusätzlichen Konto.
Du darfst die 44 € natürlich dann nicht noch einmal über die Gehaltsabrechnung laufen lassen. Sonst wäre es ja eine Doppelbuchung. Da der MA ja eine Sache erhält und eben kein Geld, spielt für ihn die USt keine Rolle.
Deine Quelle greift m.E. nicht. Denn der Sachbezug wird ja nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG gewährt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|
|
|
|
payday |
Geschrieben am 23.11.2016 12:47:53
|

Mitglied
Beiträge: 39
Registriert am: 02.12.2013
|
Ich habe jetzt noch einmal einen Steuerberater gefragt und laut diesen muss ich die 44 EUR zweimal buchen. Einmal als ganz normale Eingangsrechnung (wo ich mir die Vorsteuer ziehe) und dann noch mal als unentgeltliche Wertabgabe (wo ich die Umsatzsteuer zahle).
Meine geplante Erfassung als eine Ausgabe-Buchung mit 0% USt. wäre in dem Sinne wohl nicht korrekt (auch wenn das Ergebnis meines Erachtens nach das gleiche wäre).
Als müsste ich in ect wohl einmal den Kauf des Sachebzugs ganz normal als Ausgabe mit 19% USt. buchen und dann ein weiteres neutrales Konto anlegen (damit es nicht in die EÜR übernommen wird) auf dem ich die untengeltliche Wertabgabe als Einnahme mit 19% USt. buche. Sehe ich das richtig?
Bearbeitet von payday am 23.11.2016 13:05:00
|
|
|
|
Thomas R |
Geschrieben am 23.11.2016 13:53:14
|

Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
|
Möglicherweise denkt dein Steuerberater in der doppelten Buchführung, denn wie sonst kommt er auf die Idee etwas zweimal zu buchen.
Überlege dir daher noch einmal meinen Lösungsvorschlag ;-)
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|
|
|