Kosten aus altem Jahr, Wertstellung im neuen Jahr.
|
castor-troy |
Geschrieben am 05.01.2017 14:27:52
|

Mitglied
Beiträge: 11
Registriert am: 05.02.2016
|
Zwei aktuelle Fälle habe ich da...
1. Fall:
Kontoführungsgebühren für Dezember 2016 wurden gebucht am 30.12.2016 aber mit Wertstellung zum 01.01.2017
2. Fall:
Eine Bestellung in einem Onlineshop wurde am 29.12.2016 per Paypal bezahlt, aber die Abbuchung/Wertstellung vom Bankonto erfolgte erst am 02.01.2017.
Soweit mir bekannt darf ich beide Posten noch im Buchungsjahr 2016 geltend machen, da die in die Kulanzfrist von 5 Tagen seitens des FA fallen.
Wie verbuche ich die nun richtig, damit ich die Vorsteuer noch im Dezember bzw. alten Jahr ziehen kann?
Gruß Sebastian |
|
|
|
Thomas R |
Geschrieben am 05.01.2017 15:47:34
|

Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
|
Es sind 10 Tage, was aber in beiden Fällen nicht zurifft. Diese Frist gilt nur für wiederkehrende Zahlungen also z.B. die USt-Vorauszahlung, Miete oder Telefon.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|
|
|
|
castor-troy |
Geschrieben am 05.01.2017 18:24:32
|

Mitglied
Beiträge: 11
Registriert am: 05.02.2016
|
Zitat Thomas R geschrieben:
Es sind 10 Tage, was aber in beiden Fällen nicht zurifft. Diese Frist gilt nur für wiederkehrende Zahlungen also z.B. die USt-Vorauszahlung, Miete oder Telefon.
Okay, Halbwissen und so, dann bin ich schon etwas schlauer.
Die Kontogebühren sind monatlich wiederkehrend, werden aber auch im laufenden Jahr immer in den ersten Tagen des Folgemonats gebucht.
Und wie ist das bei dem Onlineshop-Kauf (Registrierkasse), da hat der Shop meine Zahlung ja direkt am 29. per Paypal erhalten, nur Paypal hat bei mir später abgebucht. Kann ich die Registrierkasse trotzdem noch in 2016 steuerlich geltend machen? |
|
|
|
Thomas R |
Geschrieben am 05.01.2017 21:37:08
|

Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
|
1. Bei den Kontoführungsgebühren muß es sich aber um ein auschließliches Geschäftskonto ohne private Nutzung handeln - also ein zweites Konto.
2. Nein, denn maßgeblich ist deine Kontenbelastung, nicht die von Paypal.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|
|
|
|
castor-troy |
Geschrieben am 05.01.2017 21:46:18
|

Mitglied
Beiträge: 11
Registriert am: 05.02.2016
|
Zitat Thomas R geschrieben:
1. Bei den Kontoführungsgebühren muß es sich aber um ein auschließliches Geschäftskonto ohne private Nutzung handeln - also ein zweites Konto.
2. Nein, denn maßgeblich ist deine Kontenbelastung, nicht die von Paypal.
1. ja ist ein reines Geschäftskonto.
2. Okay, das hatte ich schon befürchtet. Also wenn ich nächstes Jahr kurz vor knapp noch Geld loswerden will mache ich das per Überweisung und nicht Paypal... :-/
Vielen Dank für die Hilfe! |
|
|
|
Thomas R |
Geschrieben am 05.01.2017 22:11:40
|

Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
|
Überweisung bringt nur dann etwas, wenn dein Konto auch wirklich noch im alten Jahr belastet ist.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|
|
|
|
castor-troy |
Geschrieben am 06.01.2017 16:39:07
|

Mitglied
Beiträge: 11
Registriert am: 05.02.2016
|
Zitat Thomas R geschrieben:
Überweisung bringt nur dann etwas, wenn dein Konto auch wirklich noch im alten Jahr belastet ist. 
Ja, das hätte am 29.12. zweifelsohne noch geklappt. :-/ Pech gehabt und was fürs neue Jahr gelernt. |
|
|