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EasyRide&Tax Fahrtenbuch - KEINE Anerkennung bei Betriebsprüfung?
Thom@s
Hallo,
nach der Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, erfüllt im übertragenen Sinne z. B. eine einfache Excel-Tabelle nicht die Anforderungen, die an ein Fahrtenbuch gestellt werden - Urteil AZ: 2 K 636/01

Folgende Feststellung:
Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.

Quelle:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/ent...R6404.html

Nun meine Frage:
Erfüllt das EasyRide&Tax Fahrtenbuch diese hohen Anforderungen?

Danke schon jetzt für jeden zweckdienlichen Hinweis.
Gruß Thomas
 
mielket
Ja. Nachträgliche Veränderung sind durch das Programm nicht vorgesehen. nur das Löschen der jeweils letzten Eintragung.

Sicher kann so das ganze Fahrtenbuch gelöscht und neu eingetragen werden. Das ist aber bei wirklich jedem elektronischen Fahrtenbuch möglich und ausgehen davon, dass elektronische Fahrtenbücher grundsätzlich erlaubt sind, würde ich das für ausreichend halten.

Das mit dem letzten Datensatz löschen halte ich für einen guten Kompromiss zwischen Manipulationsschutz und der Möglichkeit, Tippfehler zu korrigieren.

Eine tatsächliche Unmöglichkeit von Manipulationen würde sich erst ergeben, wenn das Fahrtenbuch online auf einem Server der Finanzbehörde geführt werden würde bzw. dort eine Möglichkeit von elektronischen Zertifikaten für einzelne Fahrten bestände.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Dr_Big_Man
Ich bin neu hier & das ist mein erster Beitrag, hoffentlich nützt er was. Das Urteil kenne ich nicht, habe mich aber früher als Selbständiger recht intensiv mit dem Thema Fahrtenbuch beschäftigt. Jetzt war einige Jahre Pause, in Kürze werde ich mich aber wieder mit der leidigen Buchführung beschäftigen müssen. Bisher habe ich ECT noch nicht verwendet, habe aber ganz stark den Eindruck, dass es mir in Zukunft viel nützen wird...

Reicht es möglicherweise nicht, einfach jeden Monat das Fahrtenbuch auszudrucken, mit Paraphe und Datum abzuzeichnen und abzuheften? Damit sollte sich jederzeit problemlos der Anscheinsbeweis führen lassen, dass nachträglich nix mehr verändert wurde & auch nicht verändert werden konnte - ist ja schließlich schwarz auf weiß. Da sollen die Finanzbehörden erstmal das Gegenteil beweisen ...

Viele Grüße
TheBigMan
 
mielket
Tja, wer muss was beweisen? Ich glaube wir haben da nur eine einzige Möglichkeit: Auf erste Prozessergebnisse warten, die klarer erscheinen lassen, wie nun ein 'fälschungssicheres' elektronisches Fahrtenbuch auszusehen hat. Ich hoffe ja, dass es nicht einen ER&T-Nutzer trifft.

Das ist ein Machstpiel: Die Finanzbehörde definiert Maximalansprüche, damit sie im Zweifelsfall jedes Fahrtenbuch nicht anerkennen kann. Irgendwann gibt es notwendigerweise Knartsch und ein bemitleidenswertes Gericht muss entscheiden und genau die Grenze festlegen. Dass da teilweise nicht zufriedenstellende Ergebnisse herauskommen, wie z.B. das c't Urteil, nachdem Forenbetreiber für alle Beiträge von Forennutzern strafrechtlich dranzukriegen sind, ist dabei vorprogrammiert.

Ich glaube, da kann man momentan nichts machen außer abwarten.

Wer mal andere Fahrtenbücher getestet hat, darf hier natürlich gerne schreiben, wie diese ihre Manipulationssicherheit gewährleisten. Würde mich interessieren, ob da jemand vielleicht eine geniale Idee hatte.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
conviva
Hallo.

Zitat mielket:
{Das mit dem letzten Datensatz löschen halte ich für einen guten Kompromiss zwischen Manipulationsschutz und der Möglichkeit, Tippfehler zu korrigieren.}

Ich habe mich mit elektronischer Fahrtenbuchführung intensiv
beschäftigt, mir auch mehrere Testversionen heruntergeladen
und eine Version gekauft.

In EasyRide & Tax ist meiner Ansicht nach ein Manipulieren möglich
wenn der letzte Datensatz gelöscht werden kann, so kann ich u.U.
durchs ganze Fahrtenbuch gehen.
Keine der von mir getesteten elektronischen Fahrtenbücher bot
diese Möglichkeit, bei jeglicher Änderung, auch des letzten Datensatzes,
wird dieser 'durchgestrichen' und neu erstellt.
Diese Versionen wurden durch unabhänige Wirtschaftsprüfer im
Hinblick auf Anerkennung durchs Finanzamt zertifiziert. Eine
offizielle Stelle für Anerkennung drurch die Finanzbehörden
gibt es nicht.


Gruss
Conviva
 
mielket
Auch andere Fahrtenbücher kann man durch das Rückspielen von Datensicherungen 'manipulieren'. Es gibt technisch einfach keine Lösung -- außer vielleicht das Fartenbuch online auf einer Seite des Finanzamts zu führen -- um Manipulationen effektiv zu verhindern. Irgendwann ist es auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
do1emu
auch wenn das Thema hier schon älter ist, aber ist es nicht so, dass man auch ein handgeschriebenes Fahrtenbuch einfach neu schreiben kann wie es einem beliebt?

Also ist alles irgendwie hinfällig!!! Nun gut ne Excel-Tabelle ist na klar easy zu manipulieren, aber in diesem Tool hier ist es voll nervig das zu machen zur Not soll sich ein FA-Beamter mal dahinter setzen, dann akzeptiert er das schon Grin
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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