Kleinunternehmer-Was wie buchen?
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chrissie |
Geschrieben am 01.06.2006 09:46:40
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Hallo Ihr Lieben, ersteinmal auch von mir ein ganz herzliches Dankeschön an das tolle Programm! Es ist wirklich super!
Nun habe ich folgende Frage(n):
Ich bin Einzelunternehmer im Sinne der Kleinunternehmerregelung und muss nun meine E/Ü-Erklärung für 2005 fertig machen. Da ich dies noch nie wirklich selbst gemacht habe, stellen sich mir auch gleich eine ganze Menge Fragen:
Also zuerst einmal:
Ich habe ein kleines Portal, auf dem Leute für mich arbeiten, die ich dann auszahle und die aber auch Monatsbeiträge und Ähnliches an mich zahlen. Sehe cih das richtig, dass ich diese dann auch nicht versteuern darf? Genauso hält es sich mit Waren, die ich verkauft habe und zu denen ich nie eine Rechnung erstellt habe. Ich sehe das so, dass ich diese mit 0% Mehrwertsteuer angeben muss, ist das richitg? Weiterhin frage ich mich ein bisschen, wie ich meine sozialen Aufwendungen, also Strom, Miete und Versicherungen unterbringe. Wieviel anteilig darf ich die denn berechnen? Bei der Miete ist mir das schon klar, prozentual aufgeteilt nach meinem Arbeitszimmer Fläche in der Wohnung. UNd wie steht es mit einem Kredit und Ratenzahlung? Kann ich das auch irgendwie absetzen?
Ich wäre Euch sehr dankbar für ein paar Antworten und hilfreiche Tipps!
LG, chrissie |
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Thomas R |
Geschrieben am 02.06.2006 20:31:17
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Dazu bräuchten wir wirklich ein wenig mehr Informtionen.
Ich verstehe das mit dem Portal nicht (Internet) Beschäftigst du Festangestellte, für die Sozialabgaben abführst? Was sind das für Beiträge, die diese Menschen an dich zahlen (Verein? Lizenzgebühren etc.?) Die Beiträge wären ggffs. eben Einnahmen die du mir 0% buchst.
Strom, Müll, Wasser, etc. haben den gleichen %-Satz wie die Miete.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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chrissie |
Geschrieben am 12.07.2006 11:58:56
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Hallo,
Danke nochmal für die Antwort!
Könnt Ihr mir vielleicht noch sagen, wie es mit der Mehrwertsteuer bei Strom, Miete und Krankenkasse aussieht?
Vielen Dank im Vorr.
Chrissie |
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Thomas R |
Geschrieben am 14.07.2006 20:07:07
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Registriert am: 07.03.2005
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Es gibt nur bei Strom eine MwSt. Für Mieten und Krankenkassenbeiträge bibt es (bis jetzt ;-)) keine MwSt, die man als Vorsteuer geltend machen könnte.
Bearbeitet von Thomas R am 14.07.2006 20:08:16
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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chrissie |
Geschrieben am 16.07.2006 14:15:45
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Suoi, vielen Dank!
Das hat mir sehr geholfen!
LG, chrissie |
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robert wiegner |
Geschrieben am 18.07.2006 17:54:31
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Registriert am: 12.02.2005
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Noch ein kurzer Nachtrag: Auf die Höhe der MwSt. achten. Strom hat 16, Wasser 7, Abwasser (Stadt/Gemeinde) 0.
Zu Kredit u. Raten: In der Regel nur die Zinsen ansetzbar. |
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