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Innergemeinschaftlicher Erwerb und AfA
weka
Hallo zusammen!

Ich habe ein Problem, dass hier ähnlich schon mal im Jahr 2013 beschrieben wurde, auf das es jedoch keine Antwort gab.
Ich kaufte im innergemeinschaftlichen Raum ein Gerät, dass vom Wert her in die Abschreibung (AfA) gehört.
Die Buchung der Steuer ist klar.

Aber:
Bei innergemeinschaftlichen Erwerben ist der Umsatz in Feld 81 der USt Anmeldung einzutragen. ECT nimmt nun aber dieser Buchung nur den aktuellen Abschreibungsanteil, und nicht den Gesamtbetrag, so dass die gebuchte Umsatzsteuer (die ja komplett sofort abgesetzt wird) nicht zum Betrag der Bemessunggrundlage (netto) passt. (Formular 2017, Feld 81, Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe 19 % UmSt.)

Das FA schriebt mir das die ausgewiesene Vorsteuer nicht plausibel ist.

Und:
Außerdem müsste der Betrag für die EÜR eigentlich der Katagorie "Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftgüter" zugeordnet werden, da es sich ja um eine Abschreibung handelt?
Wie löse ich dieses Problem?

Wenn jemand eine schnelle Antwort hätte, würde mich das sehr freuen.

Grüße
Werner
 
www.picture-artwork.de
mielket
Feld 89 ist für innergem. Erwerbe vorgesehen.

Es muss wohl ein neues Konto erstellt werden, dass dem Abschreibungsfeld der EÜR und Feld 89 der USt-Voranmeldung zugewiesen wird.

Es ist analog zu §13b (reverse charge) Umsätzen zu verfahren (also ohne implizite MWSt.-Satz-Auswahl, d.h. mit extra Buchung nur für die USt) wie hier beschrieben:

https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ad_id=2738
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
weka
Hallo Thomas,
danke schon mal für die Antwort. Ich werde mir das in Ruhe anschauen.
Weil es schnell gehen musste, habe ich mir eine Lösung überlegt, die wohl so auch praktikabel sein sollte. Ich werde mir Deinen Vorschlag anschauen und vergleichen mit meiner (vorläufigen) Lösung. Wichtig ist ja, dass der volle Nettobetrag bei der UST-Voranmeldung in Feld 89 erscheint, was einer Abschreibung nicht der Fall ist.
Grüße Werner
 
www.picture-artwork.de
mielket
Steuerbeträge werden bei EC&T aber grundsätzlich im Anschaffungsjahr angerechnet. Ich weiß jetzt nicht was bei Dir daneben gegangen ist...
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Luftikus
Ich hätte auch eine Frage zu innergemeinschaftlichen Erwerben, und zwar hab ich kürzlich erfahren, das ich mit meiner Firma bereits die Meldepflichtgrenze für die Intrahandelsstatistik erreicht habe (siehe http://www.intrastat-service.de/info..../info.html). Gibt es hier eine gute Lösung, dies auch mit EC&T zu erfassen und zu verbuchen?
 
Thomas R

Zitat

In Deutschland unterliegen alle Unternehmen der Meldepflicht, deren Warenverkehre je Verkehrsrichtung (Eingänge bzw. Versendungen) den Wert von 500.000 € pro Jahr übersteigen.


Bist du dir sicher nicht ggfs. zur doppelten Buchführung verpflichtet zu sein? Dann ist EC&T nicht das Programm dafür.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
Luftikus
Hm gute Frage, das müsste ich nochmal nachprüfen
 
Thomas R
Da zitiere ich mal aus der Fachliteratur:

Zitat

Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet:

- Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, bspw. OHG, GmbH, AG.
- Eingetragene Kaufmänner, die einen Umsatz und Gewinn von über 600.000 Euro bzw. 60.000 Euro erwirtschaften.
- Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen wie die GbR oder Einzelunternehmer, die einen Umsatz und Gewinn von über 600.000 Euro oder 60.000 Euro jährlich erzielen.


[Anmerkung: Wenn man nicht Freiberufler nach EStG ist, was hier wohl nicht der Fall ist].
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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