Innergemeinschaftliche Lieferung mit Umsatzsteuer
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McNetic |
Geschrieben am 18.08.2017 01:12:34
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Hallo,
ich bin (freiwillig) vorsteuerabzugberechtigt und somit Umsatzsteuerpflichtig und habe einige Privatkunden im EU-Ausland, denen ich ja seit einiger Zeit keine deutsche Umsatzsteuer mehr in Rechnung stellen darf, sondern die Umsatzsteuer des Empfängerlandes.
Ich habe dafür ein neues Konto angelegt, z.B. Umsatzsteuerpflichtige EU-AT Betriebseinnahmen.
In der EÜR müssen die Einnahmen natürlich als umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen auftauchen (was ja vermutlich richtig funktionieren wird). In der Umsatzsteuervoranmeldung dürfen die Einnahmen aber nicht auftauchen (die werden ja separat über den Mini-One-Stop-Shop gemeldet).
Ich habe schon versucht, die entsprechende Feldzuordnung sowohl im Programm als auch in der easyct.ini zu löschen - aber trotzdem tauchen die Buchungen sowohl im Formular als auch im Elster-Plugin immer auf. Was mache ich da falsch?
Danke und Gruß, Nico |
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Thomas R |
Geschrieben am 18.08.2017 15:50:24
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Hm. Ist es nicht so, dass bei Privatpersonen die Rechnungsstellung mit deutscher Umsatzsteuer erfolgt, die du abführst? Das von dir geschilderte Verfahren ist mir nur bei Geschäftskunden bekannt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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McNetic |
Geschrieben am 18.08.2017 21:48:05
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Ich habe vergessen (weil das für mich immer der Fall ist), dass die Frage sich auf "elektronische Dienstleistungen" bezieht.
Bis 2014 war das so, dass die Besteuerung im Inland erfolgte. Bei Geschäftskunden (die vorsteuerabzugsberechtigt sind) ist es (nach wie vor) so, dass die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt wird, und der Kunde die Umsatzsteuer im Ausland selbst abführen muss.
Seit 2015 ist es aber bei Lieferung an Privatkunden im EU-Ausland so, dass die Umsatzbesteuerung dort erfolgt (siehe https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/umsatzsteuer/umsatzsteuer-bei-elektronischen-dienstleistungen-an-privatkunden-im-eu-ausland). Und um genau diesen Fall geht es mir. |
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Thomas R |
Geschrieben am 18.08.2017 22:46:54
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Da fällt mir nur eine Hilfslösung ein.
Ich würde diese Einnahmen über ein Privatkonto, also mit Vorangestelltem "/" buchen, die jeweilige USt lässt sich ja durch überschreiben eines der drei Voreinstellungen pro Buchung errechnen und zum Jahresende die Nettosummeneinnahme in Form einer "Umbuchung" > Summe Netto mit Minus auf dem EU Konto und diese Plussumme mit USt "0" auf Dein Ertragskonto buchen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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McNetic |
Geschrieben am 18.08.2017 23:01:37
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Warum funktioniert denn das mit der Feldzuordnung nicht? Offenbar habe ich die Funktionsweise nicht verstanden. |
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Thomas R |
Geschrieben am 18.08.2017 23:05:10
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Welche Zeile bzw Feld der EÜR würdest du den nutzen wollen?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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McNetic |
Geschrieben am 18.08.2017 23:11:32
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Mit der EÜR habe ich mich diesbezüglich noch nicht befasst. Ich würde da aber das gleiche Feld nehmen wie bei den übrigen Einnahmen (in der Annahme, dass der angegebene Umsatzsteuer-Satz richtig berücksichtigt wird).
Momentan geht es mir aber ja um die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Dort habe ich für das Konto ja die Feldzuordnung gelöscht, weil die innergemeinschaftliche Lieferung ja dort nicht gemeldet wird, sondern im Ausland (bzw. im Mini-One-Stop-Shop). Aber dennoch tauchen die Beträge dort auf. |
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Thomas R |
Geschrieben am 20.08.2017 14:42:19
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Mit der EÜR und seinem Formular würde ich mich schon mal beschäftigen. Die Feldnummern der EC&T haben im Übrigen nur jeweils eine 1 vorangestellt, entsprechen ansonsten den Feldnummern der EÜR
Unter dem Link findest du das amtliche Formular und insbesondere im Anhang die Erläuterungen dazu. Dann blickst du sicher besser durch. https://pr-riemann.de/images2/2016-09...R-2016.pdf
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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McNetic |
Geschrieben am 20.08.2017 21:28:41
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Mit der EÜR kann ich mich immer noch beschäftigen, wenn es so weit ist. Ich kann auch notfalls (bei meinen paar Buchungen pro Jahr) das von Hand machen bzw. korrigieren. Das Finanzamt hat mich aber leider mal wieder zur quartalsmäßigen USt.-Voranmeldung verdonnert, und das immer von Hand zu machen nervt noch mehr.
Es ggeht mir also darum, wirklich mal rauszufinden, ob und wie die Feldzuordnung zur Umsatzsteuer (eben nicht zur EÜR) denn überhaupt funktionieren sollte. |
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Thomas R |
Geschrieben am 21.08.2017 18:04:43
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Meinst du die technischen Einstellungen unter Optionen > Einstellungen > E/Ü Konten? Denn hier mußt du nur bei Einnahmen bzw. Ausgaben die Einstellung rechts auf "E/Ü Rechnung \ E/Ü Rechnung 2016" auswählen und dann denn Einnahme- bzw. Ausgabekonten die entsprechende Feldnummer in der rechten Auswahl zuordnen.
Daher solltest du dich ja auf dem amtlichen EÜR Formular auch auskennen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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McNetic |
Geschrieben am 21.08.2017 19:34:23
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Sorry, die Antwort bezieht sich ja schon wieder auf die EÜR-Konten. Mir geht es aber momentan einzig und allein umdie USt-Voranmeldung. Und wie im ersten Beitrag schon geschrieben, habe ich bereits im Programm als auch direkt in der easyct.ini versucht, die entsprechende Zuordnung zu löschen, aber ohne Erfolg. |
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Thomas R |
Geschrieben am 21.08.2017 22:15:28
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Sorry, und meine Antwort wird nicht hilfreicher. Vielleicht kann ein/e andere/r hier deinen Steuerberater oder Sekretär/in ersetzen. ;-)
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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mielket |
Geschrieben am 22.08.2017 17:34:08
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Seiten Administrator
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Ich bin da auch ein bisschen überfordert, fürchte ich.
Um die interne Mechanik der Voranmeldungsformulare zu verstehen, kannst Du mal mit der rechten Maustaste auf das Formular klicken und 'Felder anzeigen' und danach '... bearbeiten' wählen.
Einige Felder haben da so eine Formel drin, z.B. "81*119/100-81" was bedeutet "gib mit 19% von Feld 81". If Feld 81 steht dann "netto19000(e)", was bedeutet "gib mir sämtliche Nettobeträge, die mit der impliziten USt mit einem Satz von 19% verbucht wurden. Implizite USt heißt, dass Du einen %-Satz gewählt hast beim Buchen. Deshalb sind beim USt-Voranm.-Formular normalerweise keine Feldzuweisungen nötig, weshalb Deine Versuche die in der ini zu tilgen auch scheiterte.
Ich weiß nicht was ein Mini-One-Stop-Shop ist und wie das genau abläuft mit Softwarediensleistungen ins Ausland. Vielleicht wenn Du genau beschreiben würdest, in welchen Feldern Du was genau haben willst..?
Wenn es eine standard innergem. Lieferung ist, wirst Du mit der Suchfunktion im Forum hier sicher fündig. Da kannst Du analog verfahren wie mit reverse charge: www.easyct.de/forum/viewthread.php?th...ad_id=2738
Ansonsten sag uns Beispielbeträge von Buchungen und in welche Felder welcher Formulare Du sie haben willst. Auf der Ebene können wir besser helfen. Alles davor wäre bei so speziellen Dingen einen Anruf beim Finanzamts-Sachbearbeiter oder Steuerberater wert. |
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Platinprinter |
Geschrieben am 22.08.2017 23:20:30
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Mitglied
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Hallo McNetic,
ich glaube hier liegt ein grundsätzliches Verständnissproblem vor.
Zunächst mal rate ich dringend davon ab, ohne genaue Kenntnis über die EÜR an der ini Veränderungen vorzunehmen. Das kann schnell zu unvorhersehbaren Fehlern führen.
Ein Unternehmer in Deutschland muss eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, auch wenn keine Umsätze stattfinden. Hierzu wird die ini benötigt. Die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Erklärung gilt nur für das deutsche Finanzamt. Die Auslandsumsätze werden hier nicht erfasst.
Beispiel: Der deutsche Unternaehmer zahlt Miete, hat Telefon und Internetkosten, hat aber keine Umsätze in DE. Er muss die Umsatzsteuervoranmeldung an das deutsche Finanzamt abgeben (und er bekommt Vorsteuer erstattet).
Beispiel: Der Unternehmer vertreibt ein Programm im EU-Bereich. Wenn z.B. ein Privatkunde aus Österreich das Programm für 100 Euro runterlädt, kommt der österreichische Steuersatz von 20% hinzu. Der Kunde überweist also 120 Euro.
Jetzt sind zwei Einnahmen zu buchen:
100 Euro Netto für das Program mit 0% MwSt, auf den Nettobetrag fällt keine DE-USt an,
20 Euro mit 0% MSt, auch auf die eingenommene AUR-USt fällt keine DE-USt an.
Zunächt muss mann muss sich auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuer registrieren (MOSS-Verfahren), dass geht auch mit dem Elster-Zertrifikat. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung MOSS müssen die Umssätze einzeln, nach Ländern sortiert eingegeben werden, oder man lädt eine CSV-Datei hoch. Im obigen Beispiel mit folgendem Inhalt:
#v1.0
COUNTRY,VATTYPE,VATPERCENT,NET,VATVAL
AT,STANDARD,20.00,100.00,20.00
Danach bekommt man ein Bestätigungs-E-Mail mit einer Nummer. Mit dieser Nummer als Verwendungszweck muss mann den Betrag an das BZSt überweisen. Also eine Ausgabe in der EÜR also ECT.
Vorschlag zur Buchung in ECT:
Hier muss ich leider für heute beenden (23:16 Uhr). Morgen folgt die Fortsetzung. |
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McNetic |
Geschrieben am 25.08.2017 23:35:40
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Mitglied
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Registriert am: 18.08.2017
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Hallo nochmal,
zunächst einmal möchte ich mich für eure Mühe bedanken, und mich entschuldigen, wenn ich jemandem Unrecht getan habe. Ich glaube, hier lag irgendwie ein beiderseitiges Missverständnis vor. Vielleicht habe ich auch von vorneherein das falsche Forum für meine Frage gewählt.
Also, ich brauche weder Steuerberater noch Sekretär. Ich denke, ich habe die steuerrechtlichen Anforderungen schon verstanden (so wie sie auch von Platinprinter beschrieben wurden). Meine Frage bezieht sich eben darauf, ob und wie das in ECT (technisch) umsetzbar ist.
Ich hatte im Programm in den Einstellungen zu den Konten und der Feldzuordnung gelesen, dass dort auch eine Zuordnung zur USt-Voranmeldung möglich ist. Aber das funktioniert ja offenbar so doch nicht, oder ich habe das nicht richtig verstanden. Im ersten Fall sollte man den Hinweis dort vielleicht entfernen.
Wenn ich Thomas Mielke richtig verstanden habe, werden in den Formularen ja mit der Formel jeweils alle Umsätze mit Umsatzsteueranteil einbezogen. Und für das Elster-Plugin helfen die Formeln dann ja vermutlich auch nicht (wobei ich das am liebsten nutzen würde).
(das Ziel wäre, die Buchungen für Lieferungen ins Ausland aus der USt-Voranmeldung komplett raus zu bekommen)
Auf die Idee von Platinprinter, den Vorgang auf zwei Buchungen aufzuteilen, bin ich nicht gekommen. Damit bekommt man wohl die Beträge aus der USt-Voranmeldung raus. |
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Thomas R |
Geschrieben am 26.08.2017 16:28:31
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Mitglied
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Registriert am: 07.03.2005
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... keine Ursache, ein ähnlicher Ansatz siehe #4 ;-)
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Platinprinter |
Geschrieben am 27.08.2017 22:33:35
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Mitglied
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Registriert am: 24.04.2016
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Fortsetzung vom 22.08.2017:
Vorschlag zur Buchung in ECT:
Es werden zwei Einnahmekonten eingerichtet.
Programmeinstellungen (Schraubenschlüssel), E/Ü-Konten, oben links auf Einnahmen, oben rechts auf E/Ü-rechnung 2016, links unten auf +:
Bezeichnung Konto 1 für Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen:
"MOSS Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland"
in ECT EÜR verknüpft mit
Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
Mit OK kommt man wieder zur Hauptmaske und das neu erstellte Konto sollte unten erscheinen. Damit es auch bei der Umsatzsteuer (Ergebnisneutral, da MOSS) auftaucht, sind noch drei weitere Schritte nötigt:
Wähle oben rechts ein aktuelles USt-Voranmeldungs-Formular aus.
Wähle das neu erstellte Konto mit einem Klick aus und drücke den Knopf mit dem Stift.
Jetzt das Feld 45 "Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland" zuweisen.
Hierdurch erscheint die Einnahme in der Umsatzsteuervoranmeldung, jedoch ergebnisneutral.
Bezeichnung Konto 2 für Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen und Steuerzahlungen aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen an kleine einzige Anlaufstelle (KEA/MOSS):
"MOSS Umsatzsteuer für Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland"
in ECT verknüpft mit
Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
Jetzt buchen wir das oben aufgeführte Beispiel:
Der Unternehmer vertreibt ein Programm im EU-Bereich. Wenn z.B. ein Privatkunde aus Österreich das Programm für 100 Euro runterlädt, kommt der österreichische Steuersatz von 20% hinzu. Der Kunde überweist also 120 Euro.
Jetzt sind zwei Einnahmen zu buchen:
100 Euro Netto für das Program mit 0% MwSt, auf den Nettobetrag fällt keine DE-USt an,
auf das Konto "MOSS Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland"
mit dem Buchungstext z.B. "Erlöse EU MOSS" und
20 Euro mit 0% MSt, auch auf die eingenommene AT-USt fällt keine DE-USt an,
auf das Konto "MOSS Umsatzsteuer für Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland"
mit dem Buchungstext z.B. "USt EU MOSS AT".
Nach der Überweisung der Umsatzsteuer MOSS an das Bundeszentralamtes für Steuer:
-20 Euro mit 0% MwSt, -20 (Minus 20) als negative Einnahme
auf das Konto "MOSS Umsatzsteuer für Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland"
mit dem Buchungstext z.B. "USt EU MOSS an BZSt".
In ECT sieht das Journal nach Konten dann so aus:
Buchungsjournal nach Konten - Zeitraum: 01.01.2017 - 31.12.2017
EINNAHMEN
--- MOSS Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland ---
DatumXXXXXXXXiBelegXXXXXBeschreibungXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXBrutto
02.03.2017XXXXXE0001XXXXiErlöse EU MOSSXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX100,00
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXi100,00 EUR
--- MOSS Umsatzsteuer für Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland ---
DatumXXXXXXXXiBelegXXXXXBeschreibungXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXBrutto
02.03.2017XXXXXE0001XXXXiUSt EU MOSSXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX20,00
02.03.2017XXXXXE0001XXXXiUSt EU MOSS an BZStXXXXXXXXXXXXXXX-20,00
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXi0,00 EUR
Fortsetzung folgt EÜR und USt-Voranmeldung in ECT. |
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Platinprinter |
Geschrieben am 27.08.2017 22:57:46
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Mitglied
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Registriert am: 24.04.2016
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Fortsetzung von Beitrag Nr. 17:
In ECT sieht die Umsatsteuervoranmeldung dann so aus:
ECT Umsatzsteuer-Voranmeldung 2017 (das ist für die deutsche Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt - nicht für MOSS):
Zeile 42 Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland Feld 45: 100 Euro (Ergebnisneutral),
Zeile 68 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung Feld 83: 0,00 Euro.
In ECT sieht die Anlage EÜR dann so aus:
Zeile 15 Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet Feld 103: 100 Euro,
Zeile 22 Summe Betriebseinnahmen Feld 159: 100 Euro
Fortsetzung folgt (Gegentest mit einem anderen Buchhaltungsprogramm - doppelte Buchführung).
LG Heinz |
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Platinprinter |
Geschrieben am 27.08.2017 23:28:30
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Mitglied
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Registriert am: 24.04.2016
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Fortsetzung von Beitrag Nr. 18:
Hier die Buchung des obigen Beispiels in einem Programm für Buchhalter: Verschiedene Kontenrahmen (SKR03, SKR 04 etc), Konto - Gegenkonto, nach Kontonummern. Hier ist aber ein Eingabefeld MOSS vorhanden. Man gibt den Einnahmebetrag Netto ein und wählt aus einem Auswahlfeld das Land, in unserem Beispiel Österreich. Es wird automatisch der Steuersatz 20% und das Gegenkonto (1728, 1729, 8331) ausgewählt.
Hier das Ergebnis unseres Beispiels:
Der Unternehmer vertreibt ein Programm im EU-Bereich. Wenn z.B. ein Privatkunde aus Österreich das Programm für 100 Euro runterlädt, kommt der österreichische Steuersatz von 20% hinzu. Der Kunde überweist also 120 Euro.
Die Umsatsteuervoranmeldung dann so aus:
I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Ergänzende Angaben zu Umsätzen
Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) Feld 45: 100 Euro
Umsatzsteuer-Vorauszahlung / Überschuss
Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung beziehungsweise verbleibender Überschuss Feld 83: 0,00 Euro.
Die Anlage EÜR dann so aus:
Einnahme-Überschussrechnung für alle Buchungen in EUR , 19.08.2016-19.08.2016
Betriebseinnahmen
1728 Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen DienstleistungenXXXXXXXXXXXXXX20,00
1729 Steuerzahlungen aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen an kleineXXXX-20,00
8331 Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen DienstleistungenXXXXXXXXXXXXXXXXXXXi100,00
Summe BetriebseinnahmenXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXi100,00
Betriebsausgaben
Summe BetriebsausgabenXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX0,00
BetriebsergebnisXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXi100,00
Kontrolle bestanden. In ECT ist nach obigen Beispiel alles richtig gebucht.
LG Heinz
Bearbeitet von Platinprinter am 27.08.2017 23:33:36
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McNetic |
Geschrieben am 13.09.2017 20:55:05
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Registriert am: 18.08.2017
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Vielen Dank nochmal für die ausführliche Erläuterung. So werde ich es machen. |
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