Dauerbuchung und Nachweise
|
fischej |
Geschrieben am 13.12.2017 16:17:44
|

Mitglied
Beiträge: 38
Registriert am: 02.12.2017
|
Hallo nochmal,
habe mehrere Dauerbuchungen angelegt:
Kontoführungsgebühren
Mietkosten
Stromkosten
und Sponsoreinnahmen.
Die Beträge sind über alle Monate gleichbleibend. Daher habe ich lediglich jeweils 1 bis 2 Monate ausgedruckt und als Beleg beigefügt.
Bei weiteren Eintragungen steht unter Beleg dann z.B. nur "Miete" und natürlich ohne Buchungsnummer.
Nachweise könnten im Zweifelsfall jederzeit beigebracht werden.
Reicht das für die Dauerbuchungen, oder muss ich für jeden Monat den entsprechenden Beleg besser beifügen? |
|
|
|
Thomas R |
Geschrieben am 14.12.2017 17:54:58
|

Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
|
Wenn Du mit "Beleg besser beifügen" eine Übersendung an das Finanzamt meinst, dann liegst du nicht ganz richtig.
In der Regel will das Finanzamt als Ergänzung der Anlage S zur Einkommensteuererklärung nur die Angaben des EÜR-Formulars. Belege zur EÜR muß man nur 10 Jahre selbst nachweisen oder auf Aufforderung des FA für einzelne Buchungsgruppen ihm zusenden.
Ein Buchprüfer, den das FA schickt, muss eben die Unterlagen glaubhaft durchprüfen können. Kleine Einzelunternehmer haben z.B. in Bayern allerdings nur ganz selten die Chance ihn kennenzulernen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|
|
|
|
fischej |
Geschrieben am 14.12.2017 18:23:51
|

Mitglied
Beiträge: 38
Registriert am: 02.12.2017
|
hallo thomas r., danke fur die raktion!
ich meine schon die belege, die fur meinen jahresabschluss vorhanden sein sollten oder müssten um im zweifelsfall bei einer prufung vorgelegt werden zu können. nur hab ich gedacht, dass ich bei monatlich identischer buchung darauf verzichten kann, jeden monat per gedruckten beleg nachzuweisen. meine privaten bankdaten kann ich auf dem pc immerhin seit ende der 90er jahre nachverfolgen. bei dem zusätzlich eroffneten geschaftskonto bei der bank wird das ebenso moglich sein. |
|
|
|
Thomas R |
Geschrieben am 15.12.2017 17:28:48
|

Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
|
Wenn du deine Bankbelege in einem Programm wie Starmoney, etc., nachweisen kannst, dann sollte dies kein Problem sein. So mache ich dies für die Buchungen, für die ich nur den Bankauszug habe auch, da gibt es nur die Buchung selbst.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|
|
|
|
fischej |
Geschrieben am 15.12.2017 19:56:26
|

Mitglied
Beiträge: 38
Registriert am: 02.12.2017
|
das wars was ich wissen wollte, weil alles andere wäre papierverschwendung  |
|
|