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Altlasten aus einer früheren Selbständigkeit
lindsche
Hallo,

zuerst muss ich ein großes Lob loswerden! Tolle Software!

Zu meinen ersten Fragen in diesem Forum:

Zunächst einen Überblick über meine Aktivitäten:

Bis Ende Februar 06 habe ich ein kleines Unternehmen(EDV)
betrieben. Es hat nicht so funktioniert wie ich es mir vorgestellt
habe. Ausgaben, Ausgaben und dann das Aus.

Ab dem 01.07.06 versuche ich erneut mein Glück, als Modellbauer
(Anschaungsmodellbau).

Diesmal möchte ich meine Aufzeichnungen und meine USt.-Voranmeldungen,EÜR(soweit wie möglich ohne Steuerberater) selber
erstellen und dazu EasyCT einsetzen.

1. Wie verhält es sich mit den Ausgaben die bis Februar 06 angefallen sind(frühere Tätigkeit)?
Kann ich diese gewinnmindernd berücksichtigen? Und wie erfasse
ich so etwas mit EasyCT bzw. wo erfolgt ein Eintrag dieser Beträge?

2. Weiterhin habe ich auch Erstattungen(Strom, Versicherungsbeiträge)
erhalten. Wie müssen diese Erstattungen berücksichtigt werden?

3.Aus meiner früheren Tätigkeit, hat mein SB einen Verlustvortrag
beim FA geltend gemacht. Wann und wie kann ich diesen geltend
machen?

Ich hoffe es ist einigermaßen Verständlich formuliert!

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Ich denke
es werden noch einige folgen.Wink Wo ich kann helfe ich natürlich
auch gerne!

Viele Grüße

Andreas












 
mielket

Zitat

1. Wie verhält es sich mit den Ausgaben die bis Februar 06 angefallen sind(frühere Tätigkeit)?
Kann ich diese gewinnmindernd berücksichtigen? Und wie erfasse
ich so etwas mit EasyCT bzw. wo erfolgt ein Eintrag dieser Beträge?


Eigentlich musst Du für jede Tätigkeit in einem Jahr gesondert eine E/Ü-Rechnung machen. Aber naja...

Zitat

2. Weiterhin habe ich auch Erstattungen(Strom, Versicherungsbeiträge)
erhalten. Wie müssen diese Erstattungen berücksichtigt werden?


Als Betriebseinnahmen?

Zitat

3.Aus meiner früheren Tätigkeit, hat mein SB einen Verlustvortrag
beim FA geltend gemacht. Wann und wie kann ich diesen geltend
machen?


Was Du im letzten Jahr als Verlustvortrag auf der Einnahmenseite geltend gemacht hast, musst Du meines Wissens dieses Jahr als Ausgaben buchen.

Ansonsten empfehle ich den Literaturtipp oben bei der Foren-Übersicht.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Da habe ich eine leicht andere Meinung. Aus Sicht des Finanzamtes bist du "eine" natürliche Person. Und wenn deine beiden Firmen ebenfalls Personengesellschaften waren, dann ist es dem FA völlig egal, aus welchen Geschäften du Einnahmen erzielt hast. Du mußt dem FA nur den Wechsel den Inhalte mitteilen.

Für die EÜR hat dies m.E. keinen Einfluss - du buchst ja einfach weiter. Den Wechsel - oder auch eine Ergänzung würde ich nur entsprechend dokumentieren und ggffs. ergänzende Konten anlegen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

33,280,295 eindeutige Besuche