Zitat 1. Wie verhält es sich mit den Ausgaben die bis Februar 06 angefallen sind(frühere Tätigkeit)?
Kann ich diese gewinnmindernd berücksichtigen? Und wie erfasse
ich so etwas mit EasyCT bzw. wo erfolgt ein Eintrag dieser Beträge?
Eigentlich musst Du für jede Tätigkeit in einem Jahr gesondert eine E/Ü-Rechnung machen. Aber naja...
Zitat 2. Weiterhin habe ich auch Erstattungen(Strom, Versicherungsbeiträge)
erhalten. Wie müssen diese Erstattungen berücksichtigt werden?
Als Betriebseinnahmen?
Zitat 3.Aus meiner früheren Tätigkeit, hat mein SB einen Verlustvortrag
beim FA geltend gemacht. Wann und wie kann ich diesen geltend
machen?
Was Du im letzten Jahr als Verlustvortrag auf der Einnahmenseite geltend gemacht hast, musst Du meines Wissens dieses Jahr als Ausgaben buchen.
Ansonsten empfehle ich den Literaturtipp oben bei der Foren-Übersicht. |