EÜR 2017
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ectwaldo |
Geschrieben am 09.01.2018 09:00:00
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Beiträge: 2
Registriert am: 09.01.2018
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Guten morgen zusammen,
gibt es eigentlich schon ein Formular für EÜR 2017 ?
Kenn mich nicht so aus, kann man das selber machen ?
Übrigens: TOP Programm. Bin ein Steuer-Legastheniker, aber hier verstehe ich sogar (fast) alles.
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mielket |
Geschrieben am 09.01.2018 17:13:14
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Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
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Brauchst Du nicht selbst machen. Hab noch ein paar Tage Geduld. |
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ectwaldo |
Geschrieben am 09.01.2018 17:58:43
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Mitglied
Beiträge: 2
Registriert am: 09.01.2018
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Na klar, immer.
Vielen Dank !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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Thomas R |
Geschrieben am 09.01.2018 18:59:03
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Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Du kannst die EÜR im Grunde ja nur über deine Einkommensteuererklärung mit der Anlage S sinnvoll abgeben. Von daher hast du in 2018 ja bis 31.05. und ab 2019 bis 31.07. Zeit. Auch in Elster sind ja die Formulare noch nicht verfügbar.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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fischej |
Geschrieben am 11.01.2018 12:22:05
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Beiträge: 38
Registriert am: 02.12.2017
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Die EÜR-Rechnung für 2017 steht unter Elster bereit. Hab sie bereits am 04.01.2017 incl. Anlageverzeichnis an das Finanzamt übermittelt. Gleich danach noch die Einkommenssteuererklärung 2017 mit Anlage S ausgefüllt und am gleichen Tage online übermittelt. |
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fischej |
Geschrieben am 11.01.2018 12:26:35
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Beiträge: 38
Registriert am: 02.12.2017
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Vielleicht aber folgende Frage. Wenn ich für 2017 unter 17500 € bleibe, in 2018 noch nicht umsatzsteuerpflichtig werde. Zählen dann diese 2 Jahre so, dass ich im Jahr 2019 die Umsatzsteuervoranmeldung nur vierteljährlich (natürlich abhängig vom Umsatz) abgeben muss? |
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Thomas R |
Geschrieben am 11.01.2018 18:26:11
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Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Hm, die 17.500 beziehen sich ja auf den Umsatz. Bleibst du darunter kannst du die sog. Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, mußt es aber nicht.
Es kommt also darauf an, wie du dich entschieden hast. Ich persönlich habe auch im 1. Jahr für die USt/VSt votiert, da ich doch eine Menge VSt durch entsprechende Anschaffungen geltend machen wollte.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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nirbhay |
Geschrieben am 15.01.2018 13:34:50
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Registriert am: 06.04.2009
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@fischej: Wenn Du die Kleinunternehmer-Regelung anwendest, dann musst Du m.E. überhaupt keine UStVA abgeben. Sobald Du zur Regelbesteuerung übergehst, egal ob freiwillig oder aufgrund der bekannten Regeln, dann bekommst Du vom Finanzamt einen Brief, in dem der Abgabeturnus der Voranmeldungen festgelegt wird. Solch ein Schreiben nennt der Steuerfachmann ein "Steuersignal". |
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