MWSt auf Versandkosten?
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samaluli |
Geschrieben am 09.07.2006 10:46:42
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Hallo,
habe einen Online-Shop. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus Warenwert und Versandkosten. Der Versand ist nicht immer einheitlich, mal z.B. Hermes, mal Post/DHL.
Auf der Rechnung weise ich die MWSt aus, die ich dann auch mit EasyCT verbuche.
Müssen bei der ausgewiesenen MWSt auch die Versandkosten berücksichtigt werden???
Gruß
Stephan |
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Thomas R |
Geschrieben am 09.07.2006 14:21:34
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Ein klares "Ja". Auf alle Leistungen, die du in Rechnung stellst, fällt die Umsatzsteuer an.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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samaluli |
Geschrieben am 09.07.2006 16:30:04
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Hallo Thomas,
zunächst einmal Danke für die Antwort.
Noch einmal nachgefragt: Der Versnad ist nicht meine Leistung. Die Post/DHL erheben keine MWST.
Wenn ich MWST berechnen würde, dann erhielte der Staat also Geld, das ihm gar nicht zusteht.
Gilt deine Antwort trotzdem?
Gruß
Stephan |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 11.07.2006 17:11:31
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Vor der Frage stand ich auch vor kurzem. Hab mir aber dann mal ein paar Rechnungen herausgesucht von Versandhäusern, die mich beliefert haben und ich musste feststellen, dass in den Versandkosten keine Mwst drin is.
Sollte ich mich doch irren, dann wäre es nett hier was zu lesen.
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Dicketreiber |
Geschrieben am 11.07.2006 17:27:13
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Vor der Frage stand ich auch vor kurzem. Hab mir aber dann mal ein paar Rechnungen herausgesucht von Versandhäusern, die mich beliefert haben und ich musste feststellen, dass in den Versandkosten keine Mwst drin is.
Sollte ich mich doch irren, dann wäre es nett hier was zu lesen.
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theblade |
Geschrieben am 11.07.2006 17:52:13
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Also ich tu das immer splitten.
Wenn der Dt.Post verschickt wird, berechne ich ohne MwSt und buch dann auf Steuerfreie Einnahmen (da ich das Geld ja vom Kunde nbekommen - steht sogar glaub ich im Paragraph irgendwo) und bei Hermes, DPD und Co nehm ich mit MwSt und buche auf "Portoeinnahmen"
EDIT: ich sehe gerade bei meinem Thread betreff der porto-sache sind noch antworten gekommen:
klick
Mhh da werd ich wohl doch mal ein Steuerberater fragen müssen ...
Bearbeitet von theblade am 11.07.2006 18:01:03
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samaluli |
Geschrieben am 11.07.2006 19:29:24
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Hallo Theblade,
schade, dass es keine Suchfunktion hier gibt...
Hat dein Thread, auf den du eine Antwort bekommen hast auch mit dem Thema zu tun?
Wenn ja, gib doch bitte den Link bekannt.
Mein Gedanke zu dem Thema MWSt und Versand ist, dass der Versand ja eigentlich keiner Wertschöpfungskette wie bei den gehandelten Produkten unterliegt. Letztendlich verlange ich eine Pauschale für die Kosten. Wenn dann mit der Post verschickt wird, fallen keine MWSt an und bei anderen Versendern (z.B. Hermes) führt der Logistiker die MWSt and den Staat ab.
Ich sehe eigentlcih keinen Grund, warum ich auch noch MWSt abführen sollte.
Vielleicht bin ich ja komplett auf dem falschen Dampfer. Weitere Meinungen wären für mich jedenfalls hilfreich.
Anmerkung: Mit dem Split auf der Rechnung passt bei mir nicht so richtig. Die Auftragsbestätigung wird bei mir automatisch versand und die ganzen Ausnahmeregeln kann ich nicht im Programm hinterlegen.
Gruß
Stephan |
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theblade |
Geschrieben am 12.07.2006 10:40:11
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Zitat samaluli geschrieben:
Hallo Theblade,
schade, dass es keine Suchfunktion hier gibt...
Hat dein Thread, auf den du eine Antwort bekommen hast auch mit dem Thema zu tun?
Wenn ja, gib doch bitte den Link bekannt.
Gruß
Stephan
siehe hier =
Zitat theblade geschrieben:
EDIT: ich sehe gerade bei meinem Thread betreff der porto-sache sind noch antworten gekommen:
klick
Mhh da werd ich wohl doch mal ein Steuerberater fragen müssen ... |
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theblade |
Geschrieben am 12.07.2006 13:51:06
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soo ich habe soebend mit einem Steuerberater gesprochen. Diese sagte, auch wenns per Post verschickt wird (die ja 0% MwSt hat) teilt das Porto das Schicksal mit der Hauptposition ..also das heißt es wird das Porto ebenfalls 16% genomme (Ware + Porto= Betrag + 16%).
Werde es ab sofort dann so machen da ich es vorher immer gesplittet hatte :-(
aber dazu wird das Finanzamt nix sagen laut St-berater.
Hoffe konnte helfen |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 13.07.2006 15:31:58
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@ the blade
Hat dir dein StB auch die Gesetztesgrundlage genannt. Denn die interessiert mich doch sehr, zum immer wieder mal nachlesen. |
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theblade |
Geschrieben am 13.07.2006 20:08:44
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Nein leider nicht. Er war auch ziemlich im stress zu der zeit. er hat mir es so gesagt wie ich oben geschrieben (fast der gleiche wortlaut)
und da ich ihm eigentlich vertraue, wirds schon stimmen. |
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Thomas R |
Geschrieben am 14.07.2006 20:33:51
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Das Porto ist nur dann "Umsatzsteuerfrei" wenn man als Agentur im Auftrag eines Kunden etwas für diesen weiterleitet und es extra ausweist.
Quelle Oberfinanzdirektion Nürnberg: http://www.steuer.bayern.de/umsatzsteuer/content/vv/verf%C3%BCgungen/S_7200-799_St_43_21_08_00.asp
Die Rechtsquelle für die USt-Pflicht für Porto ergibt ganz einfach aus dem UStG, § 1 Steuerbare Umsätze:
"(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt."
Den Satz über die Nebenleistung teilt das Schickal der Hauptleistung ist ein schon immer (auch in vielen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen z.B. so zu Bauleistungen vom 1.11.2001, IV A 5 - S 1900 - 292/01 ) geprägter Lehrsatz in der Buchhaltungsausbildung.
Und daher noch der Hinweis: Wer für seine Hauptleistung nur 7% Mehrwertsteuer zu berechnen braucht Z.B. Bücher, bestimmte Lebensmittel etc., kann diesen Satz auch auf "nebensächliche" Nebenleistungen (z.B. Kilometergeld, Versandkosten) anwenden.
Bearbeitet von Thomas R am 14.07.2006 20:34:58
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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