Umsatzsteuervoranmeldung
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Dicketreiber |
Geschrieben am 27.07.2006 15:25:56
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Dazu hab ich mal ne Frage. Wenn ich jetzt im September die UstVA für August mache und die dann per ELSTER an mein FA schicke, muss ich da noch was per Post hinschicken?
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mielket |
Geschrieben am 01.08.2006 08:29:30
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Ich glaube nicht, per Post musst Du nur die ganzen Ausdrucke der Jahres-Steuererklärung schicken. |
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robert wiegner |
Geschrieben am 01.08.2006 19:43:00
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Wenn ich mich richtig erinnere, gab es aber vor (oder: mit, vielleicht auch erst: nach) der ersten elektronischen Übertragung die Aufforderung, ein Formular "Erklärung zur elektronischen Übermittlung von UsSt.-VA-Daten" oder so ähnlich zu unterschreiben und ans FA zu schicken.
Wo man also einmalig unterschreibt, daß man nach bestem Wissen und Gewissen vollständige und richtige Daten übermittelt, die Übermittlung überprüft, die Daten aufbewahrt, entdeckte Fehler per berichtigter Steuermeldung korrigiert etc.
Ob das vor dem ersten Rüberpiepen direkt von ELSTER eingefordert wurde oder man sich das als *.pdf erst holen muß, weiß ich nicht mehr. |
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Lifepur |
Geschrieben am 07.08.2006 18:43:29
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Schicke das Schreiben einfach ab, machst dabei nichts verkehrt, selbst wenn es doppelt vorliegt. Du findest es unter <https://www.elster.de/untern_recht.php> und dort im Text unter <Teilnahmereklärung>, farblich gekennzeichnet.
LG
Wolfgang |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 09.08.2006 10:30:38
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Danke für die Tips, besonders der von lifepur. Ich hatte mich zwar schon mal auf der HP von ELSTER durchgeklickt, aber diesen Link muss ich wohl übersehen haben.
Da hab ich in den letzten Tagen soviel Post von den Finanzbehörden bekommen und keiner schreibt irgend etwas von einer Teilnahmeerklärung. Das ist mal wieder typisch Deutsch. Aber wehe man vergisst es, oder schickt es nich mit, dann sind sie schnell bei der Sache.
Jetzt übermittle ich schon seit Jahren meinen Lohnsteuerjahresausgleich mit ELSTER, aber die wollten noch nie die Teilnahmeerklärung.
Ach ne, jetzt fällt es mir wieder ein, man muss ja eine Ausfertigung unterschreiben und an das FA schicken. |
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