Privateinlage / entnahme
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theblade |
Geschrieben am 07.04.2005 00:46:07
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ich wollt mal fragen wie das ist mit der Privateinlage/ -entnahme? (Ich-AG)
da es ja dafür kein Konto gibt müsste ich es ja erst anlegen stimmts?
und wenn eine Privatentnahme vorkommt müsste man ja eigentlich den Geschäftsführer eine Rechnung (?) schreiben oder wie ist das da? es ja ausgaben für die Firma sind und der Chef indem Sinne kein Lohn bzw Gehalt beziehen kann sondern sich nur etwas aus der Firma nehmen darf?!
Wie muss das dann genau gebucht werden?
Hoffe das ist verständlich mein Problem
Danke erstmal für Eure Hilfe |
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mielket |
Geschrieben am 07.04.2005 01:04:05
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Seiten Administrator
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Das Problem ist, dass es bei Freiberuflern und Kleingewerbe eigentlich keine Einlagen oder Entnahmen gibt, sondern was bei der E/Ü-Rechnung als Gewinn übrig bleibt ist automatisch Entnahme.
Für die Führung von Finanzkonten ist es allerdings zur Kontrolle nützlich, über die Entnahmen und Einlagen Buch zu führen. Speziell wenn man ein eigens dafür gedachtes Geschäftskonto hat. Für diesen Fall gibt es das Kassenbuch-Plugin. Dort kann man auch Privatentnahmen- und Einlagen für zwei Finanzkonten (Bank und Kasse) buchen, ohne dass es die Gewinnrechnung verfälscht. |
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theblade |
Geschrieben am 07.04.2005 11:22:53
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naja also ein extra Konto für die Firma gibt es ja (meintest Du doch oder?)
also brauche ich das nich in der E/Ü Rechnung zu Berücksichtigen die entnahme /-einlage ?? (wenn ichs richtig verstanden habe)
noch was: da es keine (Hand-)Kasse gibt (weil nur selten Bargeld benötigt wird) wie ist das denn wenn doch mal geld benötigt wird 'z.b. um porto zu bezahlen wenn was per Post oder so weggeschickt wird' muss das gesondert vermerkt werden oder gilt das auch nur als "Betriebsausgaben (für Porto)" ?
Danke Dir für die Antwort
Bearbeitet von theblade am 07.04.2005 11:23:24
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mielket |
Geschrieben am 11.04.2005 17:53:15
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Seiten Administrator
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Mit der erleichterten Buchführungspflicht entfällt für Freiberufler eigentlich die Notwendigkeit solcher Aufzeichnungen.
Wie gesagt: Das sollte alles über das Kassenbuch-Plugin laufen, aber nur optional zu Kontrollzwecken. Ansonsten ist es nicht nötig. |
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alse |
Geschrieben am 20.04.2005 13:02:52
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Und wie verhält sich das eigentlich, wenn man z.Bsp. den Privatanteil Telefon oder Auto buchen will? Das geht doch aber sonst auch über Privatentnahme, oder? Und weglassen kann man es ja auch nicht. |
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CAD-Neumann |
Geschrieben am 20.04.2005 15:27:48
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@alse,
Ich habe einfach sämtliche Telefon- und KFZ-Kosten komplett als Betriebsausgaben gebucht, Fahrtenbuch geführt und ´nen ISDN-Anschluss mit privater und geschäftlicher Nummer, somit hatte ich dann jeweils den privaten Anteil.
Habe dann bei der Steuererklärung das offizielle EÜR-Formular (ist erst ab 2006 für das Steuerjahr ´05 vorgeschrieben) benutzt, hier konnte ich dann die Kosten jeweils incl. USt. als Geschäftsausgabe buchen und musste den privaten Anteil netto ohne USt. zusätzlich als Gewinn buchen. Es wird ja nicht die Privatentnahme, sondern der Gewinn als Einkommen versteuert.
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Thom@s |
Geschrieben am 22.06.2005 03:13:29
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Zitat mielket geschrieben:
... Ansonsten ist es nicht nötig.
Hallo alle zusammen,
wer sich den vollen Schuldzinsenabzug erhalten will, sollte sich ohnehin mal mit dem EStG § 4 Abs. 4a vertraut machen. Das Führen von Privateinlagen und Privatentnahmen, ist demnach unerlässlich!
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__4.html
Nicht umsonst gib es die Zeilen 66 + 67 im neuen ESt-Formular für EÜR.
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3792/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/010.html
Nicht ganz tau frisch - aber nicht weniger aktuell, der folgende Beitrag dazu:
http://www.wprmaier.de/lex/DW20000401.htm
Etwas frischer, dafür nicht ganz so verständlich:
http://www.mandanteninformation.de/dienste/mdt/54023296DS/inhalt/texte/200505/t20050518.phtml
Gruß Thom@s
Bearbeitet von Thom@s am 22.06.2005 03:35:23
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John@web |
Geschrieben am 29.06.2005 21:57:43
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Registriert am: 29.06.2005
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Hallo zusammen,
bin gerade dabei, ein wenig mit dem Programm zu üben.
Macht wirklich einen hervorragenden Eindruck.
Das Problem mit der Privateinlage/Privatentnahme habe ich allerdings
auch!
Habe dann das Kassenbuck Plug in installiert, und eine Privateinlage auf
k0001 gebucht. Eine anschließend ausgeführte Einnahme/Überschußberechnung (Menü Drucken) hat allerdings diese Privateinlage voll als Einnahme gerechnet.
Nun weiß ich nicht mehr weiter.
Ich kann keinen Unterschied zu einer normalen E Buchung sehen.
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mielket |
Geschrieben am 01.07.2005 07:49:09
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Die Entnahme muss isoliert im Kassenbuch gebucht werden. Da gibt es entsprechende Knöpfe dafür. |
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John@web |
Geschrieben am 04.07.2005 20:10:08
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Registriert am: 29.06.2005
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Danke für deine Antwort,
konnte aber leider die besagten "Knöpfe" nicht finden.
Ich habe wie in der Dokumentation beschrieben, einfach die
DLL des Kassenbuches (ectekassenbuch.dll) in das Programmverzeichnis
von ECT kopiert.
Danach bekam der Einstellungsdialog zwei zusätzliche Konten.
(Kasse und Bank) Dahinter habe ich jeweils eine 1 eingetragen.
Zusätzlich habe ich je ein Konto_EÜR auf Privateinlage und Privatentnahme
angelegt, weil ohne eine Befüllung auf EÜRKonto die Steuerberechnung
vom Programm abgelehnt wird.
Bei einer Testbuchung auf K oder B wird eine entsprechende Buchung erzeugt.
Aber die Privateinnahme/Entnahme wird in der EÜR Rechnung mitberechnet,
und nicht ignoriert.

Danke im Voraus!!!
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John@web |
Geschrieben am 04.07.2005 20:40:24
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Hallo,
habe den Knopf anscheinend gefunden!
Über Menü-> Ansicht -> Kassenbuch!
Wenn man hier eine Privatbuchung anlegt,
(auf Bank oder Kasse) dann erscheint diese
überhaupt nicht in der Kontenübersicht.
Jetzt ist allerdings die Sache wirklich völlig isoliert,
als ob man ein völlig eigenes Programm nutzt.
Ich hatte geglaubt, dass man diese Buchungen zur Übersicht
für das Finanzamt benötigt! Dann würde es aber auch Sinn machen,
wenn diese Buchungen in der normalen EÜR Aufstellung auftauchen,
aber nicht als Gewinn/Verlust berechnet werden.
Also nur als extra Posten in der gedruckten Liste ausgeworfen werden.
mfg
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Bob |
Geschrieben am 19.09.2006 21:58:41
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Registriert am: 18.09.2006
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Hallo zusammen
Möchte das Thema noch mal aufgreifen, da es irgendwie noch nicht beantwortet ist.
Wenn ich Belege habe aus der Zeit vor meiner Gewerbeanmeldung (man kann die ja auch geltend machen), z.B. Einkäufe für's Büro o ä, dann kann ich sie doch nur als Privateinlage buchen, oder liege ich da falsch?
Für mich selbst kommt noch der Sonderfall, dass ich dem Arbeitsamt eine Abrechnung vorlegen muß. Für die brauche ich aber eine Zeile "Privatentnahme", ansonsten würde mein Gewinn als Einkommen zählen.
Ist natürlich vielleicht ein seltenes Problem, aber eben schade dass ich dadurch das ansonsten wunderbare Programm nicht nutzen kann, bzw. zumindest nebenbei ein anderes brauche. Ist ja auch nicht schlecht noch ein gutes Kassenbuch zu führen, aber wär vielleicht nicht nötig gewesen.
Ist einfach als Anregung zu sehen, denn es gibt ja evtl. auch andere die die Funktion vermissen.
Wie gesagt, ansonsten ein echt gutes Programm, das ECuT.
Grüße Bob
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robert wiegner |
Geschrieben am 20.09.2006 15:32:42
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Mitglied
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Registriert am: 12.02.2005
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Belege aus der Zeit vor der Gewerbeanmeldung (sofern zeitnah zur Vorbereitung oder Gründung zu rechnen) werden imho so behandelt, wie Deine jetzigen Belege auch. Sofern Du also keine GmbH mit einer Einlage hast, sind das ganz normale Betriebsausgaben. Hat nichts mit Privateinlage/-entnahme zu tun.
Zur zweiten Frage: Deine Gewinne sind immer Dein Einkommen. Sonst könntest Du ja fröhlich Dein Geschäftskonto zum eigenen Vergnügen plündern und sagen "Gewinne? Nix da! Schau: Konto leer. Alles wech! Gewinn Null!"
Wenn Du eine Personengesellschaft bist (heißt hier: Die Firma bist Du!) dann gibt es eh kaum eine Trennung zwischen Betrieb und Privat. Wo das dann eine Rolle spielt, ist bei der EüR ... klassisches Beispiel: Telefonrechnung. Annahme: Das Telefon läuft über Dein Gewerbe, das zahlt die Rechnung. Die Hälfte davon vertelefonierst Du aber Privat. Das ist dann als Privatentnahme (von Geld oder Leistung ) zu sehen und anzugeben. Und der Privatmensch (in diesem Fall Du) schuldet dem Betrieb (in diesem Fall Dir) dafür Geld. Was als (fiktive) Einnahme zu buchen ist. Was Deinem Gewerbe einen Gewinn verschafft. Der wieder zu versteuern ist. Weil die Kosten eben nicht, wie zuerst gebucht. komplett durch den Betrieb entstehen. Die Privatentnahme mindert nicht den Gewinn, sondern die Ausgaben, erhöht also den zu versteuernden Gewinn.
Die andere Begrifflichkeit von Einlagen und Entnahmen kommen bei uns, wenn ich das jetzt mal verallgemeinern darf, schlichtweg nicht vor. Da geht es um so Sachen wie: Du Geschäftsführer, leihst Dir vom Firmenkonto eben 50 Riesen für Dein neues Boot. Oder zahlst was aufs Firmenkonto, um kurzfristig irgendwelche Kosten abzudecken.
Nochmal: Wenn Du zur EüR verpflichtet bist, definiert sich Dein Gewinn aus betrieblichen Einnahmen minus betrieblichen Ausgaben. Was ein Amt in irgendeinem Zusammenhang Dir dann noch als irgendwelche Abzüge für den eigenen Lebensbedarf zugesteht, ist eine ganz andere Geschichte.
Bearbeitet von robert wiegner am 20.09.2006 15:37:49
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