privat PKW
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Ralf |
Geschrieben am 12.09.2006 19:26:59
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Hallo, was muss ich wie, wo, wann machen wenn ich mein priv. PKW für geschäft. Dinge einsetzte? Bisher war das nicht der Fall. Allerding wird das nur 2-3 mal im Jahr sein wo vielleicht 200 max. 500 km zusammen kommen.
Wenn mir vielleicht jemand einen kurzen Ablauf von der Fahrt bis zur Buchung schreiben könnte wär mir sehr geholfen. |
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Thomas R |
Geschrieben am 20.09.2006 18:53:32
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Solange die Nutzung unter 50% der Gesamtkilometer sind erstellst du einen Eigenbeleg und kannst für jeden km 0,30 € als Betriebsausgabe ansetzen. Ich buche das auf das Konto "Fahrtkosten, eigenes Kfz" das für die EÜR dem Feld 140 "laufende und feste Kfz-Kosten (ohne Abschreibung)" zugeordnet wird.
Übrigens. Aus allen Betriebskosten zum Kfz kann man im gleichen %-Satz die gezhlte USt als VSt ziehen. Ich mache das einmal zum jahresabschluß, wenn ich weiß, dass ich unter den 50% Nutzungsanteil geblieben bin.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Ralf |
Geschrieben am 21.09.2006 17:06:33
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Was muss ich alles in den Eigenbeleg rein schreiben? |
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Thomas R |
Geschrieben am 27.09.2006 20:04:29
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Diies scheint von FA zu FA unterschiedlich gehandhabt zu werden, ich schreibe daher folgendes in einen selbsterstellten Excel-Vordruck
- Firmenname und eigene Steuernummer
- Belegnummer und Datum
- Anfangs, Endkilometerstand, Summe km und Betrag
- Besuchsort und Kunde
- Unterschrift und Datum
Das ganze buche ich unter Fahrtkosten (Feld 140)
Dauert die Abwesenheit vom Büro/Geschäft > als 8 Stunden, dann kann man einen weiteren Eigenbeleg "Reisekosten/Spesen" erstellen und 6 € ansetzen, bei 14 -24 Std 12 € und bei > 24 Std = 24 €. Dieser ist eine sonstige Betriebsausgabe (Feld 1183).
Beide Belege sind natürlich ohne USt zu buchen.
Übrigens fasse ich, bei so montlich 5-10 Fahrten, dies in jeweils einem monatlichen Beleg zusammen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Ralf |
Geschrieben am 28.09.2006 22:24:48
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Bei der Abwesenheit von mehr als 8 Std. ist da gemeint das ich pro Std. 6€ abrechnen kann? Wenn ja muss dann im Beleg das genaue Datum mit Uhrzeit angegeben werden? |
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Thomas R |
Geschrieben am 29.09.2006 22:03:31
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Nein, das wäre ja zu schön. Das ist 1x-Beträge für diesen Zeitraum, die man geltend machen kann. Soll nur den erhöhten Aufwand ausgleichen. Die Prüfung erfolgt, wenn überhaupt, im Gegenvergleich mit Bezinrechnungen, Bahnbelegen, etc. oder deinen Rechnungen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Emily |
Geschrieben am 22.10.2006 15:07:02
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Hallo,
wenn ich täglich zu den Lieferanten, Post etc. mit privatem PKw fahre, kann ich dann auch eine Exeltabelle anlegen mit allen Daten und 1x im Monat oder Jahr gesammelt buchen?
Bisher habe ich das nicht gemacht, da ich nicht weiß, ob das Finanzamt die GEZ informiert ;-)
Da stand nämlich so ein netter Herr an meiner Tür und wollte wissen, ob ich meinen privaten pkw für die Fahrt zum Steuerberater nutze, dann müsste das Radio zusätzlich angemeldet werden.
Bisher wars nicht so viel, aber es wird immer mehr Fahrerei, da würde ich s schon gerne absetzen.
LG
Emily |
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Thomas R |
Geschrieben am 22.10.2006 15:43:03
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Natürlich kann ma in Excel die Vorarbeit leisten. Die FA's akzeptieren allerdings nur unveränderliche Belege. Und wer sein Auto > 50% nutzt muss sowie so ein handgeschriebenes Fahrtenbuch (gibt es im gut sortierten Bürohandel) führen.
Und noch ein Hinweis zur GEZ. Die 5,95 für das Autoradio sind unabhängig von dem %-Satz. Sie fallen immer an, wenn ein Kfz gewerblich genutzt wird. Und sei es nur für 1 km im Jahr.
Bearbeitet von Thomas R am 22.10.2006 15:43:48
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 27.10.2006 20:16:30
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Registriert am: 08.02.2005
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Übrigens gibt es unter Plugins auch ein elektronisches Fahrtenbuch hier im Sortiment.
Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt meines Wissens keinen solchen Datentransfer von einer Behörde an eine öffentlich-rechtliche Institution. Außerdem ist niemand verpflichtet sich mit GEZ-Schergen zu unterhalten. Im Zweifelsfall nur den Hinweis bringen, dass man gerade keine Zeit hat. |
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