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geschenke
localhorst
hallo,
habe hier 2 rechnungen von büchern, als geschenk zu verbuchen.
der preis je buch liegt bei 27 bzw 39 EUR, also unter 40 EUR jeweils.

jetzt bin ich etwas verwirrt über einzelne aussagen, das geschenke pro person/jahr nicht 40 EUR überschreiten dürfen, ist das richtig?

reicht das, wenn ich auf die rechnung für das geschenk, den Namen des beschenkten schreibe, oder muss die adresse/sonstige belege mit drauf?

vielen dank für eine antwort
bestens
marcus
 
robert wiegner
Wie auch sonst immer gibt es für das aktuelle EÜR-Formular beim FA eine Ausfüll-Anleitung.
Laut derer sind Geschenke nur abziehbar, wenn sie pro Person pro Jahr nicht > 35 EUR sind und der Beschenkte vermerkt ist. Zusätzlich muß (wie bei Anlagen) eine extra Liste geführt werden. Geschenke oder Geschenkanteile darüber landen in der gleichen Zeile im Feld "nicht abziehbar" (oder was immer da steht).


Was die Info über den Beschenkten angeht: Ich würde das wie bei Bewirtungskosten handhaben, also Name, Ort, Anlaß, Datum.

Bearbeitet von robert wiegner am 26.09.2006 14:17:22
 
Tom-HH
....

Meine Frau unterhält einen mobilen Friseurbetrieb. Alle Stammkunden erhalten zu Weihnachten kleine Aufmerksamkeiten. Es werden also im November/Dezember ein paar Grosseinkäufe getätigt . Wie werden werden die Kosten für diese Sammeleinkäufe auf einzelne Kunden verbucht??? Muss wirklich jeder einzelne Kunde namentlich ausgewiesen werden - oder reicht der Nachweis einer Kundenliste?

Danke schon mal!!

Tom
 
Thomas R
Wenn diese Aufmerksamkeiten einen Einzelwert kleiner rund 5 € haben, würde ich diese als Streuartikel unter Marketing/sonstige Betriebsausgaben buchen.

Auf einer Messe kann ich ja auch nicht für meine verteilten Kugelschreiber oder sonstigen Kleinartikel eine Nachweisliste führen. Wink
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey
Ha, richtig so,

nach R 4.1.1 EStR (Erläuterung zu Aufzeichnungspflichten des § 4 (7) EStG) gilt:

...(2) Bei den Aufwendungen für Geschenke muss der Name des Empfängers aus der Buchung...zu ersehen sein. Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können in einer Buchung zusammengefasst werden, wenn

1. die Namen der Empfänger der Geschenke aus einem Buchungsbeleg ersichtlich sind oder

2. Im Hinblich auf die Art des zu gewendeten Gegenstandes, z. B. Taschenkalender, Kugelschreiber und dgl. und wegen des geringen Werts des einzelnen Geschenks die Vermutung besteht, dass die Freigrenze von Euro 35 bei dem einzelnen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht überschritten wird, eine Angabe der Namen der Empfänger ist in diesem Fall nicht erforderlich.
 
Tom-HH
Danke vielmals für die Erläuterungen.

Die Summe aller kleinen Geschenke (~€ 300,- ) kann also wahlweise als "Geschenke" oder als "sonstige Betriebsausgaben" gebucht werden?

Gruss aus dem sonnigen Hamburg.....SmileSmile
 
joey
pack sie lieber doch auf das Konto "Geschenke an Geschäftsfreunde", mit den oben angesprochenen Buchungserleichterungen. Die gesonderte Aufzeichnung dieser Positionen ist nämlich nach wie vor erforderlich!

Bereits ein formeller Verstoss bei der gesonderten Aufzeichnungspflicht führt zur Nichtanerkennung der Ausgaben. (BFH v. 22.01.1988, BStBl II, 535)

Aufwendungen für Bewirtungen und Geschenke dürfen nicht auf Konten verbucht werden, die auch zur Verbuchung anderer Aufwendungen als der i.S.d. § 4 Abs. 5 EStG bestimmt sind. (z.B. Marketingkosten)

Bewirtungskosten sind deshalb z.B. auch nicht abzugsfähig, wenn sie auf Konten gebucht werden, die überwiegend mit Geschenken bebucht sind. (BFH v. 10.01.1974, BStBl II, 211 und BFH v. 19.08.1980, BStBl II, 745) Also würde ich auch nicht Geschenke auf fremden Konten verbuchen, Risiko!
Bearbeitet von joey am 31.03.2007 13:39:19
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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