geschenke
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localhorst |
Geschrieben am 26.09.2006 11:53:17
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Beiträge: 6
Registriert am: 25.09.2006
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hallo,
habe hier 2 rechnungen von büchern, als geschenk zu verbuchen.
der preis je buch liegt bei 27 bzw 39 EUR, also unter 40 EUR jeweils.
jetzt bin ich etwas verwirrt über einzelne aussagen, das geschenke pro person/jahr nicht 40 EUR überschreiten dürfen, ist das richtig?
reicht das, wenn ich auf die rechnung für das geschenk, den Namen des beschenkten schreibe, oder muss die adresse/sonstige belege mit drauf?
vielen dank für eine antwort
bestens
marcus
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robert wiegner |
Geschrieben am 26.09.2006 14:12:55
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Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
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Wie auch sonst immer gibt es für das aktuelle EÜR-Formular beim FA eine Ausfüll-Anleitung.
Laut derer sind Geschenke nur abziehbar, wenn sie pro Person pro Jahr nicht > 35 EUR sind und der Beschenkte vermerkt ist. Zusätzlich muß (wie bei Anlagen) eine extra Liste geführt werden. Geschenke oder Geschenkanteile darüber landen in der gleichen Zeile im Feld "nicht abziehbar" (oder was immer da steht).
Was die Info über den Beschenkten angeht: Ich würde das wie bei Bewirtungskosten handhaben, also Name, Ort, Anlaß, Datum.
Bearbeitet von robert wiegner am 26.09.2006 14:17:22
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Tom-HH |
Geschrieben am 24.03.2007 13:52:41
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Beiträge: 13
Registriert am: 25.10.2006
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....
Meine Frau unterhält einen mobilen Friseurbetrieb. Alle Stammkunden erhalten zu Weihnachten kleine Aufmerksamkeiten. Es werden also im November/Dezember ein paar Grosseinkäufe getätigt . Wie werden werden die Kosten für diese Sammeleinkäufe auf einzelne Kunden verbucht??? Muss wirklich jeder einzelne Kunde namentlich ausgewiesen werden - oder reicht der Nachweis einer Kundenliste?
Danke schon mal!!
Tom
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Thomas R |
Geschrieben am 24.03.2007 15:06:44
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Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Wenn diese Aufmerksamkeiten einen Einzelwert kleiner rund 5 € haben, würde ich diese als Streuartikel unter Marketing/sonstige Betriebsausgaben buchen.
Auf einer Messe kann ich ja auch nicht für meine verteilten Kugelschreiber oder sonstigen Kleinartikel eine Nachweisliste führen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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joey |
Geschrieben am 24.03.2007 16:07:57
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Beiträge: 571
Registriert am: 14.03.2007
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Ha, richtig so,
nach R 4.1.1 EStR (Erläuterung zu Aufzeichnungspflichten des § 4 (7) EStG) gilt:
...(2) Bei den Aufwendungen für Geschenke muss der Name des Empfängers aus der Buchung...zu ersehen sein. Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können in einer Buchung zusammengefasst werden, wenn
1. die Namen der Empfänger der Geschenke aus einem Buchungsbeleg ersichtlich sind oder
2. Im Hinblich auf die Art des zu gewendeten Gegenstandes, z. B. Taschenkalender, Kugelschreiber und dgl. und wegen des geringen Werts des einzelnen Geschenks die Vermutung besteht, dass die Freigrenze von Euro 35 bei dem einzelnen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht überschritten wird, eine Angabe der Namen der Empfänger ist in diesem Fall nicht erforderlich.
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Tom-HH |
Geschrieben am 28.03.2007 17:56:32
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Beiträge: 13
Registriert am: 25.10.2006
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Danke vielmals für die Erläuterungen.
Die Summe aller kleinen Geschenke (~€ 300,- ) kann also wahlweise als "Geschenke" oder als "sonstige Betriebsausgaben" gebucht werden?
Gruss aus dem sonnigen Hamburg.....  |
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joey |
Geschrieben am 31.03.2007 13:26:19
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Beiträge: 571
Registriert am: 14.03.2007
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pack sie lieber doch auf das Konto "Geschenke an Geschäftsfreunde", mit den oben angesprochenen Buchungserleichterungen. Die gesonderte Aufzeichnung dieser Positionen ist nämlich nach wie vor erforderlich!
Bereits ein formeller Verstoss bei der gesonderten Aufzeichnungspflicht führt zur Nichtanerkennung der Ausgaben. (BFH v. 22.01.1988, BStBl II, 535)
Aufwendungen für Bewirtungen und Geschenke dürfen nicht auf Konten verbucht werden, die auch zur Verbuchung anderer Aufwendungen als der i.S.d. § 4 Abs. 5 EStG bestimmt sind. (z.B. Marketingkosten)
Bewirtungskosten sind deshalb z.B. auch nicht abzugsfähig, wenn sie auf Konten gebucht werden, die überwiegend mit Geschenken bebucht sind. (BFH v. 10.01.1974, BStBl II, 211 und BFH v. 19.08.1980, BStBl II, 745) Also würde ich auch nicht Geschenke auf fremden Konten verbuchen, Risiko!
Bearbeitet von joey am 31.03.2007 13:39:19
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