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geschenke
localhorst
hallo,
habe hier 2 rechnungen von büchern, als geschenk zu verbuchen.
der preis je buch liegt bei 27 bzw 39 EUR, also unter 40 EUR jeweils.

jetzt bin ich etwas verwirrt über einzelne aussagen, das geschenke pro person/jahr nicht 40 EUR überschreiten dürfen, ist das richtig?

reicht das, wenn ich auf die rechnung für das geschenk, den Namen des beschenkten schreibe, oder muss die adresse/sonstige belege mit drauf?

vielen dank für eine antwort
bestens
marcus
 
robert wiegner
Wie auch sonst immer gibt es für das aktuelle EÜR-Formular beim FA eine Ausfüll-Anleitung.
Laut derer sind Geschenke nur abziehbar, wenn sie pro Person pro Jahr nicht > 35 EUR sind und der Beschenkte vermerkt ist. Zusätzlich muß (wie bei Anlagen) eine extra Liste geführt werden. Geschenke oder Geschenkanteile darüber landen in der gleichen Zeile im Feld "nicht abziehbar" (oder was immer da steht).


Was die Info über den Beschenkten angeht: Ich würde das wie bei Bewirtungskosten handhaben, also Name, Ort, Anlaß, Datum.

Bearbeitet von robert wiegner am 26.09.2006 13:17:22
 
Tom-HH
....

Meine Frau unterhält einen mobilen Friseurbetrieb. Alle Stammkunden erhalten zu Weihnachten kleine Aufmerksamkeiten. Es werden also im November/Dezember ein paar Grosseinkäufe getätigt . Wie werden werden die Kosten für diese Sammeleinkäufe auf einzelne Kunden verbucht??? Muss wirklich jeder einzelne Kunde namentlich ausgewiesen werden - oder reicht der Nachweis einer Kundenliste?

Danke schon mal!!

Tom
 
Thomas R
Wenn diese Aufmerksamkeiten einen Einzelwert kleiner rund 5 € haben, würde ich diese als Streuartikel unter Marketing/sonstige Betriebsausgaben buchen.

Auf einer Messe kann ich ja auch nicht für meine verteilten Kugelschreiber oder sonstigen Kleinartikel eine Nachweisliste führen. Wink
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey
Ha, richtig so,

nach R 4.1.1 EStR (Erläuterung zu Aufzeichnungspflichten des § 4 (7) EStG) gilt:

...(2) Bei den Aufwendungen für Geschenke muss der Name des Empfängers aus der Buchung...zu ersehen sein. Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können in einer Buchung zusammengefasst werden, wenn

1. die Namen der Empfänger der Geschenke aus einem Buchungsbeleg ersichtlich sind oder

2. Im Hinblich auf die Art des zu gewendeten Gegenstandes, z. B. Taschenkalender, Kugelschreiber und dgl. und wegen des geringen Werts des einzelnen Geschenks die Vermutung besteht, dass die Freigrenze von Euro 35 bei dem einzelnen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht überschritten wird, eine Angabe der Namen der Empfänger ist in diesem Fall nicht erforderlich.
 
Tom-HH
Danke vielmals für die Erläuterungen.

Die Summe aller kleinen Geschenke (~€ 300,- ) kann also wahlweise als "Geschenke" oder als "sonstige Betriebsausgaben" gebucht werden?

Gruss aus dem sonnigen Hamburg.....SmileSmile
 
joey
pack sie lieber doch auf das Konto "Geschenke an Geschäftsfreunde", mit den oben angesprochenen Buchungserleichterungen. Die gesonderte Aufzeichnung dieser Positionen ist nämlich nach wie vor erforderlich!

Bereits ein formeller Verstoss bei der gesonderten Aufzeichnungspflicht führt zur Nichtanerkennung der Ausgaben. (BFH v. 22.01.1988, BStBl II, 535)

Aufwendungen für Bewirtungen und Geschenke dürfen nicht auf Konten verbucht werden, die auch zur Verbuchung anderer Aufwendungen als der i.S.d. § 4 Abs. 5 EStG bestimmt sind. (z.B. Marketingkosten)

Bewirtungskosten sind deshalb z.B. auch nicht abzugsfähig, wenn sie auf Konten gebucht werden, die überwiegend mit Geschenken bebucht sind. (BFH v. 10.01.1974, BStBl II, 211 und BFH v. 19.08.1980, BStBl II, 745) Also würde ich auch nicht Geschenke auf fremden Konten verbuchen, Risiko!
Bearbeitet von joey am 31.03.2007 12:39:19
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

33,282,419 eindeutige Besuche