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geschenke
localhorst
hallo,
habe hier 2 rechnungen von büchern, als geschenk zu verbuchen.
der preis je buch liegt bei 27 bzw 39 EUR, also unter 40 EUR jeweils.

jetzt bin ich etwas verwirrt über einzelne aussagen, das geschenke pro person/jahr nicht 40 EUR überschreiten dürfen, ist das richtig?

reicht das, wenn ich auf die rechnung für das geschenk, den Namen des beschenkten schreibe, oder muss die adresse/sonstige belege mit drauf?

vielen dank für eine antwort
bestens
marcus
 
robert wiegner
Wie auch sonst immer gibt es für das aktuelle EÜR-Formular beim FA eine Ausfüll-Anleitung.
Laut derer sind Geschenke nur abziehbar, wenn sie pro Person pro Jahr nicht > 35 EUR sind und der Beschenkte vermerkt ist. Zusätzlich muß (wie bei Anlagen) eine extra Liste geführt werden. Geschenke oder Geschenkanteile darüber landen in der gleichen Zeile im Feld "nicht abziehbar" (oder was immer da steht).


Was die Info über den Beschenkten angeht: Ich würde das wie bei Bewirtungskosten handhaben, also Name, Ort, Anlaß, Datum.

Bearbeitet von robert wiegner am 26.09.2006 14:17:22
 
Tom-HH
....

Meine Frau unterhält einen mobilen Friseurbetrieb. Alle Stammkunden erhalten zu Weihnachten kleine Aufmerksamkeiten. Es werden also im November/Dezember ein paar Grosseinkäufe getätigt . Wie werden werden die Kosten für diese Sammeleinkäufe auf einzelne Kunden verbucht??? Muss wirklich jeder einzelne Kunde namentlich ausgewiesen werden - oder reicht der Nachweis einer Kundenliste?

Danke schon mal!!

Tom
 
Thomas R
Wenn diese Aufmerksamkeiten einen Einzelwert kleiner rund 5 € haben, würde ich diese als Streuartikel unter Marketing/sonstige Betriebsausgaben buchen.

Auf einer Messe kann ich ja auch nicht für meine verteilten Kugelschreiber oder sonstigen Kleinartikel eine Nachweisliste führen. Wink
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey
Ha, richtig so,

nach R 4.1.1 EStR (Erläuterung zu Aufzeichnungspflichten des § 4 (7) EStG) gilt:

...(2) Bei den Aufwendungen für Geschenke muss der Name des Empfängers aus der Buchung...zu ersehen sein. Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können in einer Buchung zusammengefasst werden, wenn

1. die Namen der Empfänger der Geschenke aus einem Buchungsbeleg ersichtlich sind oder

2. Im Hinblich auf die Art des zu gewendeten Gegenstandes, z. B. Taschenkalender, Kugelschreiber und dgl. und wegen des geringen Werts des einzelnen Geschenks die Vermutung besteht, dass die Freigrenze von Euro 35 bei dem einzelnen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht überschritten wird, eine Angabe der Namen der Empfänger ist in diesem Fall nicht erforderlich.
 
Tom-HH
Danke vielmals für die Erläuterungen.

Die Summe aller kleinen Geschenke (~€ 300,- ) kann also wahlweise als "Geschenke" oder als "sonstige Betriebsausgaben" gebucht werden?

Gruss aus dem sonnigen Hamburg.....SmileSmile
 
joey
pack sie lieber doch auf das Konto "Geschenke an Geschäftsfreunde", mit den oben angesprochenen Buchungserleichterungen. Die gesonderte Aufzeichnung dieser Positionen ist nämlich nach wie vor erforderlich!

Bereits ein formeller Verstoss bei der gesonderten Aufzeichnungspflicht führt zur Nichtanerkennung der Ausgaben. (BFH v. 22.01.1988, BStBl II, 535)

Aufwendungen für Bewirtungen und Geschenke dürfen nicht auf Konten verbucht werden, die auch zur Verbuchung anderer Aufwendungen als der i.S.d. § 4 Abs. 5 EStG bestimmt sind. (z.B. Marketingkosten)

Bewirtungskosten sind deshalb z.B. auch nicht abzugsfähig, wenn sie auf Konten gebucht werden, die überwiegend mit Geschenken bebucht sind. (BFH v. 10.01.1974, BStBl II, 211 und BFH v. 19.08.1980, BStBl II, 745) Also würde ich auch nicht Geschenke auf fremden Konten verbuchen, Risiko!
Bearbeitet von joey am 31.03.2007 13:39:19
 
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
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