Der PKW wird zu über 90 % als Firmenwagen genutzt. Mwst wurde vom Finanzamt zurückerstattet. Den Nettokaufpreis schreibe ich über 5 Jahre ab. Aber ich habe diesen PKW nicht selbst finanziert, sondern mein Vater hat ihn bezahlt. Also kann ich ihn nicht als Ausgabe buchen. Muß ich ihn angeben in der Einkommensteuererklärung ?
Und wie und wo verbuche ich ihn ?
Danke für Eure Hilfe und ein herzliches Dankeschön für dieses
Buchhaltungsprogramm. Ohne jede Vorkenntnis, habe ich es ganz
schnell kapiert
Chrissie
zuerst einmal: Kfz werden über 6 Jahre (AfA Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter Ziffer 4.2.1), nicht 5, Jahre abgeschrieben, bei unterjährigem Kauf dann monatsgenau. Insofern wird ein Kfz nur über die Abschreibung gebucht und nicht der gesamte Rechnungsbetrag als Ausgabe!
Abschreiben kann man nur etwas, wenn man der Eigentümer und nicht nur der Besitzer ist, es muß also dein Eigentum werden. Massgeblich dürfte das sein, was im Kfz-Brief eingetragen ist. Wenn der Vater dir das Auto geschenkt hat, ist dies m.E. eine Privatangelegenheit (eine Privateinlage in das Geschäft wird ja nicht gebucht), ich würde dann allerdings die Rechnung auf mich ausstellen lassen, sonst könnte es auch mit der VSt Probleme geben!
Da das Auto zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, können alle Kosten zu 100% als Betriebsausgaben gebucht werden - und daraus die volle USt als Vorsteuer gezogen werden. Die Privatnutzung wird mit 1% der Kfz-Bruttokaufrechnung jeden Monat als Einnahme zuzüglich darauf zu zahlender USt gebucht.
Zusätzlich ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Die entsprechenden Konten (Abschreibung, Kfz-Kosten) sind in EasyCash eigentlich vorhanden. Bearbeitet von Thomas R am 14.10.2006 17:39:47
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
zuerst einmal: Kfz werden über 6 Jahre (AfA Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter Ziffer 4.2.1), nicht 5, Jahre abgeschrieben, bei unterjährigem Kauf dann monatsgenau. Insofern wird ein Kfz nur über die Abschreibung gebucht und nicht der gesamte Rechnungsbetrag als Ausgabe!
Abschreiben kann man nur etwas, wenn man der Eigentümer und nicht nur der Besitzer ist, es muß also dein Eigentum werden. Massgeblich dürfte das sein, was im Kfz-Brief eingetragen ist. Wenn der Vater dir das Auto geschenkt hat, ist dies m.E. eine Privatangelegenheit (eine Privateinlage in das Geschäft wird ja nicht gebucht), ich würde dann allerdings die Rechnung auf mich ausstellen lassen, sonst könnte es auch mit der VSt Probleme geben!
Da das Auto zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, können alle Kosten zu 100% als Betriebsausgaben gebucht werden - und daraus die volle USt als Vorsteuer gezogen werden. Die Privatnutzung wird mit 1% der Kfz-Bruttokaufrechnung jeden Monat als Einnahme zuzüglich darauf zu zahlender USt gebucht.
Zusätzlich ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Die entsprechenden Konten (Abschreibung, Kfz-Kosten) sind in EasyCash eigentlich vorhanden.
Leute, Leute,
ihr meint es ja sicher gut, aber ihr versucht euch da an zu schweren Fragen. Das führt so zu keinem guten Ergebnis:
1.) der Fragesteller sei Eigentümer des PKW, weil ihm sein Vater ein Darlehen gegeben hat, dann ist das unproblematisch. Ausweis als BV, AfA, etc.
2.) der Fragesteller ist Eigentümer des PKW, sein Vater hat ihm den Wagen geschenkt, dann gilt § 6 Abs. 4 EStG:
d.h. der Wagen ist unentgeltlich in das BV gelangt und muss dort mit dem gemeinen Wert (=Marktwert) als Anschaffungskosten eingelegt werden. Diese Vermögensmehrung muss als Betriebseinnahme, bei Lieferung des Fahrzeuges gebucht werden, das FA hat die Vorsteuer erstattet, ich weiss ja nicht, wie das dann möglich gewesen wäre, bei Schenkung entfällt sicherlich mangels eines Leistungsaustausches der Vorsteueranzug. Danach ist der Wagen über die betriebliche Nutzungsdauer abzuschreiben.
Wenn man die steuerlichen Bewertungsvorschriften nicht kennt, dann weiss man gar nicht, was man raten soll, das ist immer riskant. Ich rate da mal zu höchster Vorsicht.
Bearbeitet von joey am 31.03.2007 18:00:37
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?