Der PKW wird zu über 90 % als Firmenwagen genutzt. Mwst wurde vom Finanzamt zurückerstattet. Den Nettokaufpreis schreibe ich über 5 Jahre ab. Aber ich habe diesen PKW nicht selbst finanziert, sondern mein Vater hat ihn bezahlt. Also kann ich ihn nicht als Ausgabe buchen. Muß ich ihn angeben in der Einkommensteuererklärung ?
Und wie und wo verbuche ich ihn ?
Danke für Eure Hilfe und ein herzliches Dankeschön für dieses
Buchhaltungsprogramm. Ohne jede Vorkenntnis, habe ich es ganz
schnell kapiert
Chrissie
zuerst einmal: Kfz werden über 6 Jahre (AfA Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter Ziffer 4.2.1), nicht 5, Jahre abgeschrieben, bei unterjährigem Kauf dann monatsgenau. Insofern wird ein Kfz nur über die Abschreibung gebucht und nicht der gesamte Rechnungsbetrag als Ausgabe!
Abschreiben kann man nur etwas, wenn man der Eigentümer und nicht nur der Besitzer ist, es muß also dein Eigentum werden. Massgeblich dürfte das sein, was im Kfz-Brief eingetragen ist. Wenn der Vater dir das Auto geschenkt hat, ist dies m.E. eine Privatangelegenheit (eine Privateinlage in das Geschäft wird ja nicht gebucht), ich würde dann allerdings die Rechnung auf mich ausstellen lassen, sonst könnte es auch mit der VSt Probleme geben!
Da das Auto zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, können alle Kosten zu 100% als Betriebsausgaben gebucht werden - und daraus die volle USt als Vorsteuer gezogen werden. Die Privatnutzung wird mit 1% der Kfz-Bruttokaufrechnung jeden Monat als Einnahme zuzüglich darauf zu zahlender USt gebucht.
Zusätzlich ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Die entsprechenden Konten (Abschreibung, Kfz-Kosten) sind in EasyCash eigentlich vorhanden. Bearbeitet von Thomas R am 14.10.2006 17:39:47
zuerst einmal: Kfz werden über 6 Jahre (AfA Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter Ziffer 4.2.1), nicht 5, Jahre abgeschrieben, bei unterjährigem Kauf dann monatsgenau. Insofern wird ein Kfz nur über die Abschreibung gebucht und nicht der gesamte Rechnungsbetrag als Ausgabe!
Abschreiben kann man nur etwas, wenn man der Eigentümer und nicht nur der Besitzer ist, es muß also dein Eigentum werden. Massgeblich dürfte das sein, was im Kfz-Brief eingetragen ist. Wenn der Vater dir das Auto geschenkt hat, ist dies m.E. eine Privatangelegenheit (eine Privateinlage in das Geschäft wird ja nicht gebucht), ich würde dann allerdings die Rechnung auf mich ausstellen lassen, sonst könnte es auch mit der VSt Probleme geben!
Da das Auto zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, können alle Kosten zu 100% als Betriebsausgaben gebucht werden - und daraus die volle USt als Vorsteuer gezogen werden. Die Privatnutzung wird mit 1% der Kfz-Bruttokaufrechnung jeden Monat als Einnahme zuzüglich darauf zu zahlender USt gebucht.
Zusätzlich ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Die entsprechenden Konten (Abschreibung, Kfz-Kosten) sind in EasyCash eigentlich vorhanden.
Leute, Leute,
ihr meint es ja sicher gut, aber ihr versucht euch da an zu schweren Fragen. Das führt so zu keinem guten Ergebnis:
1.) der Fragesteller sei Eigentümer des PKW, weil ihm sein Vater ein Darlehen gegeben hat, dann ist das unproblematisch. Ausweis als BV, AfA, etc.
2.) der Fragesteller ist Eigentümer des PKW, sein Vater hat ihm den Wagen geschenkt, dann gilt § 6 Abs. 4 EStG:
d.h. der Wagen ist unentgeltlich in das BV gelangt und muss dort mit dem gemeinen Wert (=Marktwert) als Anschaffungskosten eingelegt werden. Diese Vermögensmehrung muss als Betriebseinnahme, bei Lieferung des Fahrzeuges gebucht werden, das FA hat die Vorsteuer erstattet, ich weiss ja nicht, wie das dann möglich gewesen wäre, bei Schenkung entfällt sicherlich mangels eines Leistungsaustausches der Vorsteueranzug. Danach ist der Wagen über die betriebliche Nutzungsdauer abzuschreiben.
Wenn man die steuerlichen Bewertungsvorschriften nicht kennt, dann weiss man gar nicht, was man raten soll, das ist immer riskant. Ich rate da mal zu höchster Vorsicht.
Bearbeitet von joey am 31.03.2007 18:00:37
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.
hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!
thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...
thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll- PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...
BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen...
Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen.
mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.