nen Kumpel von mir hat jetzt seit knapp 3 Jahren eine ICH-AG jedoch möchte er nach der Förderung (Ende Dezember) das Handtuch werfen da es sich nicht mehr lohnt weiter zu machen.
Was passiert dann mit der Buchhaltung?
muss dann irgendwas besonders beachtet werden oder erstellt man dann wie gehabt die E/Ü-Rechnung fürs vergangene Jahr und das wars dann?
Bitte nicht gleich ungeduldig werden - hier arbeitet jeder User ehrenamtlich.
Buchhaltung ordentlich abschliessen, Beträge in die EÜR (dann in 2007) übertragen und zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgeben. Dito für die USt-Jahresmeldung. Nicht zu vergessen, die Abmeldungen an die einzelnen Stellen: Gewerbeamt/Gemeinde, Krankenkasse, etc.
Zu erwähnen wären vielleicht noch die Aufbewahrungsvorschriften. Soweit ich mich erinnere, 10 Jahre, bin aber nicht sicher, lässt sich aber bei Interesse übers INet herausfinden.
für alle, die eine 4/3-Rechnung gemacht haben und die Betriebsaufgabe erklären wollen, es genügt nicht, im letzten Jahr der geschäftlichen Tätigkeit eine abschliessende EÜR zu erstellen! Gemäß den EStR ist auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Aufgabebilanz zu erstellen (!), d.h. es müsssen Ab- und Zurechnungen erfolgen, um zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen, d.h. Forderungen und Verbindlichkeiten müssen erfasst werden, Warenendbestände sind zu erfassen und dergleichen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgenzungsposten, die USt ist von Ist-Versteuerung auf Soll-Versteuerung umzustellen. Wer das selbst nicht kann, braucht einen Steuerberater. Einziger Lichtblick, wenn eine Steuerumgehung ausgeschlossen ist und nicht sehr umfangreiche BE und BA noch abschliessend zu erwarten sind, dann kann man beantragen, diese als nachträgliche BE bzw BA bei der Einkunftsart zu erfassen, da muss sich das FA aber nicht darauf einlassen.
Daneben wird nach § 16 EStG ein separater steuerbegünstigter Aufgabegewinn bzw. Aufgabeverlust erfasst, hierzu zählen die Privatentnahmen, d.h. Betriebsvermögen wie Sachanlagen, Forderungen, Waren, die ins Privatvermögen überführt werden, Rücklagen nach § 6 c, die aufgelöst werden. Die Umsatzsteuer auf die Entnahmen sind Aufgabekosten, die den Gewinn schmälern, dieser Gewinnanteil (§ 16 EStG), ist nicht gewerbesteuerpflichtig.
Bearbeitet von joey am 16.03.2007 18:14:18
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten -Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.
mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
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