nen Kumpel von mir hat jetzt seit knapp 3 Jahren eine ICH-AG jedoch möchte er nach der Förderung (Ende Dezember) das Handtuch werfen da es sich nicht mehr lohnt weiter zu machen.
Was passiert dann mit der Buchhaltung?
muss dann irgendwas besonders beachtet werden oder erstellt man dann wie gehabt die E/Ü-Rechnung fürs vergangene Jahr und das wars dann?
Bitte nicht gleich ungeduldig werden - hier arbeitet jeder User ehrenamtlich.
Buchhaltung ordentlich abschliessen, Beträge in die EÜR (dann in 2007) übertragen und zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgeben. Dito für die USt-Jahresmeldung. Nicht zu vergessen, die Abmeldungen an die einzelnen Stellen: Gewerbeamt/Gemeinde, Krankenkasse, etc.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Zu erwähnen wären vielleicht noch die Aufbewahrungsvorschriften. Soweit ich mich erinnere, 10 Jahre, bin aber nicht sicher, lässt sich aber bei Interesse übers INet herausfinden.
für alle, die eine 4/3-Rechnung gemacht haben und die Betriebsaufgabe erklären wollen, es genügt nicht, im letzten Jahr der geschäftlichen Tätigkeit eine abschliessende EÜR zu erstellen! Gemäß den EStR ist auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Aufgabebilanz zu erstellen (!), d.h. es müsssen Ab- und Zurechnungen erfolgen, um zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen, d.h. Forderungen und Verbindlichkeiten müssen erfasst werden, Warenendbestände sind zu erfassen und dergleichen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgenzungsposten, die USt ist von Ist-Versteuerung auf Soll-Versteuerung umzustellen. Wer das selbst nicht kann, braucht einen Steuerberater. Einziger Lichtblick, wenn eine Steuerumgehung ausgeschlossen ist und nicht sehr umfangreiche BE und BA noch abschliessend zu erwarten sind, dann kann man beantragen, diese als nachträgliche BE bzw BA bei der Einkunftsart zu erfassen, da muss sich das FA aber nicht darauf einlassen.
Daneben wird nach § 16 EStG ein separater steuerbegünstigter Aufgabegewinn bzw. Aufgabeverlust erfasst, hierzu zählen die Privatentnahmen, d.h. Betriebsvermögen wie Sachanlagen, Forderungen, Waren, die ins Privatvermögen überführt werden, Rücklagen nach § 6 c, die aufgelöst werden. Die Umsatzsteuer auf die Entnahmen sind Aufgabekosten, die den Gewinn schmälern, dieser Gewinnanteil (§ 16 EStG), ist nicht gewerbesteuerpflichtig.
Bearbeitet von joey am 16.03.2007 17:14:18
Springe ins Forum:
Forensuche
Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.
mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?