Wenn der Nettobetrag, die ausgewiesene UmsSt. und der Bruttobetrag korrekt sind (so habe ich das jetzt verstanden), wird das Prozedere jetzt mehr von Deinem Kunden abhängen. Eigentlich könnte ihm diese Rechnung genügen. Aber er kann natürlich auch rumnölen. Und letztlich könnte es natürlich auch in Deinem Interesse sein, souverän mit solchen Fehlern umzugehen und zu stornieren. Konkret: Ich würde den Kunden fragen, sagen: soundso siehts aus, möchten Sie eine neue Rechnung?
Zitat Falls eine Stornierung erforderlich wäre, wie ist dann zu verfahren? Buchungstechnisch ist es für Dich ja kein Problem, da Du als Ist-Versteuerin ja nur Eingänge verbuchst und nicht die Rechnungen. Rein praktisch würde ich eine weitere Rechnung schreiben (mit neuer Rechnungsnummer), dort als Storno den Rechnungsposten ins Minus setzen und mit "Gutschrift Rechnung xy" bezeichnen. Dann eine weitere (in Deinem Sinne dann korrekte) neue Rechnung. Wie gesagt: "würde" und imho ;o)
Zitat Und was macht man, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird? Nun: klagen und jammern vielleicht, buchungstechnisch aber nichts, da Du ja Ist-Versteuerin bist (->angenommen).
Zitat Was passiert bei einer Stornierung mit den Rechnungsnummern? ... s.o.: Rechnungsnummern werden nur einmal vergeben.
Bearbeitet von robert wiegner am 13.10.2006 16:55:00
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