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Kunde zahlt nicht den genauen Betrag
Emily
Hallo,

bei mir bestellen die Kunden online und überweisen vorab. Wenns Geld da ist, geht die Ware raus.

Wenns genau so läuft, kein Problem.

Nun kommt es aber häufig vor, dass während der Abwicklung noch ein Artikel dazu kommt und ein Teilbetrag nachüberwiesen wird.

Ich stelle die Rechnung richtig aus und schicke sie mit der Ware mit. Dann kommt einige TAge später der Restbetrag und der stimmt dann nicht. Entweder haben sich die Kunden um einige Cent oder 1 Euro zu viel oder zu wenig verschrieben oder sie überweisen ein Paar Euro mehr als Dankeschön statt Pralinen. Ist ja nett gemeint, aber ich habs auf dem Konto und nicht auf der REchnung, was buche ich nun?

Wenns 1 Euro zu wenig ist, fordere ich das nicht mehr ein sondern notiere den geränderten Betrag von Hand auf meinem Beleg und buche auch nur den geringeren Betrag als Einnahme. Der Kunde hat aber eine falsche Rechnung.

Bei zuviel überweise ich zurück - auch nervig, vor allem hab ichjetzt mal den Fall mit 3 Cent zu viel, da hab ich keine Lust zu überweisen.

Wohin damit?

LG
Emily
 
robert wiegner
Behalten und buchen. Der Zahlungseingang, der Deine Einnahme darstellt, ist halt nicht "Rechnungsbetrag" sondern "Rechnungsbetrag plus 3 ct".

Solange Du Ist-Versteuerung machst, buchst Du das was rein und rausgeht. Wenn der Kunde Dir mehr überweist, ist das für Dich halt eine höhere Einnahme. Wenn Du das "mehr" zurückschickst, hast Du halt eine Ausgabe, ggf. schriftlich mit Gutschrift an den Kunden.
 
Emily
Hallo,

also so wie ichs bisher mache: Buche das was gezahlt wurde und notiere auf meiner Rechnungskopie von Hand warum mehr oder weniger bzw. den tatsächlichen Betrag.

Die Rechnung des Kunden stimmt dann eigentlich nicht und das macht nichts?

Wenn der Kunde Gewerbetreibender ist und die Mwst absetzen will, müsste doch seine Rechnung korrgiert werden oder?

LG
Emily
 
robert wiegner
Eigentlich schon. Aber falls er auch Ist-Versteuerer ist, wird er es genauso handhaben. Falls nicht, wird er sich i. d. R. dann beschweren, wenn er mehr zahlt, als die Rechnung ausweist. Und sollte dann eine Gutschrift erhalten.

Aber natürlich hast Du recht: Du solltest ihm per Rechnung eigentlich nicht mehr Vorsteuer (an Dich gezahlte Umsatzsteuer) bescheinigen, als er wirklich leistet.

Ich hatte das Problem noch nie, würde aber wahrscheinlich das FA anrufen und fragen, ab welchem Differenzbetrag eine Formalität erfolgen muß. Da gibts es bstimmt eine Regelung oder zumindest eine übliche Handhabung, irgendeine Billigkeitsregel (unter 1 EUR ist egal, o.ä.).
 
Emily
Hallo,

also so wie ichs bisher mache: Buche das was gezahlt wurde und notiere auf meiner Rechnungskopie von Hand warum mehr oder weniger bzw. den tatsächlichen Betrag.

Die Rechnung des Kunden stimmt dann eigentlich nicht und das macht nichts?

Wenn der Kunde Gewerbetreibender ist und die Mwst absetzen will, müsste doch seine Rechnung korrgiert werden oder?

LG
Emily
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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