bei mir bestellen die Kunden online und überweisen vorab. Wenns Geld da ist, geht die Ware raus.
Wenns genau so läuft, kein Problem.
Nun kommt es aber häufig vor, dass während der Abwicklung noch ein Artikel dazu kommt und ein Teilbetrag nachüberwiesen wird.
Ich stelle die Rechnung richtig aus und schicke sie mit der Ware mit. Dann kommt einige TAge später der Restbetrag und der stimmt dann nicht. Entweder haben sich die Kunden um einige Cent oder 1 Euro zu viel oder zu wenig verschrieben oder sie überweisen ein Paar Euro mehr als Dankeschön statt Pralinen. Ist ja nett gemeint, aber ich habs auf dem Konto und nicht auf der REchnung, was buche ich nun?
Wenns 1 Euro zu wenig ist, fordere ich das nicht mehr ein sondern notiere den geränderten Betrag von Hand auf meinem Beleg und buche auch nur den geringeren Betrag als Einnahme. Der Kunde hat aber eine falsche Rechnung.
Bei zuviel überweise ich zurück - auch nervig, vor allem hab ichjetzt mal den Fall mit 3 Cent zu viel, da hab ich keine Lust zu überweisen.
Behalten und buchen. Der Zahlungseingang, der Deine Einnahme darstellt, ist halt nicht "Rechnungsbetrag" sondern "Rechnungsbetrag plus 3 ct".
Solange Du Ist-Versteuerung machst, buchst Du das was rein und rausgeht. Wenn der Kunde Dir mehr überweist, ist das für Dich halt eine höhere Einnahme. Wenn Du das "mehr" zurückschickst, hast Du halt eine Ausgabe, ggf. schriftlich mit Gutschrift an den Kunden.
also so wie ichs bisher mache: Buche das was gezahlt wurde und notiere auf meiner Rechnungskopie von Hand warum mehr oder weniger bzw. den tatsächlichen Betrag.
Die Rechnung des Kunden stimmt dann eigentlich nicht und das macht nichts?
Wenn der Kunde Gewerbetreibender ist und die Mwst absetzen will, müsste doch seine Rechnung korrgiert werden oder?
Eigentlich schon. Aber falls er auch Ist-Versteuerer ist, wird er es genauso handhaben. Falls nicht, wird er sich i. d. R. dann beschweren, wenn er mehr zahlt, als die Rechnung ausweist. Und sollte dann eine Gutschrift erhalten.
Aber natürlich hast Du recht: Du solltest ihm per Rechnung eigentlich nicht mehr Vorsteuer (an Dich gezahlte Umsatzsteuer) bescheinigen, als er wirklich leistet.
Ich hatte das Problem noch nie, würde aber wahrscheinlich das FA anrufen und fragen, ab welchem Differenzbetrag eine Formalität erfolgen muß. Da gibts es bstimmt eine Regelung oder zumindest eine übliche Handhabung, irgendeine Billigkeitsregel (unter 1 EUR ist egal, o.ä.).
also so wie ichs bisher mache: Buche das was gezahlt wurde und notiere auf meiner Rechnungskopie von Hand warum mehr oder weniger bzw. den tatsächlichen Betrag.
Die Rechnung des Kunden stimmt dann eigentlich nicht und das macht nichts?
Wenn der Kunde Gewerbetreibender ist und die Mwst absetzen will, müsste doch seine Rechnung korrgiert werden oder?
LG
Emily
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten -Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.
mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.
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