betriebliche Telefonnutzung und MWST
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seniorine |
Geschrieben am 14.11.2006 03:00:34
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Hallo,
vielen Dank erst einmal für dieses tolle Programm und dieses Forum, welche ich schon eine Weile nutze und mir schon oft bei kniffligen Fragen geholfen hat.
Da sich meine berufliche Situation aber mittlerweile etwas verändert hat (ich arbeite jetzt teilweise auch von zu Hause), benötige ich Hilfe zum Thema Telefonkosten - betrieblicher Anteil.
Um es mir einfach zu machen möchte ich derzeit nur 20% als betriebliche Ausgaben geltend machen, ist vermutlich auch günstiger. Aber wie verhält es sich mit der MWSt aus den Telefongebühren, wird diese auch gesplittet oder kann ich die gesamte MWSt (wie bei Bewirtungskosten aus Restaurants) als Betriebsausgaben abziehen?
Leider habe ich dazu keine eindeutige Antwort hier gefunden, ich hoffe, ich habe nichts überlesen.
Vielen Dank
Kerstin |
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robert wiegner |
Geschrieben am 14.11.2006 16:24:21
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Die MwSt. geht auf alle Fälle auch nur anteilig (hier: auf die 20%).
Bearbeitet von robert wiegner am 14.11.2006 18:14:18
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Thomas R |
Geschrieben am 14.11.2006 23:40:33
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Formal möchten übrigens einige FA'S, dass die Telefonkosten zu 100% bei den Augaben gebucht werden (wohl um schneller prüfen zu können) und, in deinem Fall, dann zu 80% bei den Einnahmen.
Ich buche allerdings auch nur den echten Anteil, bei mir 50%.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Knecht |
Geschrieben am 23.12.2006 20:36:16
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na hossa, ich dachte eigentlich, da ich eine Telefonflat fürs Handy nutze -Base- und meinen Festanschluss nur noch wegen Fax und Internet habe, würde es reichen, wenn ich 5 % als Privatnutzung anrechne. Und jetzt lese ich hier, dass das FA gerade 20 % als Betriebsausgaben gelten lässt?! gibt es da keine eindeutigen Aussagen zu? |
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robert wiegner |
Geschrieben am 23.12.2006 21:02:19
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Zitat gibt es da keine eindeutigen Aussagen zu? Eindeutige Aussagen gibt es -- wenn überhaupt -- nur von Deinem FA für Dich persönlich.
Zitat Und jetzt lese ich hier, dass das FA gerade 20 % als Betriebsausgaben gelten lässt? Nein, nein, da liest Du falsch. Lies doch noch mal den Eingangspost.
Seniorine rechnet für sich, nach eigener Einschätzung, so und splittet 80:20. Und die anderen Posts greifen das nur auf. Die Frage ging ja nur um die UmsSt.
Wenn Du meinst, daß in Deiner Situation 95% betrieblich, 5% privat korrekt sind (und Du das ggf. dem FA gegenüber auch begründen kannst), dann buchst Du das halt so. Ich selbst buche bspw. seit Jahren mit 50:50 (früher ergänzt durch Gesprächskosten Einzelnachweis), jetzt nur noch 50:50 ... einfach weil es in meiner Situation pi*Daumen stimmt, wahrhaftig ist und ich es so unterschreiben kann. Was nicht heißt, daß nicht evtl. irgendwann eine Außenprüfung des FA sagt, hömma, so geht das aber nicht ...
Bearbeitet von robert wiegner am 23.12.2006 21:10:29
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Knecht |
Geschrieben am 26.12.2006 14:33:11
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Gut, danke Robert. Ich werd wohl doch mal nen längeren Termin mit dem FA machen müssen. Solche Sachen hat bisher mein Steuerberater für mich geklärt.
Schöne Weihnachten übrigens. |
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