Fragen zum Fragebogen des Finanzamts
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diskutant |
Geschrieben am 22.11.2006 18:30:58
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Hallo,
ich habe einige Fragen bei der Ausfüllung des Fragebogens.
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/Formulare2/339,property=publicationFile,cap.locale=de.pdf
Ich erbringe EDV-Dienstleistungen und mache Schulungen.
---- a) (Zeile 33) "Kammerzugehörigkeit(Handwerks-/Industrie- und
Handelskammer"
muss ich dort "ja" oder "nein" ankreuzen?
---- (Zeile 42-50) "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen"
Was hat es damit auf sich? Wird mir aufgrund meiner dort geschätzten
Einnahmen schon im vorraus Geld abgeknöpft?
---- c) (Zeile 54-56) "Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer"
Da ich Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmer bin, muss ich hier nichts
ankreuzen. Ist das richtig?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Gruß
Arthur |
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Thomas R |
Geschrieben am 22.11.2006 22:33:03
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a) Als Gewerbetreibender bist du Pflichtmitglied bei der IHK. Anmeldung dort nicht vergessen.
Siehst du richtig. Ich konnte damals keine korrekte Schätzung vornehmen ;-)
c) richtig.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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diskutant |
Geschrieben am 23.11.2006 21:38:55
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Zitat Thomas Riemann geschrieben:
a) Als Gewerbetreibender bist du Pflichtmitglied bei der IHK. Anmeldung dort nicht vergessen.
Geschieht das nicht automatisch mit der Gewerbeanmelung? Muss ich bei der IHK auf jeden Fall vorbei schauen? |
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Thomas R |
Geschrieben am 23.11.2006 21:48:32
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Ich bin Gott sei Dank Freiberufler, daher trifft es mich nicht. Die Gewerbeanmeldung geht eigentlich an die Gemeinde, um die Gewerbesteuer zu erhalten. Ob die Daten an die IHK weitergeleitet werden ...? Lieber bei der IHK nachfragen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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diskutant |
Geschrieben am 25.11.2006 18:40:51
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Eine Frage habe ich noch: Und zwar zu "Vorraussichtliche Höhe der
Sonderausgaben und außergewöhnlichen Leistungen" und
"Steuerabzugsbeträge" (Zeile 49 und 50). Was genau ist damit gemeint? Habe ich dort meine
abzugsfähigen Ausgaben zu schätzen?
Und was ist der Unterschied zwischen "Gewerbebetrieb" und "Selbstständiger Arbeit"?
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Thomas R |
Geschrieben am 26.11.2006 20:53:02
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Sind die entsprechenden Angaben aus der persönlichen Einkommenssteuererklärung.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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