Hallo,
jetzt ist es zum ersten Mal passiert: Eine Kundin nimmt das 1-Monat-Widerrufsrecht in Anspruch, weil die von ihr gekaufte Mutter-Kind-Jacke nicht passt. Frage: Wie verbuche ich das jetzt???
Ware wurde bereits vor dem Versand bezahlt, Rechnung habe ich im Paket mitgeschickt (und natürlich ein Exemplar selbst abgeheftet und verbucht). Wie und wo buche ich nun die Rückerstattung?
Danke für Eure Tipps!
Tanja
Nochmal eine ergänzende Frage:
Verkaufspreis: 110 €, Rückerstattung: 113,90 € (da ich die Versandkosten für die Rücksendung übernommen habe). Wie verbuche ich das? Brauche ich für die Rückerstattung (außer dem Kontoauszug natürlich) irgendeinen Beleg? Muss ich die Versandkosten von 3,90 € extra verbuchen, oder den Gesamtbetrag von 113,90 €?
Wäre sehr dankbar für jede Hilfestellung!
Tanja
[1] Gutschrift schreiben, mit Vermerk "zu Rechnung xy"
[2] Den erstatteten Warenwert (mit vorgestelltem Minuszeichen) auf das gleiche Konto verbuchen, wo Du den Zahlungseingang verbucht hast. Buchungstext: "Gutschrift zu Rechnung xy"
[3] Die erstatteten Versandkosten unter "sonstige Betriebsausgaben".
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So würde ich es in Deiner Situation buchen.
Denkbar wäre auch, ein eigenes Gutschriften-Konto als Ausgabenkonto zu führen. Wäre letztenendes vielleicht sogar reeller bei der Ist-Versteuerung. Fakt ist: Du hast 110,- EUR eingenommen. Also buchen. Vier Wochen später hast Du 110,- EUR ausgegeben. Auch buchen. Ob Du nun Ware "zurück"kaufst oder neu ist ja letztlich egal.
Die Trennung zwischen Warenwert und Erstattung der Portokosten ist wahrscheinlich auch nicht zwingend. Mir erscheint sie jedoch naheliegend. Das eine ist die Ware, die raus (und wieder rein) gegangen ist, das andere sind allgemeine Kosten, die dadurch entstehen, daß Du Dein Geschäft eben so führst, wie Du es tust. Also online Sachen verkaufst und im Fall des Falles gesetzlich verpflichtet bist, Rückversand zu tragen. Ich see da nicht so sehr die Bindung an die Ware.
Zudem bleibt dann die Gegenüberstellung von Einnahme auf der einen, Ausgabe (Gutschrift) auf der anderen Seite eindeutiger. Ein etwaiges Konto "Einnahmen durch Warenverkauf" weist dann also Null auf (da ist effektiv nichts passiert), Dein Konto "sonstige Betriebsausgaben" weist 3,90 aus (die durch das hin und her entstanden sind). Erscheint mir reell.
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Das war jetzt eher eine sowohl als auch Antwort ;o))
Aber so ist das manchmal. Und im Ergebnis bleibt sich beides gleich.
Aber -- wie gesagt -- wenn ich mich entscheiden müßte, würde ich die erste Variante nehmen.
Diese Freiheit (Buchung mit Minusbetrag) haben wir als "kleine" Ist-Versteuerer. Warum also die Freiheit nicht nutzen?
Bearbeitet von robert wiegner am 29.11.2006 13:52:12
(Fast) alles klar, danke für die rasche Hilfestellung.
Nur 2 kleine Fragen hätte ich jetzt noch:
1. Wie muss so eine Gutschrift aussehen, also was muss alles drinstehen?
2. Genügt es, wenn ich sie in meinen eigenen Unterlagen abhefte, oder muss ich dem Kunden auch ein Exemplar zuschicken?
Gruß, Tanja
Bei mir sieht eine Gutschrift aus wie eine Rechnung, nur daß halt "Gutschrift" draufsteht und vermerkt ist, auf welche Rechnung sich die Posten beziehen.
Wenn ich Gutschriften kriege, passiert das meist (das wäre für Dich vielleicht auch eine Überlegung wert) als Kontoauszug ...
Kundenkonto für Kunde xy, Ku.-Nr. 123
- Rechnungsbetrag (= Deine ursprüngl. Forderung, Datum)
- Zahlbetrag (= was Kunde wann bezahlt hat, Datum)
- Gutschrift (= Warenwert plus ggf. Porto, Datum, Grund: Rücksendung)
- Saldo (... "Wird auf Ihr Konto überwiesen")
In der Regel wirst Du allerdings erstmal abklären müssen, wohin zu überweisen ist. Auch wenn Du bei Vorkase schauen kannst, woher das Geld kam, würde ich das doch klären.
Exemplare? Imho solltest Du dem Kunden auf alle Fälle was schicken oder zumindest faxen, u.a. eben auch, um zu klären, wo das Geld hinsoll.
btw: Gibt es eigentlich noch Verrechnungsschecks? Wenn ja, ist das für Guschriften sicherlich das praktischste.
Bearbeitet von robert wiegner am 30.11.2006 14:43:44
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.
pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo,
muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?
mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier
mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!
mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)
mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.
mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.
Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer auf 1 Jahr gelegt ist
Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?
mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.
Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?
mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?