Hallo,
jetzt ist es zum ersten Mal passiert: Eine Kundin nimmt das 1-Monat-Widerrufsrecht in Anspruch, weil die von ihr gekaufte Mutter-Kind-Jacke nicht passt. Frage: Wie verbuche ich das jetzt???
Ware wurde bereits vor dem Versand bezahlt, Rechnung habe ich im Paket mitgeschickt (und natürlich ein Exemplar selbst abgeheftet und verbucht). Wie und wo buche ich nun die Rückerstattung?
Danke für Eure Tipps!
Tanja
Nochmal eine ergänzende Frage:
Verkaufspreis: 110 €, Rückerstattung: 113,90 € (da ich die Versandkosten für die Rücksendung übernommen habe). Wie verbuche ich das? Brauche ich für die Rückerstattung (außer dem Kontoauszug natürlich) irgendeinen Beleg? Muss ich die Versandkosten von 3,90 € extra verbuchen, oder den Gesamtbetrag von 113,90 €?
Wäre sehr dankbar für jede Hilfestellung!
Tanja
[1] Gutschrift schreiben, mit Vermerk "zu Rechnung xy"
[2] Den erstatteten Warenwert (mit vorgestelltem Minuszeichen) auf das gleiche Konto verbuchen, wo Du den Zahlungseingang verbucht hast. Buchungstext: "Gutschrift zu Rechnung xy"
[3] Die erstatteten Versandkosten unter "sonstige Betriebsausgaben".
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So würde ich es in Deiner Situation buchen.
Denkbar wäre auch, ein eigenes Gutschriften-Konto als Ausgabenkonto zu führen. Wäre letztenendes vielleicht sogar reeller bei der Ist-Versteuerung. Fakt ist: Du hast 110,- EUR eingenommen. Also buchen. Vier Wochen später hast Du 110,- EUR ausgegeben. Auch buchen. Ob Du nun Ware "zurück"kaufst oder neu ist ja letztlich egal.
Die Trennung zwischen Warenwert und Erstattung der Portokosten ist wahrscheinlich auch nicht zwingend. Mir erscheint sie jedoch naheliegend. Das eine ist die Ware, die raus (und wieder rein) gegangen ist, das andere sind allgemeine Kosten, die dadurch entstehen, daß Du Dein Geschäft eben so führst, wie Du es tust. Also online Sachen verkaufst und im Fall des Falles gesetzlich verpflichtet bist, Rückversand zu tragen. Ich see da nicht so sehr die Bindung an die Ware.
Zudem bleibt dann die Gegenüberstellung von Einnahme auf der einen, Ausgabe (Gutschrift) auf der anderen Seite eindeutiger. Ein etwaiges Konto "Einnahmen durch Warenverkauf" weist dann also Null auf (da ist effektiv nichts passiert), Dein Konto "sonstige Betriebsausgaben" weist 3,90 aus (die durch das hin und her entstanden sind). Erscheint mir reell.
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Das war jetzt eher eine sowohl als auch Antwort ;o))
Aber so ist das manchmal. Und im Ergebnis bleibt sich beides gleich.
Aber -- wie gesagt -- wenn ich mich entscheiden müßte, würde ich die erste Variante nehmen.
Diese Freiheit (Buchung mit Minusbetrag) haben wir als "kleine" Ist-Versteuerer. Warum also die Freiheit nicht nutzen?
Bearbeitet von robert wiegner am 29.11.2006 13:52:12
(Fast) alles klar, danke für die rasche Hilfestellung.
Nur 2 kleine Fragen hätte ich jetzt noch:
1. Wie muss so eine Gutschrift aussehen, also was muss alles drinstehen?
2. Genügt es, wenn ich sie in meinen eigenen Unterlagen abhefte, oder muss ich dem Kunden auch ein Exemplar zuschicken?
Gruß, Tanja
Bei mir sieht eine Gutschrift aus wie eine Rechnung, nur daß halt "Gutschrift" draufsteht und vermerkt ist, auf welche Rechnung sich die Posten beziehen.
Wenn ich Gutschriften kriege, passiert das meist (das wäre für Dich vielleicht auch eine Überlegung wert) als Kontoauszug ...
Kundenkonto für Kunde xy, Ku.-Nr. 123
- Rechnungsbetrag (= Deine ursprüngl. Forderung, Datum)
- Zahlbetrag (= was Kunde wann bezahlt hat, Datum)
- Gutschrift (= Warenwert plus ggf. Porto, Datum, Grund: Rücksendung)
- Saldo (... "Wird auf Ihr Konto überwiesen")
In der Regel wirst Du allerdings erstmal abklären müssen, wohin zu überweisen ist. Auch wenn Du bei Vorkase schauen kannst, woher das Geld kam, würde ich das doch klären.
Exemplare? Imho solltest Du dem Kunden auf alle Fälle was schicken oder zumindest faxen, u.a. eben auch, um zu klären, wo das Geld hinsoll.
btw: Gibt es eigentlich noch Verrechnungsschecks? Wenn ja, ist das für Guschriften sicherlich das praktischste.
Bearbeitet von robert wiegner am 30.11.2006 14:43:44
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.