Hallo,
ich entnehme aus meinem Warenbestand regelmäßig Produkte für meinen persönlichen Bedarf.
Für diesen "Eigenbedarf" schreibe ich mir einmal im Monat selbst eine Rechnung mit der Kennzeichnung "Eigenbedarf für Monat ...".
Natürlich stelle ich nur den Einkaufspreis und nicht den Verkaufspreis in Rechnung.
Kann ich diese Beträge als ganz normale Einnahme verbuchen, oder muss ich ein gesondertes Konto anlegen, damit das Finanzamz sieht, dass ich meinen Eigenbedarf ordnungsgemäß verbucht habe?
Es geht dabei ja hauptsächlich um die USt.
Bislang habe ich das immer als Umsatzsteuerpflichtige Einnahme verbucht aber dann ist in der EÜR natürlich kein Eigenbedarf ersichtlich
Bearbeitet von flingo am 12.12.2006 13:27:37
Hallo,
wenn du es umbedingt in der EÜR haben willst - was in Deinem Fall Sinn macht
lege einfach ein Kont an bzw 2 wenn du 16 und 7 % Entnahmen hast
Entweder buchst du jeden Mionat deinen Wert - oder einmal im Jahr alles (ersteres macht mehr Sinn und ist glaubwürdiger - Eigenbeleg abheften fertig)
Text
Privatentnahmen Waren 7 %
Konto
Feld 1108: Sonstige Sach/Nutzungs Leistungsentnahmen
Text
Privatentnahmen Waren 16 %
Konto
Feld 1108: Sonstige Sach/Nutzungs Leistungsentnahmen
schon steht es Sauber in der EÜR
Für den Bereich Eigenanteil Wohnungskosten und PKW auch eigenes Konto anlegen
Um für mich einen besseren Überlick zu haben, was ich aus dem Geschäft nehme, buche ich meine Privatentnahmen als sonstige NICHT abziehbare Ausgaben. Wenn ich das dann in die EÜR übertrage, steht es in Zeile 43 als übrige BESCHRÄNKT abziehbare Ausgaben. Wie kann ich solche Sachen eintragen, das ich es sehe, aber keine Anrechnung erfolgt?
Toll, richtig lesen hilft wohl
Sind das eventuell sonstige Sach und Leistungsentnahmen
Danke für die schnelle Antwort, Detlev *g*
Bearbeitet von Knecht am 26.12.2006 13:51:52
Springe ins Forum:
Forensuche
Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.
BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.