Hallo!
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Ich mache die Buchhaltung für das Cafe meines Mannes und bin da noch recht neu. Das einzige was mir Probleme bereitet, sind die ganzen Regelungen für PKWs.
Wir haben mit der Geschäftsaufnahme einen zweiten PKW gekauft, der ausschließlich fürs Cafe genutzt wird. Beide PKWs (der private sowie der geschäftliche) sind aus Kostengründen jedoch auf mich angemeldet und die Versicherung läuft auch für beide auf meinen Namen. Der Geschäftswagen ist ein Gebrauchtwagen (nur 2800 EUR).
Nun zu meinen Fragen:
Wir führen kein Fahrtenbuch (wie gesagt, der Wagen wird ausschließlich geschäftlich genutzt, für private Fahrten ist das andere Auto da) und die 1%-Regelung lohnt sich bei uns auch nicht (wie gesagt, das Auto hat nur 2800 EUR gekostet und somit wären die monatlichen Einnahmen bei 1% des Listenpreises höher als die monatliche Abschreibung). -wenn ich hier einen Denkfehler habe, bitte sagen!!-
Aus diesen Gründen haben wir den Kaufpreis des Autos gar nicht in der Buchhaltung erfasst.
Kann ich dennoch die Benzinkosten für den Geschäftswagen komplett erfassen (wenn nicht, habe ich das bis jetzt falsch gemacht)? und wie sieht es mit der Versicherung aus?
oder muss ich das über die km-Pauschale machen?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen! Bin für jeden Hinweis dankbar!
In eurem Fall (wie in jedem anderen Fall auch!) gibt es drei Lösungen - wobei ich bei der ersten Lösung (A)) nicht ganz sicher bin, ob man sie so auch handhaben könnte.
Grundsätzlich.
1) Ein Auto, das bis 50% betrieblich genutzt wird bleibt zu 100% (bezogen auf die Jahresfahrleistung) im Privatvermögen. Hier sind pro betrieblichen Km die 0,30 € als Pauschale als Aufwand zu buchen.
2) Wird das Kfz mit 50% und mehr betrieblich genutzt ist es Betriebsvermögen und muß verbucht werden. Hierzu ist ein händisch geführtes Fahrtenbuch absolut notwendig und Voraussetzung.
Das folgende gilt für euch, wenn ihr verheiratet seid und die normale Zugewinngemeinschaft mit gemeinsamer jährlicher Steuerveranlagung habt. Bei getrennter Veranlagung könnte man sicherlich mit Leihgebühren arbeiten, das solltet ihr aber mit einem Steuerberater klären.
Für euch gilt also 2), dann gibt es drei Fälle:
A ) Das Auto existiert betrieblich nicht. Weder als Abschreibung noch als Kostenstelle. Nichts wird geltend gemacht. Geht eigentlich m.E. nicht, das FA wird das merken und dann einfach die 1%-Regelung anwenden.
Für 2 und 3 ist, wie schon gesagt, die Führung eines händisch geführten Fahrtenbuches absolut notwendig und Voraussetzung.
B ) 1%-Regelung
- Fahrtenbuch mindest 3 Monate geführt um Durchschnittswerte für über 50% betriebliche Km zu erhalten
- die weiteren Regelungen haben wir hier schon oft beschrieben und du kennst sie ja. Ist für euch absolut unwirtschaftlich.
C) Über das Fahrtenbuch weist ihr die 100% Nutzung nach - wenn es ein PKW und kein echter Lieferwagen ist, würde ich dies aber mit eurem FA nochmals besprechen - die glauben das einem sonst nicht! Damit könnt ihr dann die 2800 Anschaffung auf 8 Jahre per Abschreibung verteilen und alle Kosten als Betriebsausgaben absetzen.
Wie aber gesagt. Denn Fall würde ich grundsätzlich mit eurem FA besprechen - und vorher schön ein gut geführtes Fahrtenbuch anlegen . ansonsten droht bei einer Prüfung die Nachversteuerung für den 1%-Eigenanteil aus den früheren Neuwagenpreis. Und das wäre in eurem Fall fatal.
Bearbeitet von Thomas R am 22.12.2006 08:50:11
Hallo,
ich habe einen so ähnlich gelagerten Fall und hier ist ein Tip dazu: Da das Auto gar nicht Deinem Mann gehört, kann der Wagen auch nicht als Betriebsvermögen gebucht werden und damit kann auch nicht die 1% Regelung zur Anwendung kommen.
Du mußt also entweder alle Kosten prozentual (doch Fahrtenbuch), was bei 100% ja aber auch wieder keinen Sinn macht, oder die 30 cent Pauschale ansetzen, alles Andere trifft Euch gar nicht, weil das Auto nicht auf den Firmeninhaber gemeldet ist!
Wenn Du damit ganz sicher gehen möchtest, dann frag im FA nach; am besten einen Prüfer finden und fragen!!!
Ich denke es ist so, wie bei der ersten Antwort oben auch beschrieben, dass es bei Eheleuten und gemeinsamer Veranlagung egal ist, auf wen der Wagen nun zugelassen ist.
Genauso wie mit dem Laden selbst, auch wenn er auf den einen Namen läuft, sind doch beide die Besitzer und die die für alles Haften.
oder bin ich da auf einem flaschen Pfad??
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.
hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!
thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...
thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll- PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...
BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen...
Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen.
mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.