eBay Gebühren und Umsatzsteuer - wohin damit?
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GeschenkeFee |
Geschrieben am 19.12.2006 19:12:37
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Hallo liebe User
Ich habe nun die Anleitung von easyCT sowie die Forenbeiträge rauf und runter gelesen und nirgends eine Antwort auf meine Frage gefunden.
Die Problematik ist folgende:
Wenn man, wie ich, einen kleinen Handel auf der Auktionsplattform eBay betreibt, dann bekommt man am Ende eines Abrechnungszeitraumes die Rechnung per Mail (ebay=Sitz in der Schweiz) als Netto-Rechnung und muss die eigentliche MwSt als UST selbst abführen. Für diesen Fall gibt es auch in der UST Voranmeldung ein Feld welches da heißt: Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach §13 usw geschuldet wird. Das Ganze ist im Feld 52 auf der 2. Seite der Voranmeldung zu buchen.
Dazu meine Frage: Wie um alles in der Welt buche ich einen negativen Umsatz (der aus den Auktionsgebühren ensteht und auf der Kostenseite meines Unternehmens steht) der easyCT veranlasst, diesen zu erkennen, richtig zu berechnen und auch noch in das richtige Feld auf der Voranmeldung druckt. Ich habe leider nicht den Dreh gefunden wie so etwas überhaupt zu buchen ist, geschweige denn, wie man das Programm veranlassen kann das Feld 52 zu verwenden. Wird easyCT sich das auch für die Umsatzsteuererklärung für das ganze Jahr merken?
Das nächste Problem: easyCT hat zwei Möglichkeiten, eine Einnahmen-Überschußrechnung zu drucken. Die eine ist ein weißes Blatt mit allen gebuchten Daten, so wie ich sie innerhalb eines Jahres eingegeben habe (gut, ich habe das innerhalb einer Woche erledigt aber eben für ein ganzes Buchungsjahr). Solch ein Blatt habe ich bisher beim Finanzam mit meiner ESt Erklärung abgegeben und es hat noch niemand gemault...bis jetzt. Die zweite Variante von easyCT ist der amtliche Vordruck einer Einnahmen-Überschußrechnung. Sieht auch gut aus, hat aber komplett andere Ergebnisse in den Endsummenfeldern. Wie muss ich das verstehen?
Da das Jahr sich dem Ende neigt und ich vom Buchen und Berechnen keine Ahnung habe, dem Finanzamt aber trotzdem Rede, Antwort und sicher auch Geld schulde, wäre das hier sehr wichtig für mich. Ich möchte nämlich keine Fehler machen und irgendwann eine dicke Nachberechnung an Steuerschuld bekommen.
Ihr seht also: Fragen über Fragen und alles seeeehr nebulös...
Vielleicht weiß ja jemand von Euch Rat oder kann praktische Hilfe leisten.
Bis daher erst einmal vielen Dank fürs Lesen :-)) |
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Thomas R |
Geschrieben am 22.12.2006 09:17:05
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Zitat Die zweite Variante von easyCT ist der amtliche Vordruck einer Einnahmen-Überschußrechnung. Sieht auch gut aus, hat aber komplett andere Ergebnisse in den Endsummenfeldern. Wie muss ich das verstehen?
Kann eigentlich nicht sein. Die End-Summen müssen jedenfalls identisch sein. Das EÜR-Formular ist keine "Variante" sondern das ab dem Buchungszeitraum 2005 zu verwendende Formular (!).
Wie um alles in der Welt buche ich einen negativen Umsatz Das ist für mich ganz einfach Aufwand, den ich mit dem entsprechenden USt-Satz buche. Oder verstehe ich dich falsch?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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GeschenkeFee |
Geschrieben am 22.12.2006 09:51:19
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Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach §13 usw geschuldet wird - um dieses Feld geht es.
Es handelt sich in meinem Fall um die von eBay ausgestellte monatliche Rechnung über die entsprechenden Gebühren, eine Netto-Rechnung ohne MwSt. Also muss ich selbst die MwSt als USt abführen. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: ich weiß nicht, wie ich ein solche Konto anlege und ob ich das überhaupt machen muss, oder ein Buchhaltungs"trick" ausreichend ist.
Fakt ist jedenfalls: der Fiskus soll das Geld ja haben...aber wie bekomme ich diese Umsätze in das besagte Feld 52 ?? |
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mielket |
Geschrieben am 22.12.2006 18:38:32
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Seiten Administrator
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Des Rätsels Lösung ist, dass EC&T dieses Feld schlicht noch nicht unterstützt, was sich aber bald ändern soll.
Lege bis dahin am Besten ein Konto "Gezahlte UST für Leistungen ausl. Unternehmen nach §13..." an, lass Dir das Journal für das Konto und den Voranmeldungszeitraum über Seitenansicht anzeigen und übertrage die Summe in das Feld 53. Für die Leistungen selbst legst Du noch einmal ein entspr. Ausgabenkonto an, mit dem Du ähnlich verfährst und dessen Inhalt Du in Feld 52 einträgst. Natürlich musst Du die Zeilen 53, 82, 85 und 87 angleichen. So müsste es eigentlich funktionieren.
Gruß, tm
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treisch |
Geschrieben am 24.12.2006 12:04:37
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Registriert am: 24.12.2006
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Ich würde mich auch über die buchbarkeit solcher Beträge freuen, da wir Werbung über google adwords schalten und da ebenfalls eine Rechnung aus dem Ausland ohne Steuern erhalten und diese abführen müssen.
Meine Weihnachtswünsche :
- Mandantenfähigkeit, ggf. Zusammenfassung der Ergebnisse in die EÜR
- §13b Buchungen
Mal sehen, ob der Weihnachtsmann lieb ist 
______________________________
www.designer-klingel.de |
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GeschenkeFee |
Geschrieben am 28.12.2006 00:47:57
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Zitat mielket geschrieben:
Des Rätsels Lösung ist, dass EC&T dieses Feld schlicht noch nicht unterstützt, was sich aber bald ändern soll.
Lege bis dahin am Besten ein Konto "Gezahlte UST für Leistungen ausl. Unternehmen nach §13..." an, lass Dir das Journal für das Konto und den Voranmeldungszeitraum über Seitenansicht anzeigen und übertrage die Summe in das Feld 53. Für die Leistungen selbst legst Du noch einmal ein entspr. Ausgabenkonto an, mit dem Du ähnlich verfährst und dessen Inhalt Du in Feld 52 einträgst. Natürlich musst Du die Zeilen 53, 82, 85 und 87 angleichen. So müsste es eigentlich funktionieren.
Gruß, tm
Zuerst einmal danke für die Hilfe....
Wenn ich diese Tipps anwende: mache ich das innerhalb des Programms und kann dann die Auswertungen entsprechend drucken, oder muss ich das manuell und "zu Fuß" wie früher machen? Demnach müßte ich die UST Erklärung und auch die UST Voranmeldungen manuell ausfüllen? |
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Thomas R |
Geschrieben am 29.12.2006 21:42:10
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Mitglied
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Registriert am: 07.03.2005
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Mit https://www.elster.de/elfo_home.php geht es halb-manuell
Bearbeitet von Thomas R am 29.12.2006 21:43:43
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Guenthi |
Geschrieben am 31.12.2006 15:33:51
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Registriert am: 31.12.2006
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Hallo,
Hallo,
Zitat mielket geschrieben:
Des Rätsels Lösung ist, dass EC&T dieses Feld schlicht noch nicht unterstützt, was sich aber bald ändern soll.
Aha. Ich habe im Moment die Schwierigkeit das Feld zu finden in das ich steuerfreie Lieferungen in die Schweiz eintragen kann. Wäre das Feld 43? Das wird wohl auch nicht unterstützt?
Zitat Natürlich musst Du die Zeilen ..., 82, 85 und 87 angleichen. So müsste es eigentlich funktionieren.
Komisch, die Felder hab ich garnicht. Und das Formular kam aus deinem Programm. ;0)
Neben mal gefragt: Worin liegt denn der Vorteile einer ebay-Rechnung ohne Mwst., wenn ich sowieso versteuern muss? Da ist doch eine Rechnung mit Mwst. viel einfacher zu handhaben.
Gruß
Günther |
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mielket |
Geschrieben am 08.01.2007 06:45:24
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Seiten Administrator
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Guenthi, Du musst Zeilen und Felder unterscheiden. Die Summen in den 80er-Zeilen haben keine eigene Feldnummer. Ist schon was Du meinst...
Fee: Die UST-Erklärun machst Du sowieso 'halbmanuell' nach der Ausfüllanleitung. Ist ja kein Formulardruck. In der UST-Voranm. könntest Du die Summen beim Übertrag in Elster-Formular angleichen. Einfach die ausgedruckten Formulare versenden geht dann natürlich nicht mehr. |
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GeschenkeFee |
Geschrieben am 10.01.2007 20:28:15
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Zitat Guenthi geschrieben:
Hallo,
Neben mal gefragt: Worin liegt denn der Vorteile einer ebay-Rechnung ohne Mwst., wenn ich sowieso versteuern muss? Da ist doch eine Rechnung mit Mwst. viel einfacher zu handhaben.
Gruß
Günther
Hallo Günther :-))
Das habe ich gerade herausgefunden, bzw. mich belehren lassen: Wir in good old germany dürfen uns nämlich keine Vorsteuer für die zu zahlenden eBay Rechnungen ziehen. Und wenn wir das nicht dürfen, dann wollen wir auch keine MwSt zahlen oder ;-) |
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joey |
Geschrieben am 07.05.2007 11:30:49
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Registriert am: 14.03.2007
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Worin liegt der Vorteil? Den hat hauptsächlich der deutsche Staat, denn er hat da ein schönes Prinzip der Umkehr der Steuerschuldnerschaft erfunden.
Der deutsche Unternehmer nimmt die Dienstleistung (hier Ebay Schweiz) in Anspruch. Nach § 13 b UStG schuldet jetzt zur Abwechslung nicht der Dienstleister, sondern der Leistungsempfänger die USt. Damit entgehen dem Fiskus keine Steuereinnahmen, denn er kann ja grenzübergreifende Dienstleistungen schlecht nachvollziehen und nicht im Ausland Steuererklärungen anfordern. Jetzt muss der deutsche Verbraucher sich darum kümmern, dass er nicht auf der Strecke bleibt.
Der Empfänger muss anmelden und abführen, das habt ihr ja hier schon richtig erkannt, aber warum sollte man denn die Vorsteuer nicht abziehen dürfen, es handelt sich hier doch nicht um Schweizer Umsatzsteuer, die anzumelden ist, sondern um d e u t s c h e USt, jetzt auch zu dem Steuersatz von 19 %. Die kann man dann natürlich auch abziehen, unter der eigentlich selbstverständlichen Voraussetzung, dass man nicht Kleinunternehmer ist, denn dann muss man abführen ohne Vorsteuerabzug, problematisiert wird auch noch in einzelnen Foren, dass ebay seine Rechnungen online verschickt ohne qualifizierte elektronische Signatur und dass die Rechnung somit nicht ordnungsgemäss im Sinne des § 14 Abs. 3 UStG ist. Dann hätte man wieder keinen VoSt-Abzug, aber darauf sollte man es ankommen lassen, sind ja jetzt nicht so die Riesen-Summen.
Das habe ich jetzt mal gestrichen, abends wird man doch etwas müde. Hier mal ein schöner Beitrag aus einem anderen Forum dazu. Recht gute Darstellung.
http://forum.webhostlist.de/forum/584518-post2.html
Nachtrag:
Da hat doch ein findiger Forumteilnehmer schon eine Lösung gefunden, wie man es eventuell unter ECuT hinbekommt.
https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=5&thread_id=467
Bearbeitet von joey am 08.05.2007 14:48:13
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