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eBay Gebühren und Umsatzsteuer - wohin damit?
GeschenkeFee
Hallo liebe User

Ich habe nun die Anleitung von easyCT sowie die Forenbeiträge rauf und runter gelesen und nirgends eine Antwort auf meine Frage gefunden.

Die Problematik ist folgende:
Wenn man, wie ich, einen kleinen Handel auf der Auktionsplattform eBay betreibt, dann bekommt man am Ende eines Abrechnungszeitraumes die Rechnung per Mail (ebay=Sitz in der Schweiz) als Netto-Rechnung und muss die eigentliche MwSt als UST selbst abführen. Für diesen Fall gibt es auch in der UST Voranmeldung ein Feld welches da heißt: Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach §13 usw geschuldet wird. Das Ganze ist im Feld 52 auf der 2. Seite der Voranmeldung zu buchen.

Dazu meine Frage: Wie um alles in der Welt buche ich einen negativen Umsatz (der aus den Auktionsgebühren ensteht und auf der Kostenseite meines Unternehmens steht) der easyCT veranlasst, diesen zu erkennen, richtig zu berechnen und auch noch in das richtige Feld auf der Voranmeldung druckt. Ich habe leider nicht den Dreh gefunden wie so etwas überhaupt zu buchen ist, geschweige denn, wie man das Programm veranlassen kann das Feld 52 zu verwenden. Wird easyCT sich das auch für die Umsatzsteuererklärung für das ganze Jahr merken?

Das nächste Problem: easyCT hat zwei Möglichkeiten, eine Einnahmen-Überschußrechnung zu drucken. Die eine ist ein weißes Blatt mit allen gebuchten Daten, so wie ich sie innerhalb eines Jahres eingegeben habe (gut, ich habe das innerhalb einer Woche erledigt aber eben für ein ganzes Buchungsjahr). Solch ein Blatt habe ich bisher beim Finanzam mit meiner ESt Erklärung abgegeben und es hat noch niemand gemault...bis jetzt. Die zweite Variante von easyCT ist der amtliche Vordruck einer Einnahmen-Überschußrechnung. Sieht auch gut aus, hat aber komplett andere Ergebnisse in den Endsummenfeldern. Wie muss ich das verstehen?

Da das Jahr sich dem Ende neigt und ich vom Buchen und Berechnen keine Ahnung habe, dem Finanzamt aber trotzdem Rede, Antwort und sicher auch Geld schulde, wäre das hier sehr wichtig für mich. Ich möchte nämlich keine Fehler machen und irgendwann eine dicke Nachberechnung an Steuerschuld bekommen.

Ihr seht also: Fragen über Fragen und alles seeeehr nebulös...

Vielleicht weiß ja jemand von Euch Rat oder kann praktische Hilfe leisten.

Bis daher erst einmal vielen Dank fürs Lesen :-))
 
Thomas R

Zitat

Die zweite Variante von easyCT ist der amtliche Vordruck einer Einnahmen-Überschußrechnung. Sieht auch gut aus, hat aber komplett andere Ergebnisse in den Endsummenfeldern. Wie muss ich das verstehen?


Kann eigentlich nicht sein. Die End-Summen müssen jedenfalls identisch sein. Das EÜR-Formular ist keine "Variante" sondern das ab dem Buchungszeitraum 2005 zu verwendende Formular (!).


Wie um alles in der Welt buche ich einen negativen Umsatz
Das ist für mich ganz einfach Aufwand, den ich mit dem entsprechenden USt-Satz buche. Oder verstehe ich dich falsch?


Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
GeschenkeFee
Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach §13 usw geschuldet wird - um dieses Feld geht es.

Es handelt sich in meinem Fall um die von eBay ausgestellte monatliche Rechnung über die entsprechenden Gebühren, eine Netto-Rechnung ohne MwSt. Also muss ich selbst die MwSt als USt abführen. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: ich weiß nicht, wie ich ein solche Konto anlege und ob ich das überhaupt machen muss, oder ein Buchhaltungs"trick" ausreichend ist.

Fakt ist jedenfalls: der Fiskus soll das Geld ja haben...aber wie bekomme ich diese Umsätze in das besagte Feld 52 ??
 
mielket
Des Rätsels Lösung ist, dass EC&T dieses Feld schlicht noch nicht unterstützt, was sich aber bald ändern soll.

Lege bis dahin am Besten ein Konto "Gezahlte UST für Leistungen ausl. Unternehmen nach §13..." an, lass Dir das Journal für das Konto und den Voranmeldungszeitraum über Seitenansicht anzeigen und übertrage die Summe in das Feld 53. Für die Leistungen selbst legst Du noch einmal ein entspr. Ausgabenkonto an, mit dem Du ähnlich verfährst und dessen Inhalt Du in Feld 52 einträgst. Natürlich musst Du die Zeilen 53, 82, 85 und 87 angleichen. So müsste es eigentlich funktionieren.

Gruß, tm
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
treisch
Ich würde mich auch über die buchbarkeit solcher Beträge freuen, da wir Werbung über google adwords schalten und da ebenfalls eine Rechnung aus dem Ausland ohne Steuern erhalten und diese abführen müssen.

Meine Weihnachtswünsche Smile:

- Mandantenfähigkeit, ggf. Zusammenfassung der Ergebnisse in die EÜR
- §13b Buchungen

Mal sehen, ob der Weihnachtsmann lieb ist Smile

______________________________
www.designer-klingel.de
 
GeschenkeFee

Zitat

mielket geschrieben:
Des Rätsels Lösung ist, dass EC&T dieses Feld schlicht noch nicht unterstützt, was sich aber bald ändern soll.

Lege bis dahin am Besten ein Konto "Gezahlte UST für Leistungen ausl. Unternehmen nach §13..." an, lass Dir das Journal für das Konto und den Voranmeldungszeitraum über Seitenansicht anzeigen und übertrage die Summe in das Feld 53. Für die Leistungen selbst legst Du noch einmal ein entspr. Ausgabenkonto an, mit dem Du ähnlich verfährst und dessen Inhalt Du in Feld 52 einträgst. Natürlich musst Du die Zeilen 53, 82, 85 und 87 angleichen. So müsste es eigentlich funktionieren.

Gruß, tm



Zuerst einmal danke für die Hilfe....

Wenn ich diese Tipps anwende: mache ich das innerhalb des Programms und kann dann die Auswertungen entsprechend drucken, oder muss ich das manuell und "zu Fuß" wie früher machen? Demnach müßte ich die UST Erklärung und auch die UST Voranmeldungen manuell ausfüllen?
 
Thomas R
Mit https://www.elster.de/elfo_home.php geht es halb-manuell Wink
Bearbeitet von Thomas R am 29.12.2006 20:43:43
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Guenthi
Hallo,

Hallo,

Zitat

mielket geschrieben:
Des Rätsels Lösung ist, dass EC&T dieses Feld schlicht noch nicht unterstützt, was sich aber bald ändern soll.


Aha. Ich habe im Moment die Schwierigkeit das Feld zu finden in das ich steuerfreie Lieferungen in die Schweiz eintragen kann. Wäre das Feld 43? Das wird wohl auch nicht unterstützt?

Zitat

Natürlich musst Du die Zeilen ..., 82, 85 und 87 angleichen. So müsste es eigentlich funktionieren.


Komisch, die Felder hab ich garnicht. Und das Formular kam aus deinem Programm. ;0)

Neben mal gefragt: Worin liegt denn der Vorteile einer ebay-Rechnung ohne Mwst., wenn ich sowieso versteuern muss? Da ist doch eine Rechnung mit Mwst. viel einfacher zu handhaben.

Gruß
Günther
 
mielket
Guenthi, Du musst Zeilen und Felder unterscheiden. Die Summen in den 80er-Zeilen haben keine eigene Feldnummer. Ist schon was Du meinst...

Fee: Die UST-Erklärun machst Du sowieso 'halbmanuell' nach der Ausfüllanleitung. Ist ja kein Formulardruck. In der UST-Voranm. könntest Du die Summen beim Übertrag in Elster-Formular angleichen. Einfach die ausgedruckten Formulare versenden geht dann natürlich nicht mehr.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
GeschenkeFee

Zitat

Guenthi geschrieben:
Hallo,

Neben mal gefragt: Worin liegt denn der Vorteile einer ebay-Rechnung ohne Mwst., wenn ich sowieso versteuern muss? Da ist doch eine Rechnung mit Mwst. viel einfacher zu handhaben.

Gruß
Günther


Hallo Günther :-))

Das habe ich gerade herausgefunden, bzw. mich belehren lassen: Wir in good old germany dürfen uns nämlich keine Vorsteuer für die zu zahlenden eBay Rechnungen ziehen. Und wenn wir das nicht dürfen, dann wollen wir auch keine MwSt zahlen oder ;-)
 
joey
Worin liegt der Vorteil? Den hat hauptsächlich der deutsche Staat, denn er hat da ein schönes Prinzip der Umkehr der Steuerschuldnerschaft erfunden.

Der deutsche Unternehmer nimmt die Dienstleistung (hier Ebay Schweiz) in Anspruch. Nach § 13 b UStG schuldet jetzt zur Abwechslung nicht der Dienstleister, sondern der Leistungsempfänger die USt. Damit entgehen dem Fiskus keine Steuereinnahmen, denn er kann ja grenzübergreifende Dienstleistungen schlecht nachvollziehen und nicht im Ausland Steuererklärungen anfordern. Jetzt muss der deutsche Verbraucher sich darum kümmern, dass er nicht auf der Strecke bleibt.

Der Empfänger muss anmelden und abführen, das habt ihr ja hier schon richtig erkannt, aber warum sollte man denn die Vorsteuer nicht abziehen dürfen, es handelt sich hier doch nicht um Schweizer Umsatzsteuer, die anzumelden ist, sondern um d e u t s c h e USt, jetzt auch zu dem Steuersatz von 19 %. Die kann man dann natürlich auch abziehen, unter der eigentlich selbstverständlichen Voraussetzung, dass man nicht Kleinunternehmer ist, denn dann muss man abführen ohne Vorsteuerabzug, problematisiert wird auch noch in einzelnen Foren, dass ebay seine Rechnungen online verschickt ohne qualifizierte elektronische Signatur und dass die Rechnung somit nicht ordnungsgemäss im Sinne des § 14 Abs. 3 UStG ist. Dann hätte man wieder keinen VoSt-Abzug, aber darauf sollte man es ankommen lassen, sind ja jetzt nicht so die Riesen-Summen.

Das habe ich jetzt mal gestrichen, abends wird man doch etwas müde. Hier mal ein schöner Beitrag aus einem anderen Forum dazu. Recht gute Darstellung.

http://forum.webhostlist.de/forum/584518-post2.html


Nachtrag:

Da hat doch ein findiger Forumteilnehmer schon eine Lösung gefunden, wie man es eventuell unter ECuT hinbekommt.

https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=5&thread_id=467

Bearbeitet von joey am 08.05.2007 13:48:13
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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