Wie buche ich die Rückerstattung der Umsatzsteuer Sondervorauszahlung?
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tiigeri |
Geschrieben am 01.03.2020 15:48:13
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Im Februar 2019 habe ich ca. €1000 Umsatzsteuer SVZ an das FA überwiesen.
Diese habe ich im jetzt im Februar 2020 wieder zurück bekommen.
Muss ich diese erhaltenen €1000 im Februar 2020 wieder als Einnahme im Konto "vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" verbuchen?
Ich frage weil ich festgestellt habe, dass die letzten 3 Jahre in meiner EÜR die Umsatzsteuern bei den Betriebseinnahmen (Vereinnahmte Umsatzsteuer + Vom Finanzamt erstattete UmSt.) jeweils ca. €1000 höher sind als die auf der Ausgabenseite (An das FA gezahlte und verrechnete Umsatzsteuer). D.h. ich habe jeweils einen um €1000 höheren Gewinn zu versteuern gehabt!
Vielen Dank!
Bearbeitet von tiigeri am 01.03.2020 16:14:30
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mielket |
Geschrieben am 02.03.2020 13:48:14
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Also, Du hattest in 2019 insgesamt eine Umsatzsteuerschuld von 1000€, diese auch in Voranmeldungen mitgeteilt, dann überwiesen, wonach das Finanzamt die 1000€ ohne weitere Begründung zurücküberwiesen hat? |
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tiigeri |
Geschrieben am 02.03.2020 19:07:05
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Nicht wirklich...
Also: Ich habe im Februar 2019 (wie jedes Jahr) eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer beantragt. Die Sondervorauszahlung SVZ dafür (glaube 1 Elftel der Umsatzsteuer 2018) betrug €1000 und wurde im Februar 2019 eingezogen.
Nun wird diese ja jeweils im Februar des Folgejahres verrechnet/rückerstattet mit der Umsatzsteueranmeldung für Dezember. Da ich im Dezember 2019 keine Geldeingänge hatte bekam ich die €1000 also zurück.
Nun ist mir nicht klar, ob das auch noch zum Umlauf gehört...und ob ich das als Geldeingang deklarieren muss.
Aber gut, da es sich um eine Vorauszahlung handelte muss ich die Rückzahlung wahrscheinlich ebenso angeben. Obwohl das in der EÜR den Gewinn dann um €1000 erhöht.
Ich konnte trotz google diesen Fall nirgend wirklich recherchieren....dabei machen doch sicher sehr viele das mit der Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung...
Danke & Schönen Gruß |
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Thomas R |
Geschrieben am 04.03.2020 17:29:18
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M.W. wird jeder Zahlungseingang oder Auszahlungsausgang in dem Kalenderjahr gebucht, in dem er tatsächlich (Bankeingang oder -ausgang/Bar) erfolgt ist. Wo und wann der Ursprung war ist egal. Daher ist die Rückzahlung m.E. jetzt in 2020.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 05.03.2020 11:20:53
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Ach so, die Sondervorauszahlung, ja... Hattest Du vergessen unter Einstellungen->Allgemein eingzugeben, so dass die im Dezember-Formular nicht berücksichtigt wurden und Du immer zu viel USt-Vorauszahlung geleistet hast? |
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mielket |
Geschrieben am 05.03.2020 11:22:23
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PS: Findest Du auch im Menü unter Buchen -> USt.-Vorauszahlungen. |
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tiigeri |
Geschrieben am 22.03.2020 15:51:15
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Sorry für die späte Antwort, war im Urlaub.
Ja, Danke...das ist es! Heisst das ich habe die letzten Jahre immer 1000€ zuviel Umsatzsteuer gezahlt?
Das ist doch eine Umlaufsteuer...hätte das FA mir die nicht selber zurückzahlen müssen?
Ich habe die Sondervorauszahlung jedes Jahr wie alle anderen Umsatzsteuerzahlungen eingetragen unter "AUSGABEN -> An das FA gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer"
Stimmt dann die jährliche EÜR und die Umsatzsteuererklärung überhaupt?
Oh Mann bin ich blöd...aber ich habs einfach nicht gewusst! |
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tiigeri |
Geschrieben am 22.03.2020 16:36:08
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Habe nochmal nachgeschaut:
In den letzten Jahren hatte ich jeweils im Dezember keine positiven Umsätze, nur ein paar Ausgaben von sagen wir mal 250€, also ca. 50€ Umsatzsteuer.
Und die SZV war immer ca. 1000€.
Dann sieht das für den Februar im EasyCash immer so aus:
Vom FA erstattete und ggf. verrechnetet Umsatzsteuer
20.02.19 UMS.ST DEZ.18 1050,00 (50€ neg. Umsätze + 1000 SVZ Gutschrift)
An das FA gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
10.02.19 UMS.ST SVZ 2019 1000,00
Ich habe auch jeweils im Februar vom FA einen Bescheid bekommen über die Ust-Vorauszahlung Dezember, wo die SVZ (1000€) vom vergangenen Jahr gutgeschrieben wurde. Aber muss ich diesen positiven Betrag dann auch wieder eintragen im Feld "Vom FA erstattete und ggf. verrechnetet Umsatzsteuer", so wie ich es immer gemacht habe?
Also
Vom FA erstattete und ggf. verrechnetet Umsatzsteuer
20.02.19 UMS.ST DEZ.18 1050,00
oder müsste das nicht so sein:
20.02.19 UMS.ST DEZ.18 50,00 ??? weil ich die 1000€ ja zurück bekomme, welche dann steuerlich keine Bedeutung mehr haben...
Meine jährlichen Umsatzsteuererklärungen waren immer ziemlich ausgeglichen, heisst immer nur ein paar Euro plus oder minus.
Vielen Dank nochmal für die Hilfe... |
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tiigeri |
Geschrieben am 22.03.2020 16:47:44
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OK, wahrscheinlich ist dann doch alles mehr oder weniger korrekt. Ich habe lediglich vergessen, die SVZ jedes Jahr unter Einstellungen->Allgemein->Sondervorauszahlungen anzugeben, was dann zu einer falschen Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember geführt hat (ohne Berücksichtigung der geleisteten SVZ). Dies hat das FA aber im Bescheid für den Dezember dann jeweils korrigiert. Uff!
Oder was meint ihr?
Danke nochmal...! |
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mielket |
Geschrieben am 26.03.2020 12:39:57
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Alle USt-betreffenden Transaktionen müssen als Einnahmen oder Ausgaben abgebildet werden. Das ist, was in dem Jahr passiert. Der USt-Soll ist das, was für ein bestimmtes Jahr passiert: Die gleichen Transaktionen, nur anders zugeordnet. Diese Dualität muss man mitdenken, um es zu verstehen. |
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