USt für Dez. und EÜR wie buchen?
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HSV-Agentur |
Geschrieben am 25.12.2006 19:07:03
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Hallo,
hab mich schon durch das Forum gewühlt, aber so richtig verstanden habe ich die Lösung noch nicht.
Beispiel:
ich habe im Nov.2005 15€ und Dez. 2005 50€ im Januar2006 nachgezahlt und diese jeweils als Ausgaben 2006 gebucht. Ist das tatsächlich richtig? Es sind ja USt, die 2005 angefallen sind! In der EÜR für 2005 tauchen die dann ja nicht auf, d.h. ich hätte dann ja eine USt-Steuerschuld von 70€, die ich nachzahlen muß, obwohl ich schon gezahlt habe.
Wie sieht das dann mit der Ust-Erklärung aus? Da wäre das ja dann dasselbe?
Oder stehe ich jetzt auf der Leitung?
Bitte um Hilfe und einfache verständliche Antwort.
Christian. |
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robert wiegner |
Geschrieben am 25.12.2006 19:48:55
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Schau mal diesen Thread ...
https://easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=5&thread_id=169
Nicht eben kurz und knapp, aber eigentlich alles drin. |
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Ralf |
Geschrieben am 11.01.2007 18:21:24
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Hallo, hab den Thread USt nochmal gelesen aber nicht wirklich verstanden!
Muss ich jetzt da Betrag noch in 2006 als Ausgabe buchen oder schon in 2007? |
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robert wiegner |
Geschrieben am 12.01.2007 01:12:45
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Registriert am: 12.02.2005
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Du buchst, wenn Geld bei Dir rein- oder rausgeht. Immer. Auch wenn Du ans FA zahlst.
Wenn Du heute dem FA was überwiesen hast, buchst Du es heute.
Auch wenn es sich um eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung von vor 11 Monaten handelt ... Du buchst es heute (sofern heute das Geld vom Konto ist).
Bei der VA geht es konkret um Geld hin und her. Mehr nicht.
Bei der UmsatzSt.-Jahreserklärung (im Sommer fällig für Vorjahr) geht es um den Zeitraum und die Frage: Waren die genannten Beträge richtig?
Aber in beiden Fällen geht es nicht um das Datum der Zahlung (mal abgesehen von Mahngebühren und Zinsen, wenn Du nicht pünktlich zahlst).
___________
___ Die VA ergibt eine Abschlagszahlung.
___ Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ergibt die Schluß-Rechnung.
___ Ist-Versteuerer buchen, wenn Geld rein oder rausgeht.
... und besser erklärt war's glaub ich in dem anderen Thread ;o))
Bearbeitet von robert wiegner am 12.01.2007 01:20:20
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Ralf |
Geschrieben am 14.01.2007 20:41:48
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Aber wenn ich die USt für 12.06 jetzt buche, verfälsche ich da nicht mein Gewinn/Verlust?
Wenn ich z.B. im Dez. 116 € Einnahme hatte steht in der EÜR Gewinn = 116 € weil ich die 16 € ja erst 2007 gezahlt habe.
Mein Gewinn wär aber nur 100 €.
Denke ich falsch?
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robert wiegner |
Geschrieben am 14.01.2007 21:19:05
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Ja ;o)
Zitat Wenn ich z.B. im Dez. 116 € Einnahme hatte steht in der EÜR Gewinn = 116 € weil ich die 16 € ja erst 2007 gezahlt habe.
Mein Gewinn wär aber nur 100 €.
Nein ... Deine Einnahmen (und darum geht es bei der EÜR) betrugen dann 116,- ... die Du abheben, anfassen, verballern kannst.
Du hast natürlich recht, wenn Du sagst: Aber mir gehören letztlich nur 100,- davon ... aber genau deshalb darfst Du ja das Jahr 2007 mit einem Minus beginnen. Ohne, daß Du irgendwas anderes unternehmerisches gemacht hast, darfst Du Dich hinstellen und sagen: Liebes FA, ich habe Dir eben 16,- EUR überwiesen, also darf ich demnächst 16,- EUR verdienen, ohne daß Du Deine Pfoten aufhältst.
Das, was Du in 06 nach Deinem Empfinden draufgezahlt hast, bekommst Du jetzt, Anfang 07 zurück.
Ich weiß nicht, wie ich es noch mehr erklären soll. Nur als Tip:
Das Mantra des kleinen Umsatzsteuerpflichtigen muß lauten "Ich denke in netto, ich denke in netto, ich denke in netto".
Fällt anfangs schwer, aber irgendwann klappt es ;o)
Bearbeitet von robert wiegner am 14.01.2007 21:19:27
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Ralf |
Geschrieben am 14.01.2007 21:48:00
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Danke für die schnelle Antwort.
War eine schwere Geburt!
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