Anschaffung: Notebook
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Fjay |
Geschrieben am 31.12.2006 20:01:18
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Hallo zusammen....
Ich hoffe es kann mir jemand behilflich sein.
Es geht darum. Ich habe mir aus einem Katalog ein Laptop bestellt das ich auf Raten abzahle. Wie kann ich das verbuchen? Wie setzte ich das in die EÜR ein? Oder ist sowas generell nicht möglich?
Vielen Dank im Voraus!
Ich wünsche allen einen guten Rutsch und ein frohes neues erfolgreiches Jahr 2007!!!
MFG |
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Thomas R |
Geschrieben am 31.12.2006 21:36:37
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Unter der Voraussetzung, dass der Ratenzeitraum kleiner als drei Jahre ist, würde ich folgt buchen.
1. Der Gesamtratenpreis ist Grundlage für die AfA. Diese ist auf 36 Monate zu verteilen und jahreanteilig zu buchen.
2. Um die in den Raten enthaltene USt zurück zu erhalten.
- Bruttorate als Aufwand buchen (mit 16%/19%)
- die Nettorate mit Minus auf dem gleichen Konto
Damit ist dann nur die USt gebucht.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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robert wiegner |
Geschrieben am 01.01.2007 20:54:50
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Hieße dann, daß die AfA-Funktion von ECuT nicht dafür genutzt werden könnte, sondern neben der UmsSt. auch die Abschreibungen selbst händisch vorgenommen würde.
Was passiert denn, wenn die Raten sich über mehr als ein Geschäftsjahr hinziehen? Also bspw. 1. Rate in 06, der Rest in 07 ... ?
Ich tu mich im Moment schwer, das gedanklich mit Istversteuerung zusammenzukriegen. Kann es für (uns) Istversteuerer eine AfA geben, die unabhängig von tatsächlicher Zahlungsleistung ist?
Bearbeitet von robert wiegner am 01.01.2007 20:55:16
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Fjay |
Geschrieben am 01.01.2007 23:40:07
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eines hatte ich vorweg vergessen. Da ich kein Kunde bei dem Versandhaus bin hat ein Bekannter mir das Gerät bestellt. Ist das denn dann überhaupt möglich, das Gerät auf meinem Namen laufen zu lassen (Steuerrechtlich gesehen)?
Wäre es möglich, ein Beispiel aufzustellen mit der Annahme, dass das Gerät 1099€ kostet und in 24 Raten gezahlt wird?
Außerdem hätte ich gern gewußt wie diese Ausgabe in der EÜR eingesetzt werden muss...
Vielen Dank im Voraus.
MFG
Fjay |
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robert wiegner |
Geschrieben am 02.01.2007 15:48:21
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Zitat Da ich kein Kunde bei dem Versandhaus bin hat ein Bekannter mir das Gerät bestellt. Ist das denn dann überhaupt möglich, das Gerät auf meinem Namen laufen zu lassen (Steuerrechtlich gesehen)? Erstmal NEIN.
Ganz grundsätzlich, Säule des Buchhalterwesens, keine Buchung ohne Beleg! Undmomentan hat lediglich Dein Freund einen Beleg darüber, daß er gekauft und Kosten hat. Wenn Du daraus eine Betriebsausgabe machen willst, mußt Du das Gerät von Deinem Freund kaufen. Mit Zahlungsbeleg. Dann kannst Du buchen.Vorher auch keine AfA möglich.
Zu den anderen Fragen kann ich Dir nichts weiter sagen, weil ich -- wie schon gesagt -- mir praktisch nicht recht vorstellen kann, wie AfA mit Ratenzahlung zusammengeht.
Bearbeitet von robert wiegner am 02.01.2007 15:49:44
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Fjay |
Geschrieben am 02.01.2007 23:30:08
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich hab heute beim FA angerufen und folgende Antwort erhalten:
"Ja, Sie können diesen Kauf als Betriebsausgabe buchen
Vorraussetzung ist, dass Sie die Rechnung erhalten haben und die Zahlungen von Ihrem Konto abgehen. Es muss lediglich nur nachgewiesen werden können, dass es sich um eine Ausgabe für Ihr Unternehmen handelt!"
Die VST kann ich bei Erhalt der Ware sofort komplett geltend machen und muss diese dann als Betriebseinnahme in der EÜR erfassen. Der Bruttobetrag entspricht dann der Betriebsausgabe!
Ich hoffe das es für andere auch nachvollziehbar ist.
MFG
Fjay |
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robert wiegner |
Geschrieben am 02.01.2007 23:36:26
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Ja, klingt nachvollziehbar. Erfreulich, daß das FA das doch noch etwas lockerer sieht als (mir) bekannt. Andererseits ist mir vollkommen unklar, wie das FA kontrollieren will, ob Du fröhlich ein paar Belege von Freunden einsammelst, die selbst keine brauchen. Hin- und her-buchen und für Dich ansetzen. Aber, wie gesagt, erstmal erfreulich unformal für Dich. Mach trotzdem zur Sicherheit eine kleine Aktennotiz für Dich (Telefonat dann und dann, soundso).
Hat er was gesagt zu deinem Afa-Problem?
Bearbeitet von robert wiegner am 02.01.2007 23:43:04
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Fjay |
Geschrieben am 03.01.2007 23:36:26
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Hallo,
Notizen sind natürlich gemacht. Sollte man wirklich immer machen!
Zur AfA hat der nix gesagt. Er meinte nur dass ich die VST bei Erhaltung des Gerätes direkt als Betriebsausgabe absetzen kann.
Mal sehen wie ich das handhaben werde.
Schönen Abend noch!
Filipe |
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robert wiegner |
Geschrieben am 04.01.2007 01:37:08
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"Er meinte nur dass ich die VST bei Erhaltung des Gerätes direkt als Betriebsausgabe absetzen kann."
___
Das ist normalerweise ja auch völlig korrekt. Aber meinst Du er hat mitgekriegt, daß es bei der Aktion um Ratenzahlung geht? Dann würdest Du ja Vorsteuer geltend machen für Zahlungen, die Du erst in Zukunft leisten wirst. |
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Fjay |
Geschrieben am 05.01.2007 09:13:40
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Ich hatte die Ratenzahlung erwähnt und er meinte das wäre unrelevant für die. Die komplette VST sollte bei Erhalt direkt geltend gemacht werden!
Ich werde das erstmal so machen. Mein Gerät wird im Februar geliefert und dann schauen wir mal... Hab mir ja Namen und Datum notiert. Kann mich ja dann direkt wieder an den Herren wenden. |
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Thomas R |
Geschrieben am 05.01.2007 21:44:17
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Hm. Da mich das interessiert hat, habe ich noch mal "gegoogelt" und korrigiere meine bisherige Aussage, da ich auf folgende, plausible Aussage gestoßen bin:
Ratenzahlungen (nicht: Leasing!) sind bloß eine Verteilung der Fälligkeit des Kaufpreises.
Der Kaufpreis ist von Anfang an Bemessungsgrundlage für die AfA, und die Vorsteuer ist abziehbar, sobald die Leistung erbracht ist und eine Rechnung vorliegt.
Die in den Raten enthaltenen Zinsen sind dann Ausgaben, wenn sie fließen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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robert wiegner |
Geschrieben am 05.01.2007 23:29:15
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Zitat Der Kaufpreis ist von Anfang an Bemessungsgrundlage für die AfA, und die Vorsteuer ist abziehbar, sobald die Leistung erbracht ist und eine Rechnung vorliegt. Du hast recht, das ist plausibel. Aber für mich bleibt weiter die Frage im Raum: Ist das auch bei Istversteuerung so? Erbrachte Leistung und vorliegende Rechnung spielen dafür ja keine Rolle ... |
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Fjay |
Geschrieben am 06.01.2007 12:48:50
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Zitat Die in den Raten enthaltenen Zinsen sind dann Ausgaben, wenn sie fließen
Was genau soll das bedeuten? |
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Thomas R |
Geschrieben am 06.01.2007 21:11:57
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@ robert
Ja, den Hinweis habe ich aus einem Thread, bei dem es um die EÜR ging. Habe leider vergessen, die Quelle zu notieren.
@Fjay
Du zahlst für das Notebook jetzt mehr, als du bei Barzahlung aufgewendet hättest. Dieser Differenzbetrag sind die Zinsen, die du mit bezahlst.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Fjay |
Geschrieben am 07.01.2007 18:37:25
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Hallo,
Zitat @Fjay
Du zahlst für das Notebook jetzt mehr, als du bei Barzahlung aufgewendet hättest. Dieser Differenzbetrag sind die Zinsen, die du mit bezahlst.
Ich mache ja die gesamte VST, also vom Bruttowert inkl. Zinsen bei Leistung geltend. Oder müssen die Zinsen gesondert abgesetzt werden?
Gruß
Filipe |
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Michel Firholz |
Geschrieben am 07.01.2007 19:04:57
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Zitat robert wiegner geschrieben:
Ja, klingt nachvollziehbar. Erfreulich, daß das FA das doch noch etwas lockerer sieht als (mir) bekannt. Andererseits ist mir vollkommen unklar, wie das FA kontrollieren will, ob Du fröhlich ein paar Belege von Freunden einsammelst, die selbst keine brauchen. ?
...und die Zahlungen von Ihrem Konto abgehen...
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Thomas R |
Geschrieben am 07.01.2007 19:11:55
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@Fjay
Ich mache ja die gesamte VST, also vom Bruttowert inkl. Zinsen bei Leistung geltend. Oder müssen die Zinsen gesondert abgesetzt werden?
Du machst den USt-Betrag als VSt geltend, der auf der Rechnung steht.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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Fjay |
Geschrieben am 07.01.2007 23:17:38
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Das Problem ist dass die UST beim Versandhaus nicht ausgewiesen wird!? Am besten rufe ich da dann mal an, oder? |
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robert wiegner |
Geschrieben am 07.01.2007 23:45:39
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Ein Versandhaus mit einer Rechnung ohne Umsatzsteuer? Sicher? ... Versandhaus in Dtschl.? |
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Fjay |
Geschrieben am 18.01.2007 23:09:29
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Man muss eine neue Rechnung gesondert anfordern um die MWSt mit ausgewiesen zu bekommen und um diese geltend machen zu können.
Blöd dass das nicht automatisch funktioniert... |
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