Afa
|
havanna63 |
Geschrieben am 03.11.2020 20:42:35
|

Mitglied
Beiträge: 22
Registriert am: 02.05.2016
|
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich mache in diesem Jahr zum zweiten Mal die EÜR über Elster online (Webanwendung).
Im letzten Jahr habe ich "mühsam" alle Wirtschaftsgüter inkl. Abschreibung eingetragen.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass Elster nicht rechnet. D.h. ich müsste für alle Wirtschaftsgüter, die ich letztes Jahr erfasst habe, die Abschreibung eintragen.
Das Afa Plugin zeigt mir jedoch nur die Wirtschaftsgüter, die ich im lfd. Jahr neu erfasst habe.
Das Formular EÜR rechnet richtig die Afa inkl. aller Wirtschaftsgüter. Gibt es eine Möglichkeit, auf diese Liste zu kommen, wie das EÜR Formular das rechnet damit ich das in Elster übertragen kann?
Ist es überhaupt zwingend notwendig, in Elster alle Wirtschaftsgüter einzeln zu erfassen oder könnte ich den Betrag aus dem EÜR Formular einfach übernehmen?
Ciao Thomas |
|
|
|
Killy |
Geschrieben am 04.11.2020 09:08:22
|

Mitglied
Beiträge: 308
Registriert am: 07.11.2007
|
Wurde zu Ende 2019 ein Jahreswechsel durchgeführt ?
Da wird die Datei für 2020 begonnen und alle AFA werden entsprechend der Laufzeit für dieses Jahr mit übernommen.
So wie es sich anhört wurde genau dieser Punkt nicht gemacht. |
|
|
|
havanna63 |
Geschrieben am 04.11.2020 11:52:54
|

Mitglied
Beiträge: 22
Registriert am: 02.05.2016
|
hmmm, bin ich jetzt nicht ganz sicher. Gibt es die Möglichkeit das nachzuholen?
Ciao Thomas |
|
|
|
Killy |
Geschrieben am 04.11.2020 12:03:25
|

Mitglied
Beiträge: 308
Registriert am: 07.11.2007
|
Nein ich kenne keine Möglichkeit
Es gibt nur die Möglichkeit die derzeitigen 2020er Buchungen als CSV zu exportieren (damit die Buchungen nicht weg sind)
Dann 2019 Jahreswechsel durchführen
Und in diese "neue" 2020 Datei die vorher exportierten Daten wieder importieren bzw. erneut erfassen
Für den Import wird ein Plugin benötigt "CSV-Import-PlugIn 5.4"
Anderen Weg kenne ich keinen
Lg
Killy
Bearbeitet von Killy am 04.11.2020 12:08:42
|
|
|
|
havanna63 |
Geschrieben am 04.11.2020 20:34:51
|

Mitglied
Beiträge: 22
Registriert am: 02.05.2016
|
Vielen Dank für die Antworten. Ich bin fast überzeugt, dass ich einen Jahreswechsel gemacht habe, sonst wird ja keine neue Datei angelegt...
Aber egal. Ich habe es jetzt mit CSV Export und Import lösen können.
Eine Frage noch zur Afa: Kann es sein, dass die Anlagen aus der Liste fliegen, wenn sie abgeschrieben sind?
Ich weiß, ein Anlagenspiegel ist erst verpflichtend ab einem Jahresüberschuss von 60.000 Euro (wovon ich leider weit entfernt bin).
Aber sollte man nicht eine Aufstellung aller Anlagen haben - unabhängig davon, ob sie abgeschrieben sind?
Wie löst ihr das?
Ciao Thomas |
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 05.11.2020 11:41:04
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2241
Registriert am: 08.02.2005
|
Ja, es ist buchhalterische Tradition, dass man ein abgeschriebenes Anlagengut zu einem Restbuchwert von 1 € mitführt.
Meiner Meinung nach ist das aber Erbsenzählerei und passt nicht zum 'Easy'-Konzept der Software, weshalb ich auf diese Komplikation verzichtet habe. Mir ist kein Fall bekannt, wo das Finanzamt wegen 1 € Ärger gemacht hat. Die oberste Regel bei einer Prüfung ist: Der Gesamteindruck der Buchhaltung zählt. |
|
|