nicht abziehbare Bewirtungskosten
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Immo |
Geschrieben am 10.08.2021 10:58:51
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Hallo zusammen,
hab mich gerade bei den Bewirtungskosten "schlau" gelesen. Also
70 % gehen auf "abziehbare Aufwendungen für Bewirtung"
30 % gehen auf "nicht abziehbare Aufwendungen für Bewirtung"
im Kontenplan gibt es nur ein Kto "/nicht abziehbare Bewirtungskosten". Das "/" bedeutet, dass der Betrag nicht in der Ust-Berechnung berücksichtigt wird. Allerdings ist lt. Haufe https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/trinkgelder-an-arbeitnehmer-und-unternehmer/trinkgeld-als-betriebsausgabe-geltend-machen-und-buchen_186_421626.html
der Vorsteuerbetrag der GESAMTEN Bewirtungskosten abzugsfähig.
Kann mir jemand helfen, wie ich das relevante Kto anlegen kann?
Ich bin mir nicht sicher mit den Feldbezügen.....?
Lieben Dank im voraus
Immo Chris |
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mielket |
Geschrieben am 10.08.2021 15:21:25
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Seiten Administrator
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Zitat Immo schrieb:
im Kontenplan gibt es nur ein Kto "/nicht abziehbare Bewirtungskosten". Das "/" bedeutet, dass der Betrag nicht in der Ust-Berechnung berücksichtigt wird.
Das ist nicht ganz richtig: Der "/" war ursprünglich dafür da, die Buchung nicht in der Einnahmen-Überschussrechnung mit aufzuführen. Bei Umsatzsteuer-Formularen werden die Beträge aber berücksichtigt. Ein Beispiel: 100 € netto mit 19% MWSt für Bewirtung:

Die 30% Privatanteil gehören ja eigentlich nicht zur Kernaufgabe der EÜR, nämlich der Gewinnermittlung. Die neugierige Finanzverwaltung will es trotzdem dort haben. Also habe ich mit das mit den "/"-Konten ausgedacht, um diese Zusatzinformation liefern zu können.

In der Freestyle-EÜR fehlt dieser für die Gewinnermittlung irrelevante Betrag aber auch die Vorsteuer aus dem Privatanteil, weil vor ich mir über 20 Jahren, als ich die Software angefangen habe, nicht vorstellen konnte, dass sich jemand soetwas ausdenkt.

Auch in der Freestyle-Umsatzsteuererklärung fehlt dieser Betrag. In der Formular-Voranmeldung (bzw. USt.-Erklärung) ist hingegen der volle Vorsteuerbetrag enthalten:

Wer nur die veraltete Freestyle-EÜR bzw. USt.-Rechnung benutzt, sollte stattdessen die Privat-Split-Funktion für Bewirtungen benutzen. Die legt zusätzlich eine Buchung mit negativem Vorzeichen über die 30% an, ohne MWSt., so dass die volle USt. auch hier erscheint. Zusätzlich kann man dann die 30% mit 0% MWSt. auf das "/"-Konto Buchen, so dass es auch im Formular stimmt.
Sorry, dass das alles so kompliziert sein muss... |
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Immo |
Geschrieben am 10.08.2021 16:31:30
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oje.... Danke für deine schnelle Erklärung.
Ich hatte zwischenzeitlich ein bisschen "probiert" und einfach "/" rausgenommen und dann hat es auch richtig geklappt. Leider bekomme ich einen Screenshot hier nicht reinkopiert - wie hast du das gemacht? |
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mielket |
Geschrieben am 11.08.2021 13:25:44
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Seiten Administrator
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Hab Admin-Zugang. 
Benutze einfach einen Service wie https://imgbb.com/ oder https://pasteboard.co/ und setze die URL des Bildes in img-Tags (das 7. Icon unter der Texteingabebox).
Ja, das Forum hier ist nicht mehr ganz state of the art... dafür muss ich mich aber nicht um so Sachen wie Uploadfilter kümmern. |
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Immo |
Geschrieben am 11.08.2021 14:06:24
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Danke für die Info. Hab schon gedacht ich bin zu doof.
Ich find das total toll, wie du dich hier um alles kümmerst, Hut ab und vielen Dank für die gute Betreuung. Da ist das mit den Bildern ja wirklich pille-palle Einfach gut zu wissen, dass es wirklich nicht funktioniert mit Screenshot
lg
chris immo |
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Thomas R |
Geschrieben am 13.08.2021 16:47:32
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Also nur zum besseren Verständnis. Ich buche eine Bewirtung wie folgt [Korrektur 14.08.21:] mit 3 Buchungen
Ausgaben
Feld (1)175 Voller Betrag, ggfs. getrennt nach verschiedenen Umsatzsteuersätzen bzw. 0 bei Trinkgeld, denn die volle USt darf als VSt geltend gemacht werden.
Feld (1)165 /Bewirtung 30% Netto Eigenanteil. [die erscheinen ja im Formular nur nachrichtlich, daher muß man, da ja die Ausgaben zu Brutto 100% gebucht werden, seine Einnahmen um diese 30 Prozent erhöhen.
Einnahme
Feld (1)103 Die 30% Eigenanteil aus dem Nettobetrag, natürlich mit 0 % USt.
Bearbeitet von Thomas R am 14.08.2021 16:56:56
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 14.08.2021 11:44:52
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Fändst Du es besser, wenn Feld (1)165 ein Einnahmenfeld wäre und (1)175 über ein Summenfeld laufen würde, von dem (1)165 zuvor abgezogen werden würde?
Allerdings wäre dabei die Unterteilung des Formulars in Betriebseinnahmen und -ausgaben aufgeweicht... |
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Thomas R |
Geschrieben am 14.08.2021 16:53:03
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Wäre auch eine Möglichkeit. ABER. Womit würdest Du das Einnahmefeld verknüpfen? Wohl mit (1)103, oder? Da würde für mich ein Widerspruch zum echten Formular sein, da dort ja nur nachrichtlich.
Ich habe übrigens im #6 den 3. Buchungssatz vergessen, denn ich buche ja unter Ausgaben die volle Summe in (1)175, also die 100% und nicht die 70%. Damit muß ich den in Feld nur nachrichtlich genannten Betrag natürlich durch eine /Buchung erzeugen, damit die Angaben auf dem Beleg nachvollziehbar sind.
Das habe ich in #6 korrigiert.
Bearbeitet von Thomas R am 14.08.2021 16:58:07
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Immo |
Geschrieben am 07.09.2021 16:26:39
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Hallo Thomas,
hab deine Beschreibung nochmal nachvollzogen, du buchst die Einnahme auf "Einnahme Feld (1)103 "Die 30% Eigenanteil aus dem Nettobetrag, natürlich mit 0 % USt.
Das ist doch "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet"
Ich hätte da eher an Feld 108 "Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen" gedacht ?
Wo ist da der Unterschied?
Gruß
Immo Chris |
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mielket |
Geschrieben am 07.09.2021 16:36:23
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103 hatte ich wegen der USt.-Freiheit gewählt. Aber 108 hat auch was für sich... |
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Thomas R |
Geschrieben am 09.09.2021 22:04:34
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Hm. Ja, das mit 108 hat wirklich was für sich. Aber bisher hat sich das FA bei mir nicht gemeldet, was aber wohl an den bei mir sehr geringen Bewirtungsausgaben liegen könnte.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Caligula |
Geschrieben am 11.10.2021 18:32:11
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Liebe ECT Macher & Gurus,
zunächst einmal meinen herzlichen Dank für Euer großes Engagement und all die Mühen, die Ihr Euch mit der App und der Unterstützung hier tagtäglich macht. Respekt !!!
Dann eine Frage bzw. Anmerkung zu den o.g. Thread-Beiträgen:
f[i]rühere Thread Referenz dazu:
Im Thread-Beitrag vom (originär) 7.7.2016 zum Forums-Thema "ECT Buchung von Bewirtungskosten" ergab sich als einfachste Lösung (von Holger beschrieben und von Thomas R. am 17.5.21 zustimmend "sanktioniert" bzw. empfohlen)
link : [url]https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?thread_id=2704&highlight=Bewirtungskosten+buchen&pid=13278#post_13278
[/url]
Quote
"Ich habe das auch gerade nochmal getestet. Ich fülle mein EÜR-Fomular im Elster selber aus.
Nach meiner Meinung ist die einfachste Buchungsmöglichkeit:
A001: 70% des Gesamtbetrages (inkl. MwSt) auf Konto "abziehbare Bewirtungskosten"
A002: 30% des Gesamtbetrages (inkl. MwSt) auf Konto "nicht abziehbare Bewirtungskosten"
Damit erreiche ich, dass ich die Vorsteuer zu 100% abziehen kann (Zeile 49 richtig gefüllt) und gleichzeitig die beiden Felder der Zeile 54 richtig mit 30% und 70% der Nettobeträge gefüllt sind.
Und auch die Berechnung des zu versteuernden Einkommens im Elsterprogramm passt dann mit Abzügen von 70% des Netto und der vollen MwSt.
Danke Euch und Grüße,
Holger
"
unquote
Dies ist der Modus, mit dem ich seit 2017 bei mir die Bewirtungskosten buche.
Hier nun meine Frage:
Liege ich falsch und muss/sollte etwas ändern hinsichtlich der in diesem Thread gemachten Empfehlung?
Hat sich seit der oben zitierten Referenz-Thread Empfehlung und dem Lösungsvorschlag in diesem aktuellen Thread denn in den Steuerformularen (Referenzfeldern dort) oder jetzt in ECT einzustellenden Kontenverknüpfungen irgendetwas geändert ??? Ggf. dann bitte wann und was ??? Habe es nicht mitbekommen.
Bitte um Klarstellung !!!
Vielen Dank !
Michael |
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mielket |
Geschrieben am 12.10.2021 11:08:39
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Nein, hast nichts versäumt.
Das entspricht ja auch meinem Post vom 10.08.2021 15:21:25 hier im Thread.
Ich glaube immer noch, dass es so besser ist und der 'Eigenanteil' bei Bewirtung nicht eine 'Privatentnahme aus dem Betrieb' darstellt und dass der Charakter der Einnahmen-Überschussrechnung so besser erhalten bleibt. |
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