Mir ist ein Fehler in der Summenanzeige der Vorsteuer zwischen dem Druck aus Druck > EÜR und dem Ausdruck auf das 2020 EÜR Formular aufgefallen. Im EÜR Formular wird die bezahlte USt aus dem Eigenanteil 30% der Bewirtung (mit /Eigenanteil... gebucht) mit aufaddiert, im Druck EÜR aber nicht.
M.E. ist aber bei Bewirtung der Netto-Eigenanteil mit 30% zu berücksichtigen. Die USt aus der Bewirtung darf voll gezogen werden. Liege ich da richtig?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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