14.03.2026 08:02:18
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 2

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,305
· Neuestes Mitglied: nigelungen
Foren Themen
Neueste Themen
· Vorsteuerabzug/Umsat...
· Hebebühne
· "Rote" Meldung bei E...
· Fehler bei Update au...
· Diverse Fehlermelungen
Heißeste Themen
· Vorsteuerabzug/Um... [2]
Thema ansehen
   Thema drucken
Kleinunternehmer, Frage zu UStVA, ZM und EÜR
kristian
Hallo zusammen,
ich habe mich nun einige Tage hier im Forum belesen und viel in der Software ausprobiert. Damit ich nun alles richtig eistellen kann, hätte ich ein diese abschließenden Fragen für einen Kleinunternehmer in Deutschland (Online-Sprachunterricht):

UStVA

Das Finanzamt hat eine Steuer-ID und eine Steuer-Nr. zugeteilt und auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer UstVA zum 10. des Quartals hingewiesen.

In den Rechnungen an einen polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.
> Diese Einnahmen werden in der UstVA in Feld 21 "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" angegeben. Korrekt?

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen sind in der UstVA nicht anzugeben. Korrekt?


ZM

Das BZSt hat eine UStID-Nr. zugeteilt und auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer ZM zum 25. des Quartals hingewiesen.
In den Rechnungen an den polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.

> Da die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 UStG) angewendet wird, ist nach § 18a Abs. 4 UStG jedoch keine ZM abzugeben. Korrekt?



EÜR

In den Rechnungen an einen polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.
> Diese Einnahmen werden in der EÜR in Feld 103 "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen … für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet“ angegeben. Korrekt?

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen werden in Feld 111 „Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)“ angegeben. Korrekt?


Vielen Dank für eure Mühe,
Kristian
 
mielket

Zitat

kristian schrieb:
UStVA

Das Finanzamt hat eine Steuer-ID und eine Steuer-Nr. zugeteilt und auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer UstVA zum 10. des Quartals hingewiesen.

In den Rechnungen an einen polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.
> Diese Einnahmen werden in der UstVA in Feld 21 "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" angegeben. Korrekt?

Fällt die Leistung denn unter die Absätze 3 bis 8 des §3a UStG?

Zitat

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen sind in der UstVA nicht anzugeben. Korrekt?

Kleinunternehmer dürfen i.d.R. keine Umsatzsteuer ausweisen. Deshalb bin ich jetzt verwirrt, warum eine USt.-Voranmeldung gemacht wird...

Zitat

ZM

Das BZSt hat eine UStID-Nr. zugeteilt und auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer ZM zum 25. des Quartals hingewiesen.
In den Rechnungen an den polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.

> Da die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 UStG) angewendet wird, ist nach § 18a Abs. 4 UStG jedoch keine ZM abzugeben. Korrekt?

... und weil sich die ZM meiner Meinung nur auf gelieferte Gegenstände und nicht Leistungen bezieht.

Zitat

EÜR

In den Rechnungen an einen polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.
> Diese Einnahmen werden in der EÜR in Feld 103 "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen … für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet“ angegeben. Korrekt?

Sofern für den Rechnungsaussteller tatsächlich die Kleinunternehmerregel gilt, muss alles in Feld 111. Das geht nicht, dass Du das je nach Fall aussuchst. Aber Kleinunternehmerregel beißt sich hier ein bisschen damit, dass eine USt.-Voranmeldung gemacht wird. Ein Fall, wo das tatsächlich trotz Kleinunternehmerstatus nötig sein könnte, wäre wenn Du hier der Rechnungsempfänger der §13b reverse charge invoice wärst.

Zitat

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen werden in Feld 111 „Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)“ angegeben. Korrekt?

Ja. Aber vielleicht lohnt sich bei Dir doch mal der Termin beim Steuerberater. Ich kenne Deine genauen Umstände nicht. Z.B. wechselst Du während des laufenden Jahres in den Kleinunternehmerstatus und hast entsprechend bis zu einem gewissen Zeitpunkt Rechnungen mit MWSt. und ab einem gewissen Zeitpunkt ohne MWSt. mit §19-Hinweis drauf? Ich würde zumindest mal beim Finanzamt anrufen.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
kristian

Zitat

Zitat

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen werden in Feld 111 „Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)“ angegeben. Korrekt?

Ja. Aber vielleicht lohnt sich bei Dir doch mal der Termin beim Steuerberater. Ich kenne Deine genauen Umstände nicht. Z.B. wechselst Du während des laufenden Jahres in den Kleinunternehmerstatus und hast entsprechend bis zu einem gewissen Zeitpunkt Rechnungen mit MWSt. und ab einem gewissen Zeitpunkt ohne MWSt. mit §19-Hinweis drauf? Ich würde zumindest mal beim Finanzamt anrufen.


Danke für deine Hinweise, Thomas.

Ich starte das Unternehmen erst, habe noch keine Rechnung ausgestellt.

Ich stelle nur Reverse Charge Rechnungen. Ich verkaufe aus DE Onlineunterricht an eine Schule in PL. Also Paragraf 3a Abs. 3 (a) UStG, oder?

Weitere Rechnungen an deutsche Schüler mit dem Verweis auf die KU-Regelung sowie keine UStVA und dies alles in Feld 111 der EÜR. Das ist soweit klar.

Schwierigkeiten habe ich nur bei der Zuordnung der Rechnungen nach PL zu UStVA und EÜR.


Kristian
 
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

33,280,199 eindeutige Besuche