Nur zur Beachtung. Mir wurde letztes Jahr vom FA eine, wie von Mielket angemerkt, Buchung beanstandet.
Als Istversteuerer sollte man sich an die Regel halten. Gebucht wird nach dem Eingangs- oder Ausgangsdatum auf dem Bankkonto oder Kassenbuch. Wann eine Rechnung erstellt wurde oder der Vorgang stammt ist dabei egal [eine Ausnahme sind Dauervorgänge bis Datum 10.01. wie z.B Telefon, Vorsteuererstattungen oder Umsatzsteuerzahlungen, die regelmässig zum Ursprungsjahr zu buchen sind].
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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