Laptop Sofortabschreibung 100% wie in Anlageverzeichnis?
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KlausWei |
Geschrieben am 03.01.2023 14:11:50
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Hallo, ein Gutes Neues Jahr! Laut BMF darf ein Laptop im Jahr der Anschaffung zu 100% abgeschrieben werden, muss aber im Anlagenverzeichnis
auftauchen. Restwert 0. Wie mache ich das in EasyCT?
Buche ich normal "Afa auf Bewegliche Wirtschaftsgüter" mit 1/1 Jahr, dann erzeugt EasyCT keinen Eintrag ins Anlagenverzeichnis. |
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mielket |
Geschrieben am 07.01.2023 14:29:34
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Gute Frage.
Das ist wieder so ein Fall wo ich nie auf die Idee gekommen wäre, dass das nötig sein könnte. In EC&T bedeutet AfA-Dauer > 1 dass es eine AfA ist.
Ich würde den Laptop erst mal unter Sonstiges oder GWG buchen und mir, dann einen Postit auf den Steuerordner machen, damit ich nicht vergesse ihn manuell in das Anlagenverzeichnis umzubuchen, wenn ich die EÜR bei elster.de eingebe. |
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nirbhay |
Geschrieben am 01.02.2023 15:32:38
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Das BMF schreibt allerdings:
"Die betroffenen Wirtschaftsgüter unterliegen auch weiterhin § 7 Absatz 1 EStG. Die Möglichkeit, eine kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen, stellt
- keine besondere Form der Abschreibung,
- keine neue Abschreibungsmethode und
- keine Sofortabschreibung dar."
Das heißt wohl, dass Du den Rechner auf 12 Monate abschreiben musst, wenn Du diese Option wählst. Z.B. im Mai 21 angeschafft würde bedeuten 8/12 des Nettokaufpreis in 2021 und 4/12 in 2022. Denn es gilt weiterhin § 7 Absatz 1 Satz 4 EStG:
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht.
https://www.bunde...le&v=2 |
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Thomas R |
Geschrieben am 02.02.2023 16:45:54
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Wenn die Anschaffungskosten kleiner gleich 800 € betragen, dann ist das Wirtschaftsgut ein sog. GWG, wird in einer Buchung erfasst - keine Abschreibung - und braucht nicht ins Anlagenverzeichnis aufgenommen werden.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 15.02.2023 14:03:40
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Wurde gerade darauf hingewiesen... das BMF schreibt: "Es wird nicht beanstandet, wenn abweichend zu § 7 Absatz 1 Satz 4 EStG die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen wird.“
Quelle |
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