Schenkungen buchen
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Slartibartfass |
Geschrieben am 23.03.2023 14:14:13
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Mitglied
Beiträge: 5
Registriert am: 16.04.2021
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Hallo liebes Forum.
Die Suche ergab leider nichts unter dem Wort "Schenkungen".
Wenn ich aber von Nutzern meines Blogs Schenkungen erhalte - wohlgemerkt: Schenkungen, keine "Spenden" - dann müssen die ja auch gebucht werden. Nur finde ich da in "Konto in E/Ü Rechn." kein Feld im Drop-Down-Menü für - wie also buchen?
Danke im Voraus für die Antwort(en) |
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Thomas R |
Geschrieben am 23.03.2023 17:42:47
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Mitglied
Beiträge: 1307
Registriert am: 07.03.2005
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Hast Du eine Schenkung und in welcher ca. Höhe (bei Sachen Wertermittlung) erhalten oder gemacht? Denn gfs. greift das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes § 1 in Verbindung mit § 30 = 3 Monatsfrist der Meldung ans FA.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Slartibartfass |
Geschrieben am 23.03.2023 19:10:44
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Registriert am: 16.04.2021
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Hi,
nein, ich bekomme über PayPal schlicht Spenden für die Arbeit an meinem Blog. Ich gehe davon aus, dass das keine "Spende" im eigentlichen Sinne ist, weil ich ja kein Verein bin. Entsprechend wird das Finanzamt das über die Einkommensteuer angegeben haben wollen. Nur wie trage ich das in meine EÜR bei Easy Cash Tax ein? |
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mielket |
Geschrieben am 24.03.2023 02:37:12
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Seiten Administrator
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Slartibartfass schrieb:
Hi,
nein, ich bekomme über PayPal schlicht Spenden für die Arbeit an meinem Blog. Ich gehe davon aus, dass das keine "Spende" im eigentlichen Sinne ist, weil ich ja kein Verein bin. Entsprechend wird das Finanzamt das über die Einkommensteuer angegeben haben wollen. Nur wie trage ich das in meine EÜR bei Easy Cash Tax ein?
Wie wäre es mit umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen Feld (1)103? |
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Thomas R |
Geschrieben am 24.03.2023 13:38:07
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Ohne eine Steuerrechtsanwalt zu sein! Deine Spenden sind rechtlich wohl Schenkungen im Sinne § 516 BGB, also eine Zuwendung, für die der Schenkende keine Gegenleistung erwartet (unentgeltliches Rechtsgeschäft). Spenden können nur Vereine, Parteien etc. entgegennehmen.
Für Schenkungen gelten die Regeln des Erbschaftssteuergesetzes mit seinen Angaben zu Freibeträgen. Da es sich bei Dir wohl um Schenkende handelt, die mit Dir nicht verwandt sind, gilt ein Freibetrag von 20.000,00 € in 10 Jahren - also keine Aufnahme in die EÜR.
Wenn es bei Dir mehr als nur kleine Schenkungen sind, dann mußt Du diese nach o.g. Gesetz binnen 3 Monate deinem FA melden.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Slartibartfass |
Geschrieben am 24.03.2023 13:59:20
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Hi Thomas,
dieser Passus kam mir auch in meinen Recherchen über den Weg. Das wäre natürlich das Einfachste. Denn, klar: Es sind Schenkungen, keine Spenden. |
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Thomas R |
Geschrieben am 26.03.2023 16:04:28
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Ich persönlich biete auf meiner privaten Website, also außerhalb meines Berufes, elektronische Wegpunkte-Daten für das Segeln an. Wenn mir da ein "Segelfreund" eine Kleinigkeit freiwillig überweist, dann verbuche ich das auf meinem Konto im Bereich privat unter "Schenkung". Da bleibe ich leider weit unter dem Freibetrag.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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