M.E. musst Du die Vorgänge strikt trennen. "Kredit und Tilgung" vom "Wareneinkauf und dessen Verkaufserlöse". Denn der Kredit ist keine Einnahme und die Tilgungsraten (500€) sind keine Ausgabe und können nicht in der EÜR gebucht werden. Nur die ggfs. zu zahlenden Zinsen können als Ausgaben gebucht werden.
Gebucht werden nur die tatsächlichen Zahlungen für den Wareneinkauf (Rechnung) als Ausgabe und die Warenverkaufserlöse als Einnahmen.
Die Quelle für "Kredit & Tilgung sind keine Einnahme/Ausgabe" sind der Hinweis H4.5 Abs. 2 ( EStH H 4.5 (2) ) zum § 4 EStG.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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